II-II, q. 72 a. 3
Ob man dulden muss, geschmäht zu werden?
Quaestio 72 · Von der Schmähung
Einwand 1: Es scheint, dass man nicht dulden muss, geschmäht zu werden. Denn wer duldet, geschmäht zu werden, ermutigt den Schmäher. Dies aber soll man nicht tun. Also soll man nicht dulden, geschmäht zu werden, sondern dem Schmäher antworten.
Einwand 2: Ferner soll man sich selbst mehr lieben als einen anderen. Nun soll man nicht dulden, dass ein anderer geschmäht wird, weshalb geschrieben steht (Spr 26,10): „Wer dem Toren Schweigen gebietet, besänftigt den Zorn.“ Also sollte man auch nicht dulden, selbst geschmäht zu werden.
Einwand 3: Ferner ist es einem Menschen nicht erlaubt, sich selbst zu rächen, denn es heißt: „Die Rache ist mein, ich werde vergelten“ [Hebr 10,30]. Nun rächt sich ein Mensch, indem er sich der Schmähung unterwirft, gemäß Chrysostomus (Hom. xxii, in Ep. ad Rom.): „Wenn du gerächt werden willst, schweige; du hast ihm einen tödlichen Schlag versetzt.“ Also soll man sich schmähenden Worten nicht durch Schweigen unterwerfen, sondern vielmehr zurückantworten.
Dagegen spricht, Es steht geschrieben (Ps 37,13): „Die mir Übles suchten, redeten eitle Dinge“, und danach (Ps 37,14) sagt er: „Ich aber hörte nicht, wie ein Tauber; und wie ein Stummer, der seinen Mund nicht auftut.“
Ich antworte darauf, So wie wir Geduld in Dingen brauchen, die gegen uns getan werden, so brauchen wir sie auch in jenen, die gegen uns gesagt werden. Nun beziehen sich die Gebote der Geduld in jenen Dingen, die gegen uns getan werden, auf die Bereitschaft des Gemüts, gemäß Augustinus' (De Serm. Dom. in Monte i, 19) Auslegung des Gebotes unseres Herrn: „Wenn dich einer auf deine rechte Wange schlägt, dem halte auch die andere hin“ [eine Verschmelzung von Mt 5,39 und Lk 6,29]: Das heißt, ein Mensch soll bereit sein, dies zu tun, wenn es notwendig ist. Aber er ist nicht immer verpflichtet, dies tatsächlich zu tun: denn nicht einmal unser Herr tat dies, denn als Er einen Schlag erhielt, sagte Er: „Warum schlägst du mich?“ (Joh 18,23). Folglich gilt dasselbe für die schmähenden Worte, die gegen uns gesagt werden. Denn wir sind verpflichtet, unser Gemüt bereit zu halten, uns der Schmähung zu unterwerfen, wenn es nützlich sein sollte. Dennoch geziemt es sich bisweilen, der Schmähung zu widerstehen, und dies hauptsächlich aus zwei Gründen. Erstens zum Wohle des Schmähers; nämlich damit sein Wagemut gezügelt werde und er den Versuch nicht wiederhole, gemäß Spr 26,5: „Antworte dem Toren nach seiner Torheit, damit er sich nicht weise dünke.“ Zweitens zum Wohle vieler, die daran gehindert würden, in der Tugend fortzuschreiten, weil wir geschmäht werden. Daher sagt Gregor (Hom. ix, Super Ezech.): „Jene, die so gestellt sind, dass ihr Leben ein Vorbild für andere sein soll, müssen, wenn möglich, ihre Verleumder zum Schweigen bringen, damit ihre Predigt nicht von jenen überhört werde, die sie hätten hören können, und diese ihr böses Verhalten aus Verachtung für ein gutes Leben fortsetzen.“
Antwort auf Einwand 1: Der Wagemut des lästernden Schmähers sollte mit Mäßigung gezügelt werden, d.h. als eine Pflicht der Nächstenliebe und nicht aus Gier nach der eigenen Ehre. Daher steht geschrieben (Spr 26,4): „Antworte dem Toren nicht nach seiner Torheit, damit du ihm nicht gleich wirst.“
Antwort auf Einwand 2: Wenn ein Mensch verhindert, dass ein anderer geschmäht wird, besteht nicht die Gefahr der Gier nach der eigenen Ehre, wie wenn ein Mensch sich selbst gegen Schmähung verteidigt: vielmehr scheint es aus einem Sinn für Nächstenliebe hervorzugehen.
Antwort auf Einwand 3: Es wäre ein Akt der Rache, zu schweigen in der Absicht, den Schmäher zum Zorn zu reizen, aber es wäre lobenswert zu schweigen, um dem Zorn Raum zu geben. Daher steht geschrieben (Sir 8,4): „Streite nicht mit einem zungenfertigen Menschen und häufe nicht Holz auf sein Feuer.“