II-II, q. 79 a. 1
Ob das Meiden des Bösen und das Tun des Guten Teile der Gerechtigkeit sind?
Quaestio 79 · Von den gleichsam integrierenden Teilen der Gerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass das Meiden des Bösen und das Tun des Guten keine Teile der Gerechtigkeit sind. Denn es kommt jeder Tugend zu, eine gute Tat zu vollbringen und eine böse zu meiden. Teile aber gehen nicht über das Ganze hinaus. Deshalb sollten das Meiden des Bösen und das Tun des Guten nicht als Teile der Gerechtigkeit gerechnet werden, welche eine spezielle Art von Tugend ist.
Einwand 2: Ferner sagt eine Glosse zu Ps 33,15 „Wende dich ab vom Bösen und tue Gutes“: „Ersteres“, d. h. sich vom Bösen abzuwenden, „meidet die Sünde, letzteres“, d. h. Gutes zu tun, „verdient das Leben und die Palme.“ Aber jeder Teil einer Tugend verdient das Leben und die Palme. Deshalb ist das Meiden des Bösen kein Teil der Gerechtigkeit.
Einwand 3: Ferner sind Dinge, die so aufeinander bezogen sind, dass das eine das andere impliziert, nicht als Teile eines Ganzen voneinander unterschieden. Nun ist das Meiden des Bösen im Tun des Guten impliziert: da niemand gleichzeitig Böses und Gutes tut. Deshalb sind das Meiden des Bösen und das Tun des Guten keine Teile der Gerechtigkeit.
Dagegen spricht, dass Augustinus (De Correp. et Grat. i) erklärt, dass „das Meiden des Bösen und das Tun des Guten“ zur Gerechtigkeit des Gesetzes gehören.
Ich antworte darauf, Wenn wir von Gut und Böse im Allgemeinen sprechen, so kommt es jeder Tugend zu, das Gute zu tun und das Böse zu meiden: und in diesem Sinne können sie nicht als Teile der Gerechtigkeit gerechnet werden, es sei denn, die Gerechtigkeit werde im Sinne von „jeder Tugend“ genommen [vgl. Frage 58, Artikel 5]. Und doch, selbst wenn die Gerechtigkeit in diesem Sinne genommen wird, betrachtet sie einen gewissen speziellen Aspekt des Guten; nämlich das Gute als etwas Geschuldetes in Bezug auf das göttliche oder menschliche Gesetz.
Andererseits betrachtet die Gerechtigkeit als spezielle Tugend das Gute als dem Nächsten geschuldet. Und in diesem Sinne kommt es der speziellen Gerechtigkeit zu, das Gute zu tun, das als dem Nächsten geschuldet betrachtet wird, und das entgegengesetzte Übel zu meiden, nämlich jenes, das dem Nächsten schädlich ist; während es der allgemeinen Gerechtigkeit zukommt, das Gute in Bezug auf die Gemeinschaft oder in Bezug auf Gott zu tun und das entgegengesetzte Übel zu meiden.
Nun werden diese beiden als gleichsam integrierende Teile der allgemeinen oder der speziellen Gerechtigkeit bezeichnet, weil jedes für den vollkommenen Akt der Gerechtigkeit erforderlich ist. Denn es gehört zur Gerechtigkeit, Gleichheit in unseren Beziehungen zu anderen herzustellen, wie oben gezeigt wurde (Frage 58, Artikel 2): und es gehört zu derselben Ursache, das herzustellen und das zu bewahren, was sie hergestellt hat. Nun stellt eine Person die Gleichheit der Gerechtigkeit her, indem sie Gutes tut, d. h. indem sie einem anderen das Seine gibt: und sie bewahrt die bereits hergestellte Gleichheit der Gerechtigkeit, indem sie das Böse meidet, das heißt, indem sie ihrem Nächsten keinen Schaden zufügt.
Antwort auf Einwand 1: Gut und Böse werden hier unter einem speziellen Aspekt betrachtet, durch den sie der Gerechtigkeit zugeeignet werden. Der Grund, warum diese beiden unter einem speziellen Aspekt von Gut und Böse als Teile der Gerechtigkeit gerechnet werden, während sie nicht als Teile irgendeiner anderen moralischen Tugend gerechnet werden, ist, dass die anderen moralischen Tugenden sich mit den Leidenschaften befassen, worin Gutes zu tun bedeutet, die Mitte einzuhalten, was dasselbe ist wie die Extreme als Übel zu meiden: so dass Gutes tun und Böses meiden in Bezug auf die anderen Tugenden auf dasselbe hinauslaufen. Andererseits befasst sich die Gerechtigkeit mit Handlungen und äußeren Dingen, worin die Herstellung der Gleichheit eine Sache ist und das Nicht-Stören der hergestellten Gleichheit eine andere.
Antwort auf Einwand 2: Das Meiden des Bösen, als Teil der Gerechtigkeit betrachtet, bezeichnet keine reine Verneinung, nämlich „nichts Böses zu tun“; denn dies verdient nicht die Palme, sondern vermeidet nur die Strafe. Sondern es impliziert eine Bewegung des Willens, der das Böse zurückweist, wie schon der Begriff „meiden“ (declinare) zeigt. Dies ist verdienstvoll; besonders wenn eine Person gegen eine Anstiftung zum Bösen Widerstand leistet.
Antwort auf Einwand 3: Das Tun des Guten ist der vollendende Akt der Gerechtigkeit und sozusagen der Hauptteil derselben. Das Meiden des Bösen ist ein unvollkommenerer Akt und ein sekundärer Teil dieser Tugend. Daher ist es sozusagen ein materieller Teil derselben und eine notwendige Bedingung des formalen und vollendenden Teils.