II-II, q. 87 a. 3
Ob der Zehnte an die Kleriker gezahlt werden soll?
Quaestio 87 · Vom Zehnten
Einwand 1: Es scheint, dass der Zehnte nicht an die Kleriker gezahlt werden soll. Zehnten wurden im Alten Testament an die Leviten gezahlt, weil sie keinen Anteil an den Besitzungen des Volkes hatten, gemäß Num 18,23.24. Aber im Neuen Testament haben die Kleriker Besitzungen, nicht nur kirchliche, sondern manchmal auch patrimoniale: überdies empfangen sie Erstlingsfrüchte und Opfergaben für die Lebenden und die Toten. Daher ist es unnötig, ihnen den Zehnten zu zahlen.
Einwand 2: Ferner geschieht es manchmal, dass ein Mann in einer Pfarrei wohnt und in einer anderen Landwirtschaft betreibt; oder ein Hirte mag seine Herde während eines Teils des Jahres innerhalb der Grenzen einer Pfarrei führen und während des anderen Teils des Jahres innerhalb der Grenzen einer anderen Pfarrei; oder er mag seinen Schafstall in einer Pfarrei haben und die Schafe in einer anderen weiden lassen. Nun scheint es in all diesen und ähnlichen Fällen unmöglich zu entscheiden, welchen Klerikern die Zehnten gezahlt werden sollten. Daher scheint es, dass kein fester Zehnte an die Kleriker gezahlt werden sollte.
Einwand 3: Ferner ist es in gewissen Ländern allgemeiner Brauch, dass die Soldaten die Zehnten von der Kirche als Lehen halten; und gewisse Ordensleute empfangen Zehnten. Daher sind Zehnten anscheinend nicht nur jenen Klerikern geschuldet, die die Seelsorge haben.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Num 18,21): „Ich habe den Söhnen Levi alle Zehnten Israels zum Besitz gegeben, für den Dienst, womit sie mir im Offenbarungszelt dienen.“ Nun sind die Kleriker die Nachfolger der Söhne Levi im Neuen Testament. Daher sind die Zehnten allein den Klerikern geschuldet.
Ich antworte darauf, dass zwei Dinge in Bezug auf den Zehnten zu betrachten sind: nämlich das Recht, den Zehnten zu empfangen, und die Dinge, die im Namen des Zehnten gegeben werden. Das Recht, den Zehnten zu empfangen, ist eine geistliche Sache, denn es entspringt aus der Schuld, kraft derer die Diener des Altars ein Recht auf die Kosten ihres Dienstes haben, und zeitliche Dinge jenen geschuldet sind, die geistliche Dinge säen. Diese Schuld betrifft niemanden außer den Klerikern, die die Seelsorge haben, und so sind sie allein kompetent, dieses Recht zu haben.
Andererseits sind die Dinge, die im Namen des Zehnten gegeben werden, materiell, weshalb sie von jedem gebraucht werden können, und so kommt es, dass sie in die Hände der Laien fallen.
Antwort auf Einwand 1: Im Alten Gesetz, wie oben dargelegt (Art. 1, ad 4), waren besondere Zehnten für die Unterstützung der Armen vorgesehen. Aber im Neuen Gesetz werden die Zehnten den Klerikern gegeben, nicht nur für ihren eigenen Unterhalt, sondern auch, damit die Kleriker sie zur Unterstützung der Armen verwenden. Daher sind sie nicht unnötig; tatsächlich sind Kirchengut, Opfergaben und Erstlingsfrüchte sowie Zehnten alle für denselben Zweck notwendig.
Antwort auf Einwand 2: Persönliche Zehnten sind der Kirche geschuldet, in deren Pfarrei ein Mann wohnt, während Prädialzehnten vernünftigerweise der Kirche zu gehören scheinen, innerhalb deren Grenzen das Land gelegen ist. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass in dieser Angelegenheit ein Brauch, der für lange Zeit bestanden hat, beobachtet werden muss [*Cap. Cum sint, und Cap. Ad apostolicae, de Decimis, etc.]. Der Hirte, der seine Herde zu verschiedenen Jahreszeiten in zwei Pfarreien weiden lässt, sollte beiden Kirchen den Zehnten anteilig zahlen. Und da die Frucht der Herde von der Weide stammt, ist der Zehnte der Herde eher der Kirche geschuldet, auf deren Ländereien die Herde weidet, als der Kirche, auf deren Land der Pferch gelegen ist.
Antwort auf Einwand 3: So wie die Kirche einem Laien die Dinge übergeben kann, die sie unter dem Titel des Zehnten empfängt, so kann sie ihm auch erlauben, Zehnten zu empfangen, die noch zu zahlen sind, wobei das Recht des Empfangens den Dienern der Kirche vorbehalten bleibt. Das Motiv kann entweder die Not der Kirche sein, wie wenn Zehnten gewissen Soldaten geschuldet sind, weil sie ihnen von der Kirche als Lehen gewährt wurden, oder es kann die Unterstützung der Armen sein; so sind gewisse Zehnten gewissen Laienbrüdern oder jenen, die keine Seelsorge haben, als Almosen gewährt worden. Einige Ordensleute sind jedoch kompetent, Zehnten zu empfangen, weil sie die Seelsorge haben.