II-II, q. 73 a. 4
Ob es eine schwere Sünde für den Zuhörer ist, den üblen Nachredner zu dulden?
Quaestio 73 · Von der üblen Nachrede
Einwand 1: Es scheint, dass der Zuhörer, der einen üblen Nachredner duldet, nicht schwer sündigt. Denn ein Mensch hat keine größeren Verpflichtungen gegenüber anderen als gegenüber sich selbst. Aber es ist lobenswert, wenn ein Mensch seine eigenen Verleumder erträgt: denn Gregor sagt (Hom. ix, super Ezech): "So wie wir die Zunge der Verleumder nicht anstacheln sollen, damit sie nicht zugrunde gehen, so sollen wir sie mit Gleichmut ertragen, wenn sie durch ihre eigene Bosheit angestachelt wurden, damit unser Verdienst umso größer sei." Daher sündigt ein Mensch nicht, wenn er denen nicht widersteht, die über andere üble Nachrede führen.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (Sir 4,30): "Widersprich in keiner Weise der Wahrheit." Nun sagt manchmal eine Person die Wahrheit, während sie üble Nachrede übt, wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 3). Daher scheint es, dass man nicht immer verpflichtet ist, einem üblen Nachredner zu widerstehen.
Einwand 3: Ferner sollte kein Mensch das behindern, was für andere nützlich ist. Nun ist die üble Nachrede oft nützlich für jene, über die üble Nachrede geführt wird: denn Papst Pius [*St. Pius I] sagt [*Append. Grat. ad can. Oves, caus. vi, qu. 1]: "Nicht selten richtet sich die üble Nachrede gegen gute Personen, mit dem Ergebnis, dass jene, die durch die Schmeichelei ihrer Verwandten oder die Gunst anderer ungebührlich erhöht wurden, durch die üble Nachrede gedemütigt werden." Daher sollte man üblen Nachrednern nicht widerstehen.
Dagegen spricht: Hieronymus sagt (Ep. ad Nepot. lii): "Hüte dich, eine juckende Zunge oder kribbelnde Ohren zu haben, das heißt, weder andere herabzusetzen noch auf üble Nachredner zu hören."
Ich antworte darauf: Gemäß dem Apostel (Röm 1,32) sind sie "des Todes würdig... nicht allein die", welche Sünden begehen, "sondern auch die, welche Wohlgefallen haben an denen, die sie tun." Nun geschieht dies auf zweifache Weise. Erstens direkt, wenn nämlich ein Mensch einen anderen zur Sünde verleitet oder wenn ihm die Sünde gefällt: zweitens indirekt, das heißt, wenn er ihm nicht widersteht, obwohl er es könnte, und dies geschieht manchmal nicht, weil ihm die Sünde gefällt, sondern aufgrund irgendeiner menschlichen Furcht.
Dementsprechend müssen wir sagen, dass, wenn ein Mensch der üblen Nachrede zuhört, ohne ihr zu widerstehen, er dem üblen Nachredner zuzustimmen scheint, so dass er ein Teilhaber an seiner Sünde wird. Und wenn er ihn zur üblen Nachrede verleitet, oder zumindest wenn ihm die Herabsetzung aufgrund seines Hasses auf die herabgesetzte Person gefällt, sündigt er nicht weniger als der Verleumder, und manchmal mehr. Weshalb Bernhard sagt (De Consid. ii, 13): "Es ist schwer zu sagen, wer mehr zu verurteilen ist, der üble Nachredner oder der, welcher der üblen Nachrede zuhört." Wenn ihm jedoch die Sünde nicht gefällt und er es unterlässt, dem üblen Nachredner zu widerstehen, aus Furcht, Nachlässigkeit oder sogar Scham, sündigt er zwar, aber viel weniger als der üble Nachredner, und in der Regel lässlich. Manchmal kann dies auch eine Todsünde sein, entweder weil es seine Amtspflicht ist, den üblen Nachredner zurechtzuweisen, oder aufgrund einer daraus folgenden Gefahr; oder aufgrund des radikalen Grundes, aus dem menschliche Furcht manchmal eine Todsünde sein kann, wie oben dargelegt (Frage [19], Artikel [3]).
Antwort auf Einwand 1: Kein Mensch hört, wie über ihn selbst üble Nachrede geführt wird, weil, wenn über einen Menschen in seinem Beisein schlecht gesprochen wird, dies nicht üble Nachrede im eigentlichen Sinne ist, sondern Schmähung, wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 2). Doch ist es möglich, dass die gegen eine Person geäußerten Herabsetzungen durch andere, die es ihr erzählen, zu ihrer Kenntnis gelangen, und dann ist es ihrem Ermessen überlassen, ob sie den Schaden an ihrem guten Ruf dulden will, es sei denn, dies gefährde das Wohl anderer, wie oben dargelegt (Frage [72], Artikel [3]). Daher mag ihre Geduld Lob verdienen, insofern sie geduldig erträgt, selbst herabgesetzt zu werden. Aber es ist nicht ihrem Ermessen überlassen, zuzulassen, dass dem guten Ruf eines anderen Unrecht getan wird, daher wird sie für schuldig befunden, wenn sie es unterlässt zu widerstehen, wenn sie kann, aus demselben Grund, aus dem ein Mensch verpflichtet ist, den Esel eines anderen Mannes aufzuheben, der "unter seiner Last" liegt, wie in Dtn 22,4 [*Ex 23,5] geboten.
Antwort auf Einwand 2: Man muss einem üblen Nachredner nicht immer widerstehen, indem man versucht, ihn der Falschheit zu überführen, besonders wenn man weiß, dass er die Wahrheit spricht: vielmehr sollte man ihn mit Worten zurechtweisen, weil er sündigt, indem er über seinen Bruder üble Nachrede führt, oder ihm zumindest durch unsere betrübte Miene zeigen, dass uns seine üble Nachrede missfällt, weil gemäß Spr 25,23 "der Nordwind den Regen vertreibt, wie ein trauriges Angesicht eine verleumderische Zunge."
Antwort auf Einwand 3: Der Nutzen, den man daraus zieht, Opfer übler Nachrede zu sein, ist nicht der Absicht des üblen Nachredners zuzuschreiben, sondern der Anordnung Gottes, Der aus jedem Übel Gutes hervorbringt. Daher sollten wir nichtsdestoweniger den üblen Nachrednern widerstehen, genau wie jenen, die andere berauben oder unterdrücken, auch wenn die Unterdrückten und Beraubten durch Geduld Verdienst erlangen mögen.