II-II, q. 99 a. 1
Ob das Sakrileg die Verletzung einer heiligen Sache ist?
Quaestio 99 · Vom Sakrileg
Einwand 1: Es scheint, dass das Sakrileg nicht die Verletzung einer heiligen Sache ist. Es heißt (XVII, qu. iv [*Append. Gratian, zu Kan. Si quis suadente]): „Des Sakrilegs machen sich jene schuldig, die der Entscheidung des Herrschers widersprechen und bezweifeln, ob die vom Herrscher erwählte Person der Ehre würdig sei.“ Dies scheint nun keinerlei Verbindung zu etwas Heiligem zu haben. Daher bezeichnet Sakrileg nicht die Verletzung von etwas Heiligem.
Einwand 2: Ferner heißt es weiter unten [*Append. Gratian, zu Kan. Constituit], dass, wenn jemand den Juden gestattet, öffentliche Ämter innezuhaben, „er exkommuniziert werden muss, da er sich des Sakrilegs schuldig gemacht hat.“ Öffentliche Ämter haben jedoch nichts mit etwas Heiligem zu tun. Daher scheint es, dass Sakrileg nicht die Verletzung einer heiligen Sache bezeichnet.
Einwand 3: Ferner ist Gottes Macht größer als die des Menschen. Heilige Dinge empfangen nun ihren heiligen Charakter von Gott. Daher können sie vom Menschen nicht verletzt werden: und so scheint ein Sakrileg nicht die Verletzung einer heiligen Sache zu sein.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (Etym. x), ein Mensch werde „sakrilegisch genannt, weil er heilige Dinge auswählt“, d. h. stiehlt.
Ich antworte darauf, dass, wie oben ausgeführt (Quaestio [81], Artikel [5]; FS, Quaestio [101], Artikel [4]), eine Sache „heilig“ genannt wird, indem sie zum göttlichen Kult bestimmt ist. Wie nun ein Ding einen Aspekt des Guten dadurch erlangt, dass es auf ein gutes Ziel hingeordnet ist, so nimmt ein Ding einen göttlichen Charakter an, indem es zum göttlichen Kult bestimmt wird, und so gebührt ihm eine gewisse Ehrfurcht, welche auf Gott bezogen wird. Daher ist alles, was zur Respektlosigkeit gegenüber heiligen Dingen gehört, eine Beleidigung Gottes und fällt unter den Begriff des Sakrilegs.
Antwort auf Einwand 1: Nach dem Philosophen (Ethic. i, 2) ist das Gemeinwohl des Volkes eine göttliche Sache, weshalb in alten Zeiten die Herrscher eines Gemeinwesens „Göttliche“ genannt wurden, da sie Diener der göttlichen Vorsehung waren, gemäß Weish. 6,5: „Da ihr Diener seines Reiches seid, habt ihr nicht recht geurteilt.“ Daher wird durch eine Erweiterung des Begriffs alles, was nach Respektlosigkeit gegenüber dem Herrscher schmeckt, wie etwa das Bestreiten seines Urteils und das Infragestellen, ob man ihm folgen solle, aufgrund einer gewissen Ähnlichkeit Sakrileg genannt.
Antwort auf Einwand 2: Christen werden durch den Glauben und die Sakramente Christi geheiligt, gemäß 1 Kor 6,11: „Aber ihr seid reingewaschen, aber ihr seid geheiligt.“ Weshalb geschrieben steht (1 Petr 2,9): „Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht, ein königliches Priestertum, ein heiliges Volk, ein erworbenes Volk.“ Daher ist jede dem christlichen Volk zugefügte Beleidigung, etwa dass Ungläubige als Obrigkeit über es gesetzt werden, eine Respektlosigkeit gegenüber einer heiligen Sache und wird vernünftigerweise ein Sakrileg genannt.
Antwort auf Einwand 3: Verletzung bedeutet hier jede Art von Respektlosigkeit oder Entehrung. Da nun „die Ehre in dem ist, der ehrt, und nicht in dem, der geehrt wird“ (Ethic. i, 5), so liegt auch die Respektlosigkeit in der Person, die sich respektlos verhält, selbst wenn sie dem Gegenstand ihrer Respektlosigkeit keinen Schaden zufügt. Daher verletzt sie, soweit es sie betrifft, die heilige Sache, auch wenn letztere an sich nicht verletzt wird.