II-II, q. 96 a. 2
Ob Gebräuche, die auf die Veränderung von Körpern gerichtet sind, wie zum Zwecke der Erlangung von Gesundheit oder dergleichen, unerlaubt sind?
Quaestio 96 · Vom Aberglauben in den Observanzen
1. Einwand: Es scheint, dass Gebräuche, die auf die Veränderung von Körpern gerichtet sind, wie zum Zwecke der Erlangung von Gesundheit oder dergleichen, erlaubt sind. Es ist erlaubt, sich der natürlichen Kräfte der Körper zu bedienen, um ihre eigentümlichen Wirkungen hervorzubringen. Nun haben die Dinge in der physischen Ordnung gewisse verborgene Kräfte, deren Grund der Mensch nicht anzugeben vermag; zum Beispiel, dass der Magnet Eisen anzieht, und viele ähnliche Beispiele, die alle Augustinus aufzählt (De Civ. Dei xxi, 5,7). Daher scheint es erlaubt zu sein, derartige Kräfte für die Veränderung von Körpern anzuwenden.
2. Einwand: Ferner sind künstliche Körper den Himmelskörpern unterworfen, ebenso wie natürliche Körper. Nun erwerben natürliche Körper gewisse verborgene Kräfte, die aus ihrer Spezies resultieren, durch den Einfluss der Himmelskörper. Daher erwerben auch künstliche Körper, z.B. Bilder, von den Himmelskörpern eine gewisse verborgene Kraft zur Hervorbringung gewisser Wirkungen. Daher ist es nicht unerlaubt, sich ihrer und derartiger Dinge zu bedienen.
3. Einwand: Ferner sind auch die Dämonen fähig, Körper auf viele Weisen zu verändern, wie Augustinus feststellt (De Trin. iii, 8,9). Aber ihre Macht ist von Gott. Daher ist es erlaubt, sich ihrer Macht zum Zwecke der Hervorbringung dieser Veränderungen zu bedienen.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Doctr. Christ. ii, 20), dass „zum Aberglauben die Experimente der magischen Künste gehören, Amulette und von der medizinischen Fakultät verurteilte Heilmittel, die entweder aus Beschwörungen oder aus gewissen Chiffren bestehen, die sie Charaktere nennen, oder aus irgendeiner Art von Ding, das getragen oder angeheftet wird.“
Ich antworte darauf, dass wir bei Dingen, die zum Zwecke der Hervorbringung irgendeiner körperlichen Wirkung getan werden, betrachten müssen, ob sie fähig scheinen, diese Wirkung auf natürliche Weise hervorzubringen: denn wenn dem so ist, wird es nicht unerlaubt sein, dies zu tun, da es erlaubt ist, natürliche Ursachen anzuwenden, um ihre eigentümlichen Wirkungen hervorzubringen. Aber wenn sie unfähig scheinen, jene Wirkungen natürlich hervorzubringen, folgt daraus, dass sie zum Zwecke der Hervorbringung jener Wirkungen nicht als Ursachen, sondern nur als Zeichen angewendet werden, so dass sie unter den Titel „Pakt durch Zeichen, der mit den Dämonen eingegangen wurde“ fallen (Augustinus, De Doctr. Christ.; siehe oben Frage 92, Artikel 2). Weshalb Augustinus sagt (De Civ. Dei xxi, 6): „Die Dämonen werden mittels Geschöpfen angelockt, die nicht von ihnen, sondern von Gott gemacht wurden. Sie werden durch verschiedene Objekte geködert, die sich gemäß den verschiedenen Dingen unterscheiden, an denen sie sich ergötzen, nicht wie Tiere durch Fleisch, sondern wie Geister durch Zeichen, wie sie einem jeden gefallen, mittels verschiedener Arten von Steinen, Kräutern, Bäumen, Tieren, Gesängen und Riten.“
Antwort auf den 1. Einwand: Es liegt nichts Abergläubisches oder Unerlaubtes darin, natürliche Dinge einfach zum Zwecke der Verursachung gewisser Wirkungen anzuwenden, von denen man annimmt, dass sie die natürliche Kraft haben, sie hervorzubringen. Aber wenn zusätzlich gewisse Charaktere, Worte oder irgendwelche anderen eitlen Gebräuche angewendet werden, die offensichtlich von Natur aus keine Wirksamkeit haben, wird es abergläubisch und unerlaubt sein.
Antwort auf den 2. Einwand: Die natürlichen Kräfte natürlicher Körper resultieren aus ihren substantiellen Formen, die sie durch den Einfluss der Himmelskörper erwerben; weshalb sie durch denselben Einfluss gewisse aktive Kräfte erwerben. Andererseits resultieren die Formen künstlicher Körper aus der Konzeption des Handwerkers; und da sie nichts anderes sind als Zusammensetzung, Ordnung und Gestalt, wie in Phys. i, 5 dargelegt, können sie keine natürliche aktive Kraft haben. Folglich wächst ihnen keine Kraft aus dem Einfluss der Himmelskörper zu, insofern sie künstlich sind, sondern nur in Hinsicht auf ihre natürliche Materie. Daher ist es falsch, was Porphyrius vertrat, gemäß Augustinus (De Civ. Dei x, 11), dass „durch Kräuter, Steine, Tiere, gewisse besondere Klänge, Worte, Gestalten und Vorrichtungen, oder wiederum durch gewisse Bewegungen der Sterne, die im Lauf des Himmels beobachtet werden, es für Menschen möglich ist, auf Erden Kräfte zu bilden, die fähig sind, die verschiedenen Dispositionen der Sterne zur Ausführung zu bringen“, als ob die Ergebnisse der magischen Künste der Macht der Himmelskörper zuzuschreiben wären. Tatsächlich sind, wie Augustinus hinzufügt (De Civ. Dei x, 11), „alle diese Dinge den Dämonen zuzuschreiben, die die Seelen täuschen, die ihnen unterworfen sind.“
Weshalb jene Bilder, die astronomische genannt werden, ihre Wirksamkeit ebenfalls aus den Handlungen der Dämonen beziehen: ein Zeichen hierfür ist, dass es erforderlich ist, gewisse Charaktere auf ihnen einzuritzen, die auf natürliche Weise zu keiner Wirkung beitragen, da die Gestalt kein Prinzip natürlichen Handelns ist. Doch unterscheiden sich astronomische Bilder von nekromantischen Bildern darin, dass letztere gewisse ausdrückliche Anrufungen und Betrügereien einschließen, weshalb sie unter den Titel ausdrücklicher Vereinbarungen fallen, die mit den Dämonen getroffen wurden: wohingegen bei den anderen Bildern stillschweigende Vereinbarungen mittels Zeichen in gewissen Gestalten oder Charakteren vorliegen.
Antwort auf den 3. Einwand: Es gehört zum Bereich der göttlichen Majestät, der die Dämonen unterworfen sind, dass Gott sie zu welchem Zweck auch immer er will, einsetzt. Aber dem Menschen ist keine Macht über die Dämonen anvertraut worden, um sie zu welchem Zweck auch immer er will, einzusetzen; im Gegenteil ist es bestimmt, dass er Krieg gegen die Dämonen führen soll. Daher ist es für den Menschen in keiner Weise erlaubt, sich der Hilfe der Dämonen durch Pakte, seien sie stillschweigend oder ausdrücklich, zu bedienen.