II-II, q. 72 a. 1
Ob die Schmähung in Worten besteht?
Quaestio 72 · Von der Schmähung
Einwand 1: Es scheint, dass die Schmähung nicht in Worten besteht. Denn Schmähung impliziert eine dem Nächsten zugefügte Verletzung, da sie eine Art von Ungerechtigkeit ist. Worte aber scheinen dem Nächsten keine Verletzung zuzufügen, weder an seiner Person noch an seinem Eigentum. Also besteht die Schmähung nicht in Worten.
Einwand 2: Ferner scheint die Schmähung eine Entehrung zu beinhalten. Ein Mensch kann aber mehr durch Taten als durch Worte entehrt oder missachtet werden. Daher scheint es, dass die Schmähung nicht in Worten, sondern in Taten besteht.
Einwand 3: Ferner wird eine durch Worte zugefügte Entehrung als Schelten oder Spott bezeichnet. Die Schmähung scheint sich aber von Schelten oder Spott zu unterscheiden. Also besteht die Schmähung nicht in Worten.
Dagegen spricht, dass nichts außer Worten durch das Gehör wahrgenommen wird. Die Schmähung aber wird durch das Gehör wahrgenommen, gemäß Jer. 20,10: „Ich hörte die Schmähung [Vulgata: 'contumelias'] von vielen Seiten.“ Also besteht die Schmähung in Worten.
Ich antworte darauf, dass Schmähung die Entehrung einer Person bezeichnet, und dies geschieht auf zweifache Weise: Denn da die Ehre aus einer Vorzüglichkeit resultiert, entehrt eine Person eine andere erstens dadurch, dass sie ihr die Vorzüglichkeit nimmt, für die sie geehrt wird. Dies geschieht durch Sünden der Tat, wovon wir oben gesprochen haben (Quaestio [64] ff.). Zweitens, wenn jemand etwas gegen die Ehre eines anderen öffentlich macht und es so zur Kenntnis dieses Letzteren und anderer Menschen bringt. Dies ist die Schmähung im eigentlichen Sinne, und sie geschieht durch irgendwelche Zeichen. Nun sind aber gemäß Augustinus (De Doctr. Christ. ii, 3) „im Vergleich zu den Worten alle anderen Zeichen sehr wenige; denn die Worte haben unter den Menschen den vornehmsten Platz erhalten, um alles auszudrücken, was der Geist begreift.“ Daher besteht die Schmähung im eigentlichen Sinne in Worten; weshalb Isidor sagt (Etym. x), dass ein Schmäher [contumeliosus] „hastig ist und in verletzenden Worten herausplatzt [tumet].“ Da jedoch Dinge auch durch Taten bezeichnet werden, welche aus diesem Grund dieselbe Bedeutung wie Worte haben, folgt daraus, dass sich die Schmähung im weiteren Sinne auch auf Taten erstreckt. Weshalb eine Glosse zu Röm 1,30, „Schmäher, Stolze“, sagt: „Schmäher sind jene, die durch Wort oder Tat andere schmähen und beschämen.“
Antwort auf Einwand 1: Unsere Worte, wenn wir sie in ihrem Wesen betrachten, d.h. als hörbaren Schall, verletzen keinen Menschen, außer vielleicht durch das Dröhnen im Ohr, wie wenn jemand zu laut spricht. Aber betrachtet als Zeichen, die der Kenntnis anderer etwas vermitteln, können sie vielerlei Schaden anrichten. Solcher Art ist der Schaden, der einem Menschen zum Nachteil seiner Ehre oder der ihm von anderen geschuldeten Ehrerbietung zugefügt wird. Daher ist die Schmähung größer, wenn jemand einen anderen in Gegenwart vieler beschimpft; und doch kann es auch Schmähung sein, wenn er ihn allein beschimpft, insofern der Sprecher ungerecht gegen die dem Hörer geschuldete Ehrerbietung handelt.
Antwort auf Einwand 2: Ein Mensch missachtet einen anderen durch Taten, insofern solche Taten das verursachen oder bezeichnen, was gegen die Ehre jenes anderen ist. Im ersteren Fall ist es keine Sache der Schmähung, sondern einer anderen Art von Ungerechtigkeit, von der wir oben gesprochen haben (Quaestiones [64], 65, 66); wohingegen im letzteren Fall eine Schmähung vorliegt, insofern Taten die bezeichnende Kraft von Worten haben.
Antwort auf Einwand 3: Schelten und Spott bestehen in Worten, ebenso wie die Schmähung, weil durch sie alle die Fehler eines Menschen zum Nachteil seiner Ehre bloßgestellt werden. Solche Fehler sind dreifacher Art. Erstens gibt es den Fehler der Schuld, welcher durch „schmähende“ Worte bloßgestellt wird. Zweitens gibt es den Fehler von sowohl Schuld als auch Strafe, welcher durch „Spott“ [convicium] bloßgestellt wird, weil man von „Laster“ gemeinhin nicht nur in Verbindung mit der Seele, sondern auch mit dem Körper spricht. Wenn daher jemand boshaft zu einem anderen sagt, er sei blind, so verspottet er ihn, schmäht ihn aber nicht; wenn aber einer einen anderen einen Dieb nennt, so verspottet er ihn nicht nur, sondern schmäht ihn auch. Drittens wirft ein Mensch einem anderen seine Minderwertigkeit oder Bedürftigkeit vor, um so die ihm für irgendeine Art von Vorzüglichkeit geschuldete Ehre zu verringern. Dies geschieht durch „vorwerfende“ Worte und ereignet sich im eigentlichen Sinne, wenn jemand einen Menschen boshaft daran erinnert, dass er ihm geholfen hat, als er in Not war. Daher steht geschrieben (Sir 20,15): „Er gibt wenig und macht viele Vorwürfe.“ Dennoch werden diese Begriffe bisweilen einer für den anderen verwendet.