II-II, q. 86 a. 4
Ob die Menschen verpflichtet sind, Erstlingsfrüchte zu entrichten?
Quaestio 86 · Von den Opfergaben und Erstlingen
Einwand 1: Es scheint, dass die Menschen nicht verpflichtet sind, Erstlingsfrüchte zu entrichten. Nach der Gabe des Gesetzes über die Erstgeburt fährt der Text fort (Ex 13,9): „Es soll wie ein Zeichen in deiner Hand sein“, so dass es anscheinend eine Zeremonialvorschrift ist. Aber Zeremonialvorschriften sind im Neuen Gesetz nicht zu befolgen. Daher müssen auch keine Erstlingsfrüchte entrichtet werden.
Einwand 2: Ferner wurden Erstlingsfrüchte dem Herrn für eine besondere Gunst dargebracht, die jenem Volk erwiesen wurde, weshalb geschrieben steht (Dtn 26,2.3): „Du sollst das Erste aller deiner Früchte nehmen ... und du sollst zu dem Priester gehen, der in jenen Tagen sein wird, und zu ihm sagen: Ich bekenne heute vor dem Herrn, deinem Gott, dass ich in das Land gekommen bin, für das er unseren Vätern geschworen hat, dass er es uns geben würde.“ Daher sind andere Völker nicht verpflichtet, Erstlingsfrüchte zu entrichten.
Einwand 3: Das, wozu man verpflichtet ist, sollte etwas Bestimmtes sein. Aber weder im Neuen Gesetz noch im Alten finden wir die Erwähnung einer bestimmten Menge von Erstlingsfrüchten. Daher ist man nicht notwendigerweise verpflichtet, sie zu entrichten.
Dagegen spricht, dass festgelegt ist (16, qu. vii, can. Decimas): „Wir bestätigen das Recht der Priester auf den Zehnten und die Erstlingsfrüchte, und jedermann muss sie entrichten.“
Ich antworte darauf, dass Erstlingsfrüchte eine Art von Opfergabe sind, weil sie Gott mit einem gewissen Bekenntnis dargebracht werden (Dtn 26); wo dieselbe Stelle fortfährt: „Der Priester soll den Korb mit den Erstlingsfrüchten aus der Hand dessen nehmen, der die Erstlingsfrüchte bringt, und ihn vor den Altar des Herrn, deines Gottes, stellen“, und weiter (Dtn 26,10) wird ihm befohlen zu sagen: „Darum opfere ich nun die Erstlingsfrüchte des Landes, das der Herr mir gegeben hat.“ Nun wurden die Erstlingsfrüchte aus einem besonderen Grund dargebracht, nämlich in Anerkennung der göttlichen Gunst, als ob der Mensch anerkannte, dass er die Früchte der Erde von Gott empfangen habe und dass er Gott dafür etwas zurückgeben müsse, gemäß 1 Chr 29,14: „Wir haben dir gegeben, was wir aus deiner Hand empfangen haben.“ Und da das, was wir Gott opfern, etwas Besonderes sein sollte, wurde dem Menschen befohlen, Gott seine Erstlingsfrüchte zu opfern, als einen besonderen Teil der Früchte der Erde: und da ein Priester „für das Volk eingesetzt ist in den Dingen, die Gott betreffen“ (Hebr 5,1), wurden die vom Volk dargebrachten Erstlingsfrüchte dem Gebrauch des Priesters überlassen. Daher steht geschrieben (Num 18,8): „Der Herr sprach zu Aaron: Siehe, ich habe dir die Sorge für meine Erstlingsfrüchte gegeben.“ Nun ist es ein Punkt des Naturgesetzes, dass der Mensch zu Ehren Gottes eine Opfergabe aus den Dingen machen sollte, die er von Gott empfangen hat, aber dass die Opfergabe an eine bestimmte Person oder aus seinen Erstlingsfrüchten oder in dieser oder jener Menge gemacht werden sollte, war zwar im Alten Gesetz durch göttlichen Befehl bestimmt; aber im Neuen Gesetz wird es durch die Erklärung der Kirche festgelegt, kraft derer die Menschen verpflichtet sind, Erstlingsfrüchte gemäß der Gewohnheit ihres Landes und den Bedürfnissen der Diener der Kirche zu entrichten.
Antwort auf Einwand 1: Die zeremoniellen Bräuche waren eigentlich Zeichen der Zukunft, und folglich hörten sie auf, als die vorhergeschatte Wahrheit tatsächlich gegenwärtig war. Aber die Darbringung der Erstlingsfrüchte geschah zum Zeichen einer vergangenen Gunst, woraus die Pflicht zur Anerkennung gemäß dem Diktat der natürlichen Vernunft erwächst. Daher bleibt diese Verpflichtung, im allgemeinen Sinne genommen, bestehen.
Antwort auf Einwand 2: Erstlingsfrüchte wurden im Alten Gesetz nicht nur wegen der Gunst des verheißenen Landes, das von Gott gegeben wurde, dargebracht, sondern auch wegen der Gunst der Früchte der Erde, die von Gott gegeben wurden. Daher steht geschrieben (Dtn 26,10): „Ich opfere die Erstlingsfrüchte des Landes, das der Herr mir gegeben hat“, welches zweite Motiv bei allen Völkern gemeinsam ist. Wir können auch antworten, dass, so wie Gott den Juden das Land der Verheißung durch eine besondere Gunst gewährte, er so durch eine allgemeine Gunst die Herrschaft über die Erde der gesamten Menschheit verlieh, gemäß Ps 113,24: „Die Erde hat er den Menschenkindern gegeben.“
Antwort auf Einwand 3: Wie Hieronymus sagt [*Comment. in Ezech. 45,13.14; cf. Cap. Decimam, de Decim. Primit. et Oblat.]: „Nach der Überlieferung der Alten entstand der Brauch, dass jene, die am meisten hatten, den Priestern einen vierzigsten Teil gaben, und jene, die am wenigsten hatten, einen sechzigsten, anstelle von Erstlingsfrüchten.“ Daher scheint es, dass Erstlingsfrüchte zwischen diesen Grenzen gemäß der Gewohnheit des eigenen Landes variieren sollten. Und es war vernünftig, dass die Menge der Erstlingsfrüchte nicht gesetzlich festgelegt wurde, da, wie oben gesagt, Erstlingsfrüchte als Opfergabe dargebracht werden, deren Bedingung es ist, dass sie freiwillig sein sollte.