II-II, q. 59 a. 1
Ob die Ungerechtigkeit ein besonderes Laster ist?
Quaestio 59 · Von der Ungerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Ungerechtigkeit kein besonderes Laster ist. Denn es steht geschrieben (1 Joh 3,4): „Jede Sünde ist Ungerechtigkeit“ [*Vulg.: ‚Wer Sünde tut, der tut auch Ungerechtigkeit; und die Sünde ist die Ungerechtigkeit‘]. Nun scheint die Ungerechtigkeit dasselbe zu sein wie die Ungleichheit, da die Gerechtigkeit eine Art Gleichheit ist; Ungerechtigkeit ist also anscheinend dasselbe wie Ungleichheit oder Iniquität. Daher ist die Ungerechtigkeit keine besondere Sünde.
Einwand 2: Ferner ist keine besondere Sünde allen Tugenden entgegengesetzt. Die Ungerechtigkeit aber ist allen Tugenden entgegengesetzt: So ist sie in Bezug auf Ehebruch der Keuschheit entgegengesetzt, in Bezug auf Mord der Sanftmut, und in gleicher Weise in Bezug auf die anderen Sünden. Daher ist die Ungerechtigkeit keine besondere Sünde.
Einwand 3: Ferner ist die Ungerechtigkeit der Gerechtigkeit entgegengesetzt, welche im Willen ist. Aber jede Sünde ist im Willen, wie Augustinus erklärt (De Duabus Anim. x). Daher ist die Ungerechtigkeit keine besondere Sünde.
Dagegen spricht, dass die Ungerechtigkeit der Gerechtigkeit entgegengesetzt ist. Die Gerechtigkeit aber ist eine besondere Tugend. Also ist die Ungerechtigkeit ein besonderes Laster.
Ich antworte darauf, dass die Ungerechtigkeit zweifacher Art ist. Erstens gibt es die gesetzwidrige Ungerechtigkeit, die der gesetzlichen Gerechtigkeit entgegengesetzt ist: Und diese ist dem Wesen nach ein besonderes Laster, insofern sie einen besonderen Gegenstand betrachtet, nämlich das Gemeinwohl, das sie verachtet; und doch ist sie ein allgemeines Laster hinsichtlich der Absicht, da die Verachtung des Gemeinwohls zu allen Arten von Sünden führen kann. So haben auch alle Laster, da sie dem Gemeinwohl widerstreiten, den Charakter der Ungerechtigkeit, als ob sie aus Ungerechtigkeit entsprängen, in Übereinstimmung mit dem, was oben über die Gerechtigkeit gesagt wurde (Quaestio [58], Artikel [5], 6). Zweitens sprechen wir von Ungerechtigkeit in Bezug auf eine Ungleichheit zwischen einer Person und einer anderen, wenn ein Mensch wünscht, mehr Güter, zum Beispiel Reichtümer oder Ehren, und weniger Übel, wie Mühsal und Verluste, zu haben; und so hat die Ungerechtigkeit eine besondere Materie und ist ein partikulares Laster, das der partikularen Gerechtigkeit entgegengesetzt ist.
Antwort auf Einwand 1: Wie die gesetzliche Gerechtigkeit auf das menschliche Gemeinwohl bezogen ist, so ist die göttliche Gerechtigkeit auf das göttliche Gut bezogen, dem jede Sünde widerstreitet, und in diesem Sinne wird jede Sünde Ungerechtigkeit genannt.
Antwort auf Einwand 2: Auch die partikulare Gerechtigkeit ist indirekt allen Tugenden entgegengesetzt; insofern nämlich auch äußere Handlungen sowohl zur Gerechtigkeit als auch zu den anderen moralischen Tugenden gehören, wenngleich auf unterschiedliche Weise, wie oben dargelegt wurde (Quaestio [58], Artikel [9], ad 2).
Antwort auf Einwand 3: Der Wille erstreckt sich, wie die Vernunft, auf alle moralischen Angelegenheiten, d. h. auf Leidenschaften und jene äußeren Operationen, die sich auf eine andere Person beziehen. Andererseits vervollkommnet die Gerechtigkeit den Willen allein in dem Punkt, dass er sich auf Operationen erstreckt, die sich auf einen anderen beziehen: und dasselbe gilt für die Ungerechtigkeit.