II-II, q. 76 a. 2
Ist es erlaubt, ein vernunftloses Geschöpf zu verfluchen?
Quaestio 76 · Von der Verfluchung
1. Einwand: Es scheint, dass es unerlaubt ist, ein vernunftloses Geschöpf zu verfluchen. Denn das Verfluchen scheint hauptsächlich in Bezug auf Strafe erlaubt zu sein. Nun sind aber vernunftlose Geschöpfe weder der Schuld noch der Strafe fähig. Also ist es unerlaubt, sie zu verfluchen.
2. Einwand: Ferner gibt es in einem vernunftlosen Geschöpf nichts außer der Natur, die Gott geschaffen hat. Aber es ist unerlaubt, diese sogar im Teufel zu verfluchen, wie oben gesagt wurde (Artikel 1). Also ist es in keiner Weise erlaubt, ein vernunftloses Geschöpf zu verfluchen.
3. Einwand: Ferner sind vernunftlose Geschöpfe entweder beständig, wie die Himmelskörper, oder vergänglich, wie die Jahreszeiten. Nun ist es nach Gregor (Moral. IV, 2) „nutzlos, das zu verfluchen, was nicht existiert, und frevelhaft, das zu verfluchen, was existiert.“ Also ist es in keiner Weise erlaubt, ein vernunftloses Geschöpf zu verfluchen.
Dagegen spricht, dass unser Herr den Feigenbaum verfluchte, wie in Mt 21,19 berichtet wird; und Ijob verfluchte seinen Tag, gemäß Ijob 3,1.
Ich antworte darauf, dass Segen und Fluch im eigentlichen Sinne Dinge betreffen, denen Gutes oder Böses widerfahren kann, nämlich vernunftbegabte Geschöpfe: Gut und Böse hingegen sagt man von vernunftlosen Geschöpfen in Beziehung zum vernunftbegabten Geschöpf, um dessentwillen sie sind. Nun stehen sie in mehrfacher Weise in Beziehung zum vernunftbegabten Geschöpf. Erstens nach Art des Dienens, insofern vernunftlose Geschöpfe den Bedürfnissen des Menschen dienen. In diesem Sinne sprach der Herr zum Menschen (Gen 3,17): „Verflucht ist der Ackerboden wegen dir“, so dass seine Unfruchtbarkeit eine Strafe für den Menschen sei. So verfluchte auch David die Berge von Gelboe, gemäß der Auslegung Gregors (Moral. IV, 3). Zweitens steht das vernunftlose Geschöpf in Beziehung zum vernunftbegabten Geschöpf nach Art der Bezeichnung: und so verfluchte unser Herr den Feigenbaum als Zeichen für Judäa. Drittens steht das vernunftlose Geschöpf in Beziehung zu vernunftbegabten Geschöpfen als etwas, das sie enthält, nämlich nach Art von Zeit oder Ort: und so verfluchte Ijob den Tag seiner Geburt wegen der Erbsünde, die er bei der Geburt auf sich zog, und wegen der daraus folgenden Strafen. In diesem Sinne können wir auch verstehen, dass David die Berge von Gelboe verfluchte, wie wir in 2 Kön 1,21 lesen, nämlich wegen des Volkes, das dort niedergemetzelt wurde.
Aber vernunftlose Wesen zu verfluchen, betrachtet als Geschöpfe Gottes, ist eine Sünde der Blasphemie; sie hingegen an sich betrachtet zu verfluchen, ist müßig und eitel und folglich unerlaubt.
Daraus ergeben sich leicht die Antworten auf die Einwände.