II-II, q. 99 a. 3
Ob die Arten des Sakrilegs gemäß den heiligen Dingen unterschieden werden?
Quaestio 99 · Vom Sakrileg
Einwand 1: Es scheint, dass die Arten des Sakrilegs nicht gemäß den heiligen Dingen unterschieden werden. Materielle Verschiedenheit unterscheidet nicht die Spezies, wenn der formale Aspekt derselbe bleibt. Nun scheint bei allen Verletzungen heiliger Dinge derselbe formale Aspekt der Sünde vorzuliegen, und der einzige Unterschied ist einer der Materie. Daher werden die Arten des Sakrilegs nicht dadurch unterschieden.
Einwand 2: Ferner scheint es nicht möglich, dass Dinge, die zur selben Spezies gehören, sich gleichzeitig spezifisch unterscheiden. Nun sind Mord, Diebstahl und unerlaubter Geschlechtsverkehr verschiedene Arten von Sünden. Daher können sie nicht zu ein und derselben Spezies des Sakrilegs gehören: und folglich scheint es, dass die Arten des Sakrilegs in Übereinstimmung mit den Arten anderer Sünden unterschieden werden und nicht gemäß den verschiedenen heiligen Dingen.
Einwand 3: Ferner werden unter den heiligen Dingen heilige Personen gerechnet. Wenn also eine Art des Sakrilegs aus der Verletzung einer heiligen Person entsteht, würde folgen, dass jede von einer heiligen Person begangene Sünde ein Sakrileg ist, da jede Sünde die Person des Sünders verletzt. Daher werden die Arten des Sakrilegs nicht gemäß den heiligen Dingen gerechnet.
Dagegen spricht, dass Handlungen und Habitus durch ihre Objekte unterschieden werden. Nun ist die heilige Sache das Objekt des Sakrilegs, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Daher werden die Arten des Sakrilegs gemäß den heiligen Dingen unterschieden.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [1]), die Sünde des Sakrilegs in der respektlosen Behandlung einer heiligen Sache besteht. Nun gebührt einer heiligen Sache Ehrfurcht aufgrund ihrer Heiligkeit: und folglich müssen die Arten des Sakrilegs notwendigerweise gemäß den verschiedenen Aspekten der Heiligkeit in den heiligen Dingen unterschieden werden, die respektlos behandelt werden: denn je größer die Heiligkeit, die der heiligen Sache zugeschrieben wird, gegen die gesündigt wird, desto schwerwiegender ist das Sakrileg.
Nun wird Heiligkeit nicht nur heiligen Personen zugeschrieben, nämlich jenen, die dem göttlichen Kult geweiht sind, sondern auch heiligen Orten und gewissen anderen heiligen Dingen. Und die Heiligkeit eines Ortes ist auf die Heiligkeit des Menschen hingeordnet, der Gott an einem heiligen Ort verehrt. Denn es steht geschrieben (2 Makk 5,19): „Gott hat nicht das Volk wegen des Ortes, sondern den Ort wegen des Volkes erwählt.“ Daher ist ein Sakrileg, das gegen eine heilige Person begangen wird, eine schwerere Sünde als jenes, das gegen einen heiligen Ort begangen wird. Doch gibt es in beiden Arten verschiedene Grade des Sakrilegs, gemäß den Unterschieden der heiligen Personen und Orte.
In gleicher Weise hat die dritte Art des Sakrilegs, die gegen andere heilige Dinge begangen wird, verschiedene Grade, gemäß den Unterschieden der heiligen Dinge. Unter diesen gebührt der höchste Platz den Sakramenten, durch welche der Mensch geheiligt wird: das vornehmste von ihnen ist das Sakrament der Eucharistie, denn es enthält Christus selbst. Weshalb das Sakrileg, das gegen dieses Sakrament begangen wird, das schwerste von allen ist. Der zweite Platz nach den Sakramenten gebührt den Gefäßen, die für die Spendung der Sakramente geweiht sind; ebenso heiligen Bildern und den Reliquien der Heiligen, worin sozusagen die Personen der Heiligen selbst verehrt und geehrt werden. Nach diesen kommen Dinge, die mit der Kleidung der Kirche und ihrer Diener verbunden sind; und jene Dinge, ob beweglich oder unbeweglich, die zum Unterhalt der Diener bestimmt sind. Und wer gegen irgendeines der Vorgenannten sündigt, zieht sich das Verbrechen des Sakrilegs zu.
Antwort auf Einwand 1: Es liegt nicht derselbe Aspekt der Heiligkeit in allen Vorgenannten vor: weshalb die Verschiedenheit der heiligen Dinge nicht nur ein materieller, sondern auch ein formaler Unterschied ist.
Antwort auf Einwand 2: Nichts hindert zwei Dinge daran, in einer Hinsicht zu einer Spezies zu gehören und in einer anderen Hinsicht zu verschiedenen Spezies. So gehören Sokrates und Platon zu der einen Spezies „Lebewesen“, unterscheiden sich aber in der Spezies „Farbiges“, wenn einer weiß und der andere schwarz ist. In gleicher Weise ist es möglich, dass zwei Sünden sich spezifisch hinsichtlich ihrer materiellen Handlungen unterscheiden und hinsichtlich des einen formalen Aspekts des Sakrilegs zur selben Spezies gehören: zum Beispiel die Schändung einer Nonne durch Schläge oder durch Beischlaf.
Antwort auf Einwand 3: Jede von einer heiligen Person begangene Sünde ist gleichsam materiell und akzidentell ein Sakrileg. Daher sagt Hieronymus [*Das Zitat stammt von St. Bernhard, De Consideratione, ii, 13], dass „eine Kleinigkeit auf den Lippen eines Priesters ein Sakrileg oder eine Gotteslästerung ist.“ Aber formal und eigentlich gesprochen ist eine von einer heiligen Person begangene Sünde nur dann ein Sakrileg, wenn sie gegen ihre Heiligkeit begangen wird, zum Beispiel wenn eine Gott geweihte Jungfrau sich der Unzucht schuldig macht: und dasselbe gilt für andere Fälle.