II-II, q. 69 a. 4
Ob ein zum Tode Verurteilter sich erlaubterweise verteidigen darf, wenn er kann?
Quaestio 69 · Von den Sünden wider die Gerechtigkeit seitens des Angeklagten.
Einwand 1: Es scheint, dass ein zum Tode Verurteilter sich erlaubterweise verteidigen darf, wenn er kann. Denn es ist immer erlaubt, das zu tun, wozu die Natur uns neigt, da dies sozusagen natürlichen Rechts ist. Nun ist der Widerstand gegen die Vernichtung eine Neigung der Natur nicht nur bei Menschen und Tieren, sondern auch bei Dingen ohne Empfindung. Daher darf der Angeklagte nach der Verurteilung, wenn er es kann, erlaubterweise Widerstand leisten, um nicht getötet zu werden.
Einwand 2: Ferner, wie ein Mensch durch Widerstand dem Tod entgeht, zu dem er verurteilt wurde, so tut er es auch durch Flucht. Nun ist es anscheinend erlaubt, dem Tod durch Flucht zu entgehen, gemäß Sirach 9,18: „Halte dich fern von dem Menschen, der Gewalt hat zu töten [und nicht lebendig zu machen].“ Daher ist es dem Angeklagten auch erlaubt, Widerstand zu leisten.
Einwand 3: Ferner steht geschrieben (Spr 24,11): „Errette die, welche zum Tode geschleppt werden; und die zur Tötung hinwanken, lass nicht ab zu befreien.“ Nun ist ein Mensch sich selbst gegenüber stärker verpflichtet als gegenüber einem anderen. Daher ist es einem verurteilten Mann erlaubt, sich dagegen zu verteidigen, getötet zu werden.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Röm 13,2): „Wer der Gewalt widersteht, widersteht der Anordnung Gottes; und die widerstehen, ziehen sich selbst die Verdammnis zu.“ Nun widersteht ein verurteilter Mann, indem er sich verteidigt, der Gewalt in dem Punkt, in dem sie von Gott verordnet ist „zur Bestrafung der Übeltäter und zum Lob der Guten“ (1 Petr 2,14). Also sündigt er, indem er sich verteidigt.
Ich antworte darauf, dass ein Mensch auf zweifache Weise zum Tode verurteilt werden kann. Erstens gerecht, und dann ist es dem Verurteilten nicht erlaubt, sich zu verteidigen, weil es dem Richter erlaubt ist, seinen Widerstand mit Gewalt zu bekämpfen, so dass der Kampf auf seiner Seite ungerecht ist und er folglich ohne Zweifel sündigt.
Zweitens wird ein Mensch ungerecht verurteilt: und ein solches Urteil ist wie die Gewalt von Räubern, gemäß Ezechiel 22,27: „Ihre Fürsten in ihrer Mitte sind wie Wölfe, die den Raub rauben, um Blut zu vergießen.“ Daher, wie es erlaubt ist, Räubern Widerstand zu leisten, so ist es in einem ähnlichen Fall erlaubt, bösen Fürsten Widerstand zu leisten; außer vielleicht, um Ärgernis zu vermeiden, woraus eine schwere Unruhe zu befürchten wäre.
Antwort auf Einwand 1: Die Vernunft wurde dem Menschen gegeben, damit er jene Dinge verfolge, zu denen seine Natur neigt, nicht in allen Fällen, sondern in Übereinstimmung mit der Ordnung der Vernunft. Daher ist nicht jede Selbstverteidigung erlaubt, sondern nur jene, die mit gebührender Mäßigung vollzogen wird.
Antwort auf Einwand 2: Wenn ein Mensch zum Tode verurteilt ist, hat er sich nicht selbst zu töten, sondern den Tod zu erleiden: daher ist er nicht verpflichtet, etwas zu tun, woraus der Tod resultieren würde, wie zum Beispiel an dem Ort zu bleiben, von wo er zur Hinrichtung geführt würde. Aber er darf denen nicht widerstehen, die ihn zum Tode führen, damit er nicht erleide, was für ihn gerecht zu erleiden ist. Ebenso sündigt ein Mensch nicht, wenn er dazu verurteilt wäre, Hungers zu sterben, und er heimlich gebrachte Speise zu sich nimmt, weil es Selbstmord wäre, sich der Einnahme zu enthalten.
Antwort auf Einwand 3: Dieser Spruch des Weisen ordnet nicht an, dass man einen Menschen im Widerspruch zur Ordnung der Gerechtigkeit vom Tode erretten soll: daher soll ein Mensch auch sich selbst nicht durch Widerstand gegen die Gerechtigkeit vom Tode erretten.