II-II, q. 72 a. 2
Ob Schmähung oder Spott eine Todsünde ist?
Quaestio 72 · Von der Schmähung
Einwand 1: Es scheint, dass Schmähung oder Spott keine Todsünde ist. Denn keine Todsünde ist ein Akt der Tugend. Nun ist aber Spott der Akt einer Tugend, nämlich der Eutrapelie [Gewandtheit im Scherzen] (vgl. FS, Quaestio [60], Artikel [5]), zu welcher es gehört, gut zu spotten, gemäß dem Philosophen (Ethic. iv, 8). Also ist Spott oder Schmähung keine Todsünde.
Einwand 2: Ferner ist die Todsünde nicht bei vollkommenen Menschen zu finden; und doch äußern diese bisweilen Spott oder Schmähung. So sagt der Apostel (Gal 3,1): „O unverständige Galater!“, und unser Herr sagte (Lk 24,25): „O ihr Toren, deren Herz träge ist zu glauben!“ Also ist Spott oder Schmähung keine Todsünde.
Einwand 3: Ferner: Obwohl das, was seiner Gattung nach eine lässliche Sünde ist, eine Todsünde werden kann, kann das, was seiner Gattung nach eine Todsünde ist, nicht lässlich werden, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [88], Artikel [4], 6). Wenn es also seiner Gattung nach eine Todsünde wäre, Spott oder Schmähung zu äußern, so folgte daraus, dass es immer eine Todsünde ist. Dies ist aber offensichtlich unwahr, wie man im Falle dessen sehen kann, der ein schmähendes Wort unüberlegt oder aus leichtem Zorn äußert. Also ist Schmähung oder Spott seiner Gattung nach keine Todsünde.
Dagegen spricht, dass nichts außer der Todsünde die ewige Strafe der Hölle verdient. Nun verdient aber Spott oder Schmähung die Strafe der Hölle, gemäß Mt 5,22: „Wer aber zu seinem Bruder sagt: ... Du Tor!, der ist des höllischen Feuers schuldig.“ Also ist Spott oder Schmähung eine Todsünde.
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Artikel [1]), sind Worte für andere Personen verletzend nicht als Laute, sondern als Zeichen, und diese Bezeichnung hängt von der inneren Absicht des Sprechers ab. Daher scheint es, dass wir bei Sünden des Wortes betrachten müssen, mit welcher Absicht die Worte geäußert werden. Da nun Spott oder Schmähung wesentlich eine Entehrung bezeichnet: Wenn die Absicht des Äußernden ist, den anderen Menschen zu entehren, so ist dies eigentlich und wesentlich das Äußern von Spott oder Schmähung; und dies ist nicht weniger eine Todsünde als Diebstahl oder Raub, da ein Mensch seine Ehre nicht weniger liebt als seinen Besitz. Wenn andererseits ein Mensch zu einem anderen ein spottendes oder schmähendes Wort sagt, jedoch nicht mit der Absicht, ihn zu entehren, sondern vielleicht eher, um ihn zu korrigieren oder mit einer ähnlichen Absicht, so äußert er Spott oder Schmähung nicht formell und wesentlich, sondern akzidentell und materiell, insofern er nämlich das sagt, was ein Spott oder eine Schmähung sein könnte. Daher kann dies bisweilen eine lässliche Sünde sein und bisweilen ganz ohne Sünde. Dennoch bedarf es in solchen Dingen der Diskretion, und man sollte solche Worte mit Mäßigung gebrauchen, weil der Spott so schwerwiegend sein könnte, dass er, unbedacht geäußert, die Person entehren könnte, gegen die er geäußert wird. In einem solchen Fall könnte ein Mensch eine Todsünde begehen, auch wenn er nicht beabsichtigte, den anderen Menschen zu entehren: Genauso wie ein Mensch nicht ohne Schuld wäre, wenn er unvorsichtigerweise einen anderen schwer verletzte, indem er ihn im Spaß schlägt.
Antwort auf Einwand 1: Es gehört zur Eutrapelie, einen leichten Spott zu äußern, nicht in der Absicht, die Person, die Gegenstand des Spottes ist, zu entehren oder zu schmerzen, sondern eher in der Absicht, zu erfreuen und zu belustigen; und dies kann ohne Sünde sein, wenn die gebührenden Umstände beachtet werden. Wenn andererseits ein Mensch nicht davor zurückschreckt, dem Gegenstand seines witzigen Spottes Schmerz zuzufügen, solange er andere zum Lachen bringt, so ist dies sündhaft, wie in der zitierten Passage dargelegt.
Antwort auf Einwand 2: So wie es erlaubt ist, eine Person zum Zwecke der Zurechtweisung zu schlagen oder sie in ihrem Eigentum zu schädigen, so darf man auch zum Zwecke der Zurechtweisung ein spottendes Wort zu einer Person sagen, die man zurechtzuweisen hat. So nannte unser Herr die Jünger „Toren“ und der Apostel die Galater „unverständig“. Doch wie Augustinus sagt (De Serm. Dom. in Monte ii, 19): „Selten und nur wenn es sehr notwendig ist, sollten wir zu Scheltworten Zuflucht nehmen, und dann so, dass wir Gottes Dienst betreiben, nicht den unseren.“
Antwort auf Einwand 3: Da die Sünde des Spottes oder der Schmähung von der Absicht des Äußernden abhängt, kann es vorkommen, dass es eine lässliche Sünde ist, wenn es ein leichter Spott ist, der einem Menschen keine große Entehrung zufügt, und aus Leichtfertigkeit des Herzens oder einem leichten Zorn geäußert wird, ohne den festen Vorsatz, ihn zu entehren, zum Beispiel wenn man durch ein solches Wort nur wenig Schmerz bereiten will.