II-II, q. 57 a. 1
Ob das Recht der Gegenstand der Gerechtigkeit ist?
Quaestio 57 · Vom Recht
Einwand 1: Es scheint, dass das Recht nicht der Gegenstand der Gerechtigkeit ist. Denn der Jurist Celsus sagt [*Digest. i, 1; De Just. et Jure 1], das Recht sei „die Kunst des Guten und der Gleichheit“. Die Kunst aber ist nicht Gegenstand der Gerechtigkeit, sondern ist für sich selbst eine intellektuelle Tugend. Also ist das Recht nicht der Gegenstand der Gerechtigkeit.
Einwand 2: Ferner ist das „Gesetz“ nach Isidor (Etym. v, 3) „eine Art von Recht“. Das Gesetz aber ist nicht Gegenstand der Gerechtigkeit, sondern der Klugheit; weshalb der Philosoph [*Ethic. vi, 8] die „Gesetzgebung“ als einen Teil der Klugheit rechnet. Also ist das Recht nicht der Gegenstand der Gerechtigkeit.
Einwand 3: Ferner unterwirft die Gerechtigkeit den Menschen vor allem Gott; denn Augustinus sagt (De Moribus Eccl. xv), die Gerechtigkeit sei „die Liebe, die allein Gott dient und deshalb alles, was dem Menschen unterworfen ist, recht regiert“. Das Recht [jus] aber bezieht sich nicht auf die göttlichen Dinge, sondern nur auf die menschlichen Angelegenheiten, denn Isidor sagt (Etym. v, 2): „‚Fas‘ ist das göttliche Gesetz, ‚Jus‘ das menschliche Gesetz.“ Also ist das Recht nicht der Gegenstand der Gerechtigkeit.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (Etym. v, 2), das „Jus“ [Recht] werde so genannt, weil es gerecht ist. Das „Gerechte“ aber ist der Gegenstand der Gerechtigkeit; denn der Philosoph erklärt (Ethic. v, 1), dass „alle darin übereinstimmen, jenen Habitus Gerechtigkeit zu nennen, durch den die Menschen fähig sind, gerechte Handlungen zu vollbringen“.
Ich antworte darauf, dass es der Gerechtigkeit im Vergleich zu den anderen Tugenden eigen ist, den Menschen in seinen Beziehungen zu anderen zu ordnen. Denn sie bezeichnet eine gewisse Gleichheit, wie schon ihr Name andeutet; pflegen wir doch zu sagen, Dinge seien „angepasst“ [adjustiert], wenn sie gleichgemacht sind; Gleichheit aber bezieht sich auf ein Anderes. Die anderen Tugenden hingegen vervollkommnen den Menschen nur in dem, was ihm in Bezug auf sich selbst ziemt. Dementsprechend hängt das, was in den Werken der anderen Tugenden recht ist und worauf die Absicht der Tugend als auf ihren eigentlichen Gegenstand zielt, nur von der Beziehung zum Handelnden ab. Das Recht in einem Werk der Gerechtigkeit hingegen wird außer durch die Beziehung zum Handelnden auch durch die Beziehung zu anderen bestimmt. Denn das Werk eines Menschen wird gerecht genannt, wenn es in einer Art von Gleichheit auf einen anderen bezogen ist, wie zum Beispiel die Zahlung des geschuldeten Lohns für einen geleisteten Dienst. Und so wird eine Sache gerecht genannt, insofern sie die Richtigkeit der Gerechtigkeit besitzt, wenn sie das Ziel einer Handlung der Gerechtigkeit ist, ohne Rücksicht darauf, wie sie vom Handelnden ausgeführt wird. Bei den anderen Tugenden hingegen wird nichts als recht bezeichnet, wenn es nicht auf eine bestimmte Weise vom Handelnden getan wird. Aus diesem Grund hat die Gerechtigkeit ihren eigenen, besonderen Gegenstand über die anderen Tugenden hinaus, und dieser Gegenstand wird das Gerechte genannt, was dasselbe ist wie das „Recht“. Daher ist es offensichtlich, dass das Recht der Gegenstand der Gerechtigkeit ist.
Antwort auf Einwand 1: Es ist üblich, dass Wörter von ihrer ursprünglichen Bedeutung abgewandelt werden, um etwas anderes zu bezeichnen. So wurde das Wort „Medizin“ zuerst verwendet, um ein Heilmittel für einen Kranken zu bezeichnen, und dann wurde es übertragen, um die Kunst zu bezeichnen, durch die dies geschieht. In gleicher Weise wurde das Wort „Jus“ [Recht] zuerst verwendet, um die gerechte Sache selbst zu bezeichnen; später wurde es übertragen, um die Kunst zu bezeichnen, durch die erkannt wird, was gerecht ist; und ferner, um den Ort zu bezeichnen, an dem Recht gesprochen wird (so sagt man, jemand erscheine „in jure“ [vor Gericht]); und noch weiter sagen wir sogar, dass ein Mann, der das Amt hat, Recht zu sprechen, das Recht [jus] spricht, selbst wenn sein Urteil ungerecht ist.
Antwort auf Einwand 2: Wie im Geist des Handwerkers ein Ausdruck der Dinge vorher existiert, die durch seine Kunst äußerlich hergestellt werden sollen, welcher Ausdruck die Regel seiner Kunst genannt wird, so existiert auch im Geist ein Ausdruck des besonderen gerechten Werkes, das die Vernunft bestimmt, und dieser ist eine Art Regel der Klugheit. Wenn diese Regel schriftlich ausgedrückt wird, nennt man sie „Gesetz“, welches nach Isidor (Etym. v, 1) „eine schriftliche Satzung“ ist. Und so ist das Gesetz nicht dasselbe wie das Recht, sondern ein Ausdruck des Rechts.
Antwort auf Einwand 3: Da Gerechtigkeit Gleichheit impliziert und wir Gott keine gleiche Gegenleistung erbringen können, folgt daraus, dass wir Ihm keine vollkommen gerechte Rückzahlung leisten können. Aus diesem Grund wird das göttliche Gesetz nicht eigentlich „Jus“, sondern „Fas“ genannt, weil Gott nämlich zufrieden ist, wenn wir das leisten, was wir können. Dennoch strebt die Gerechtigkeit danach, dass der Mensch Gott so viel zurückgibt, wie er kann, indem er seinen Geist Ihm gänzlich unterwirft.