II-II, q. 76 a. 3
Ist Verfluchen eine Todsünde?
Quaestio 76 · Von der Verfluchung
1. Einwand: Es scheint, dass Verfluchen keine Todsünde ist. Denn Augustinus zählt in einer Homilie über das Fegefeuer (Serm. 104 im Anhang der Werke des hl. Augustinus) das Verfluchen zu den leichten Sünden. Solche Sünden aber sind lässlich. Also ist Verfluchen keine Todsünde, sondern eine lässliche Sünde.
2. Einwand: Ferner scheint das, was aus einer leichten Gemütsbewegung hervorgeht, der Art nach keine Todsünde zu sein. Aber Verfluchen entspringt manchmal einer leichten Bewegung. Also ist Verfluchen keine Todsünde.
3. Einwand: Ferner sind böse Taten schlimmer als böse Worte. Aber böse Taten sind nicht immer Todsünden. Viel weniger also ist Verfluchen eine Todsünde.
Dagegen spricht: Nichts außer der Todsünde schließt jemanden vom Reich Gottes aus. Aber Verfluchen schließt vom Reich Gottes aus, gemäß 1 Kor 6,10: „Noch Lästerer [Vulgata: 'maledici'], noch Räuber werden das Reich Gottes besitzen.“ Also ist Verfluchen eine Todsünde.
Ich antworte darauf, dass die bösen Worte, von denen wir jetzt sprechen, jene sind, durch die Übles gegen jemanden nach Art eines Befehls oder Begehrens geäußert wird. Nun ist es seiner Natur nach der Nächstenliebe entgegengesetzt, einem anderen Menschen Übles zu wünschen oder zu diesem Übel beizutragen, indem man es befiehlt; durch die Nächstenliebe lieben wir nämlich unseren Nächsten, indem wir sein Gutes begehren. Folglich ist es seiner Art nach eine Todsünde, und umso schwerer, je mehr die Person, die wir verfluchen, Anspruch auf unsere Liebe und Achtung hat. Daher steht geschrieben (Lev 20,9): „Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben.“
Es kann jedoch geschehen, dass das beim Fluchen geäußerte Wort eine lässliche Sünde ist, entweder wegen der Geringfügigkeit des Übels, das man einem anderen beim Verfluchen anwünscht, oder wegen der Gesinnung der Person, die den Fluch ausspricht; weil sie solche Worte aus einer leichten Bewegung heraus sagen mag, oder im Scherz, oder ohne Überlegung, und Sünden des Wortes sollten hauptsächlich im Hinblick auf die Absicht des Sprechers gewogen werden, wie oben gesagt wurde (Frage 72, Artikel 2).
Daraus ergeben sich leicht die Antworten auf die Einwände.