II-II, q. 63 a. 1
Ob das Ansehen der Person Sünde sei?
Quaestio 63 · Vom Ansehen der Person
Einwand 1: Es scheint, dass das Ansehen der Person keine Sünde ist. Denn das Wort „Person“ schließt einen Bezug auf die personale Würde ein. Nun kommt es der austeilenden Gerechtigkeit zu, die personale Würde zu berücksichtigen. Also ist das Ansehen der Person keine Sünde.
Einwand 2: Ferner sind in menschlichen Angelegenheiten die Personen von größerer Bedeutung als die Sachen, da die Sachen zum Nutzen der Personen da sind und nicht umgekehrt. Das Ansehen der Sachen aber ist keine Sünde. Viel weniger also das Ansehen der Person.
Einwand 3: Ferner kann in Gott keine Ungerechtigkeit oder Sünde sein. Gott aber scheint die Person anzusehen, da er von zwei Menschen, die sich in gleichen Umständen befinden, bisweilen den einen durch die Gnade erhebt und den anderen in der Sünde belässt, gemäß Mt 24,40: „Dann werden zwei auf dem Feld [Vulg.: im Bette] sein; einer wird mitgenommen und einer wird zurückgelassen.“ Also ist das Ansehen der Person keine Sünde.
Dagegen spricht, dass im göttlichen Gesetz nichts verboten ist außer der Sünde. Nun ist aber das Ansehen der Person verboten, Dtn 1,17: „Ihr sollt keine Person ansehen.“ Also ist das Ansehen der Person eine Sünde.
Ich antworte darauf, dass das Ansehen der Person der austeilenden Gerechtigkeit entgegensteht. Denn die Gleichheit der austeilenden Gerechtigkeit besteht darin, dass verschiedenen Personen verschiedene Dinge zugeteilt werden im Verhältnis zu ihrer personalen Würde. Wenn also jemand jene Eigenschaft der Person betrachtet, aufgrund derer ihr die zugeteilte Sache gebührt, so ist dies nicht Ansehen der Person, sondern Ansehen der Ursache. Daher sagt eine Glosse zu Eph 6,9 („Bei Gott [Vulg.: Ihm] gibt es kein Ansehen der Person“), dass „ein gerechter Richter die Sachen [Ursachen] ansieht, nicht die Personen“. Wenn man zum Beispiel jemanden wegen seines hinreichenden Wissens zum Lehramt befördert, so betrachtet man die geschuldete Ursache, nicht die Person; wenn man aber jemandem etwas verleiht und dabei nicht die Tatsache betrachtet, dass das Gegebene ihm angemessen oder geschuldet ist, sondern die Tatsache, dass er dieser bestimmte Mensch ist (z. B. Petrus oder Martin), dann liegt Ansehen der Person vor; denn man gibt ihm die Sache nicht wegen einer Ursache, die ihn ihrer würdig macht, sondern einfach, weil er diese Person ist. Und jeder Umstand, der keinen Grund darstellt, warum dieser Mensch dieser Gabe würdig sei, ist auf seine Person zu beziehen: Wenn zum Beispiel jemand einen anderen zu einer Prälatur oder einem Lehramt befördert, weil er reich ist oder weil er ein Verwandter ist, so ist dies Ansehen der Person. Es kann jedoch geschehen, dass ein Umstand der Person einen Menschen in Bezug auf eine Sache würdig macht, nicht aber in Bezug auf eine andere: So macht die Blutsverwandtschaft einen Menschen würdig, zum Erben eines Vermögens eingesetzt zu werden, nicht aber, zu einem kirchlichen Amt erwählt zu werden. Daher bedeutet die Berücksichtigung desselben Umstandes der Person in der einen Angelegenheit Ansehen der Person, in der anderen aber nicht. Daraus folgt, dass das Ansehen der Person der austeilenden Gerechtigkeit insoweit entgegensteht, als es das geschuldete Verhältnis missachtet. Nun steht aber nichts der Tugend entgegen als die Sünde: Und deshalb ist das Ansehen der Person eine Sünde.
Antwort auf Einwand 1: In der austeilenden Gerechtigkeit betrachten wir jene Umstände einer Person, aus denen sich Würde oder Recht ergibt; beim Ansehen der Person hingegen betrachten wir Umstände, aus denen sich dies nicht ergibt.
Antwort auf Einwand 2: Personen werden den Dingen, die unter sie verteilt werden, angemessen und ihrer würdig gemacht aufgrund gewisser Dinge, die zu den Umständen der Person gehören; weshalb solche Bedingungen als die eigentliche Ursache betrachtet werden müssen. Wenn wir aber die Personen selbst betrachten, wird das, was keine Ursache ist, so betrachtet, als wäre es eine; und so ist klar, dass, obwohl Personen absolut betrachtet würdiger sind, sie doch in dieser Hinsicht nicht würdiger sind.
Antwort auf Einwand 3: Es gibt ein zweifaches Geben. Das eine gehört zur Gerechtigkeit und geschieht, wenn wir einem Menschen das Seine geben: Bei solchen Gaben findet Ansehen der Person statt. Das andere Geben gehört zur Freigebigkeit, wenn man gratis gibt, was einem Menschen nicht geschuldet ist: Solcher Art ist die Verleihung der Gnadengaben, durch die Sünder von Gott erwählt werden. Bei einem solchen Geben hat das Ansehen der Person keinen Platz, weil jeder ohne Ungerechtigkeit von dem Seinen geben kann, so viel er will und wem er will, gemäß Mt 20,14.15: „Darf ich mit dem Meinen nicht tun, was ich will? ... Nimm dein Geld und geh!“