II-II, q. 59 a. 2
Ob jemand dadurch ungerecht genannt wird, dass er Unrechtes tut?
Quaestio 59 · Von der Ungerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass ein Mensch dadurch ungerecht genannt wird, dass er Unrechtes tut. Denn Habitus werden durch ihre Gegenstände spezifiziert, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [54], Artikel [2]). Nun ist der eigentliche Gegenstand der Gerechtigkeit das Gerechte, und der eigentliche Gegenstand der Ungerechtigkeit das Ungerechte. Daher sollte ein Mensch gerecht genannt werden, weil er Gerechtes tut, und ungerecht, weil er Unrechtes tut.
Einwand 2: Ferner erklärt der Philosoph (Ethic. v, 9), dass jene eine falsche Meinung vertreten, die behaupten, es stehe in der Macht des Menschen, plötzlich Unrechtes zu tun, und dass ein gerechter Mensch nicht weniger fähig sei, Ungerechtes zu tun, als ein ungerechter Mensch. Diese Meinung wäre aber nicht falsch, wenn es nicht dem ungerechten Menschen eigentümlich wäre, das zu tun, was ungerecht ist. Daher ist ein Mensch aufgrund der Tatsache als ungerecht zu erachten, dass er Unrechtes tut.
Einwand 3: Ferner steht jede Tugend in derselben Beziehung zu ihrem eigentlichen Akt, und dasselbe gilt für die entgegengesetzten Laster. Wer aber tut, was unmäßig ist, wird unmäßig genannt. Daher wird, wer Unrechtes tut, ungerecht genannt.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. v, 6), dass „ein Mensch Unrechtes tun kann, ohne ungerecht zu sein“.
Ich antworte darauf, dass, so wie der Gegenstand der Gerechtigkeit etwas Gleiches in äußeren Dingen ist, so auch der Gegenstand der Ungerechtigkeit etwas Ungleiches ist, indem einer Person mehr oder weniger zugewiesen wird, als ihr gebührt. Mit diesem Gegenstand wird der Habitus der Ungerechtigkeit mittels seines eigentlichen Aktes verglichen, welcher eine Ungerechtigkeit genannt wird. Dementsprechend kann es auf zwei Arten geschehen, dass ein Mensch, der Unrechtes tut, nicht ungerecht ist: Erstens aufgrund einer mangelnden Übereinstimmung zwischen der Operation und ihrem eigentlichen Gegenstand. Denn die Operation nimmt ihre Spezies und ihren Namen von ihrem direkten und nicht von ihrem indirekten Gegenstand: und bei Dingen, die auf ein Ziel gerichtet sind, ist das Direkte das, was beabsichtigt ist, und das Indirekte ist das, was neben der Absicht liegt. Wenn also ein Mensch das tut, was ungerecht ist, ohne die Absicht zu haben, Unrechtes zu tun, zum Beispiel wenn er es aus Unwissenheit tut, ohne zu wissen, dass es ungerecht ist, so tut er eigentlich gesprochen Unrechtes nicht direkt, sondern nur indirekt, und tut gleichsam materiell das, was ungerecht ist: daher wird eine solche Operation nicht eine Ungerechtigkeit genannt. Zweitens kann dies geschehen aufgrund eines mangelnden Verhältnisses zwischen der Operation und dem Habitus. Denn eine Ungerechtigkeit kann manchmal aus einer Leidenschaft entstehen, zum Beispiel aus Zorn oder Begierde, und manchmal aus Wahl, zum Beispiel wenn die Ungerechtigkeit selbst der direkte Gegenstand des eigenen Wohlgefallens ist. Im letzteren Fall entspringt sie eigentlich gesprochen einem Habitus, denn wann immer ein Mensch einen Habitus hat, ist ihm das, was diesem Habitus entspricht, an sich angenehm. Dementsprechend ist es dem ungerechten Menschen eigentümlich, absichtlich und aus Wahl Unrechtes zu tun, in welchem Sinne der ungerechte Mensch jener ist, der den Habitus der Ungerechtigkeit hat: aber ein Mensch kann Unrechtes tun, unabsichtlich oder aus Leidenschaft, ohne den Habitus der Ungerechtigkeit zu haben.
Antwort auf Einwand 1: Ein Habitus wird durch seinen Gegenstand in dessen direkter und formaler Annahme spezifiziert, nicht in dessen materieller und indirekter Annahme.
Antwort auf Einwand 2: Es ist für keinen Menschen leicht, Unrechtes aus Wahl zu tun, als ob es um seiner selbst willen und nicht um einer anderen Sache willen gefiele: dies ist demjenigen eigentümlich, der den Habitus hat, wie der Philosoph erklärt (Ethic. v, 9).
Antwort auf Einwand 3: Der Gegenstand der Mäßigung ist nicht etwas äußerlich Festgelegtes, wie es der Gegenstand der Gerechtigkeit ist: der Gegenstand der Mäßigung, d. h. das Mäßige, hängt gänzlich vom Verhältnis zum Menschen selbst ab. Folglich kann das, was akzidentell und unbeabsichtigt ist, weder materiell noch formal mäßig genannt werden. In gleicher Weise kann es auch nicht unmäßig genannt werden: und in dieser Hinsicht besteht eine Unähnlichkeit zwischen der Gerechtigkeit und den anderen moralischen Tugenden; was aber das Verhältnis zwischen Operation und Habitus betrifft, so besteht in jeder Hinsicht Ähnlichkeit.