II-II, q. 59 a. 4
Ob jeder, der Unrecht tut, eine Todsünde begeht?
Quaestio 59 · Von der Ungerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass nicht jeder, der Unrecht tut, eine Todsünde begeht. Denn die lässliche Sünde ist der Todsünde entgegengesetzt. Nun ist es manchmal eine lässliche Sünde, eine Verletzung zuzufügen: denn der Philosoph sagt (Ethic. v, 8) in Bezug auf jene, die ungerecht handeln: „Was immer sie nicht bloß in Unwissenheit, sondern aus Unwissenheit tun, ist eine lässliche Angelegenheit.“ Daher begeht nicht jeder, der Unrecht tut, eine Todsünde.
Einwand 2: Ferner weicht derjenige, der in einer kleinen Sache Unrecht tut, nur geringfügig von der Mitte ab. Dies nun scheint unbedeutend zu sein und sollte unter die geringsten der Übel gerechnet werden, wie der Philosoph erklärt (Ethic. ii, 9). Daher begeht nicht jeder, der Unrecht tut, eine Todsünde.
Einwand 3: Ferner ist die Liebe die „Mutter aller Tugenden“ [*Petrus Lombardus, Sent. iii, D. 23], und dadurch, dass eine Sünde ihr entgegengesetzt ist, wird sie Todsünde genannt. Aber nicht alle Sünden, die den anderen Tugenden entgegengesetzt sind, sind Todsünden. Daher ist es auch nicht immer eine Todsünde, Unrecht zu tun.
Dagegen spricht, dass alles, was dem Gesetz Gottes entgegengesetzt ist, eine Todsünde ist. Nun tut jeder, der Unrecht tut, das, was dem Gesetz Gottes entgegengesetzt ist, da es entweder auf Diebstahl oder auf Ehebruch oder auf Mord oder auf etwas dergleichen hinausläuft, wie weiter unten gezeigt werden wird (Quaestio [64], ff.). Daher begeht jeder, der Unrecht tut, eine Todsünde.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [12], Artikel [5]), als wir von der Unterscheidung der Sünden handelten, eine Todsünde eine solche ist, die der Liebe entgegengesetzt ist, welche der Seele das Leben gibt. Nun ist jede einer anderen Person zugefügte Verletzung an sich der Liebe entgegengesetzt, welche uns bewegt, das Gute des anderen zu wollen. Und da Ungerechtigkeit immer in einer einer anderen Person zugefügten Verletzung besteht, ist es offensichtlich, dass Unrecht zu tun seiner Gattung nach eine Todsünde ist.
Antwort auf Einwand 1: Dieser Ausspruch des Philosophen ist so zu verstehen, dass er sich auf die Unwissenheit über eine Tatsache bezieht, welche er „Unwissenheit über besondere Umstände“ nennt [*Ethic. iii, 1], und welche Verzeihung verdient, und nicht auf die Unwissenheit über das Gesetz, welche nicht entschuldigt: und wer aus Unwissenheit Unrecht tut, tut kein Unrecht außer akzidentell, wie oben dargelegt (Artikel [2]).
Antwort auf Einwand 2: Wer in kleinen Dingen Unrecht tut, bleibt hinter der Vollkommenheit einer ungerechten Tat zurück, insofern das, was er tut, als nicht gänzlich dem Willen der Person entgegengesetzt erachtet werden kann, die darunter leidet: zum Beispiel, wenn ein Mensch einen Apfel oder eine ähnliche Sache von einem anderen Menschen nimmt, in welchem Fall es wahrscheinlich ist, dass letzterer nicht verletzt oder verärgert ist.
Antwort auf Einwand 3: Die Sünden, welche den anderen Tugenden entgegengesetzt sind, sind nicht immer schädlich für eine andere Person, sondern implizieren eine Unordnung, welche die menschlichen Leidenschaften betrifft; daher gibt es keinen Vergleich.