II-II, q. 52 a. 1
Ob der Rat zu den Gaben des Heiligen Geistes zu rechnen ist?
Quaestio 52 · Von der Gabe des Rates
Einwand 1: Es scheint, dass der Rat nicht zu den Gaben des Heiligen Geistes zu rechnen ist. Denn die Gaben des Heiligen Geistes werden zur Unterstützung der Tugenden gegeben, wie Gregor sagt (Moral. ii, 49). Nun aber wird der Mensch für den Zweck, Rat zu pflegen, hinreichend durch die Tugend der Klugheit oder auch der Euboulia (Wohlberatenheit) vervollkommnet, wie aus dem ersichtlich ist, was bereits gesagt wurde (Quaestio [47], Artikel [1], ad 2; Quaestio [51], Artikel [1], 2). Deshalb sollte der Rat nicht zu den Gaben des Heiligen Geistes gerechnet werden.
Einwand 2: Ferner scheint der Unterschied zwischen den sieben Gaben des Heiligen Geistes und den Gnadengaben (gratiae gratis datae) darin zu bestehen, dass letztere nicht allen gegeben werden, sondern unter verschiedenen Menschen aufgeteilt sind, wohingegen die Gaben des Heiligen Geistes allen gegeben werden, die den Heiligen Geist haben. Der Rat aber scheint zu jenen Dingen zu gehören, die vom Heiligen Geist speziell gewissen Personen gegeben werden, gemäß 1 Makk 2,65: „Seht... euer Bruder Simon ist ein Mann des Rates.“ Deshalb sollte der Rat eher zu den Gnadengaben als zu den sieben Gaben des Heiligen Geistes gezählt werden.
Einwand 3: Ferner steht geschrieben (Röm 8,14): „Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.“ Das Beraten aber verträgt sich nicht damit, von einem anderen getrieben zu werden. Da also die Gaben des Heiligen Geistes den Kindern Gottes am meisten ziemen, welche „einen kindlichen Geist empfangen haben“, scheint es, dass der Rat nicht zu den Gaben des Heiligen Geistes gezählt werden sollte.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Jes 11,2): „Auf ihm wird ruhen der Geist des Herrn... der Geist des Rates und der Stärke.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [68], Artikel [1]), die Gaben des Heiligen Geistes Dispositionen sind, durch welche die Seele empfänglich gemacht wird für die Bewegung durch den Heiligen Geist. Gott aber bewegt alles gemäß der Weise des bewegten Dinges: so bewegt er die körperliche Kreatur durch Zeit und Ort, die geistige Kreatur aber durch die Zeit, nicht jedoch durch den Ort, wie Augustinus erklärt (Gen. ad lit. viii, 20, 22). Nun ist es der vernunftbegabten Kreatur eigen, durch die Nachforschung der Vernunft zur Ausführung irgendeiner besonderen Handlung bewegt zu werden, und diese Nachforschung wird Rat genannt. Daher wird gesagt, dass der Heilige Geist die vernunftbegabte Kreatur in der Weise des Rates bewegt, weshalb der Rat zu den Gaben des Heiligen Geistes gerechnet wird.
Antwort auf Einwand 1: Die Klugheit oder Euboulia (Wohlberatenheit), sei sie erworben oder eingegossen, leitet den Menschen in der Nachforschung des Rates gemäß den Prinzipien, die die Vernunft erfassen kann; daher bewirkt die Klugheit oder Euboulia, dass der Mensch guten Rat fasst, sei es für sich selbst oder für einen anderen. Da jedoch die menschliche Vernunft nicht fähig ist, die einzelnen und zufälligen Dinge (singularia et contingentia), die eintreten können, zu erfassen, ist die Folge, dass „die Gedanken der Sterblichen ängstlich und unsere Überlegungen unsicher sind“ (Weish 9,14). Daher bedarf der Mensch in der Nachforschung des Rates der Leitung durch Gott, der alles umfasst: und dies geschieht durch die Gabe des Rates, durch welche der Mensch geleitet wird, als ob er von Gott beraten würde, so wie in menschlichen Angelegenheiten jene, die nicht fähig sind, für sich selbst Rat zu fassen, Rat bei jenen suchen, die weiser sind.
Antwort auf Einwand 2: Dass ein Mensch von so gutem Rat ist, dass er andere beraten kann, mag auf eine Gnadengabe (gratia gratis data) zurückzuführen sein; dass aber ein Mensch von Gott beraten wird bezüglich dessen, was er in heilsnotwendigen Dingen tun soll, ist allen heiligen Personen gemeinsam.
Antwort auf Einwand 3: Die Kinder Gottes werden vom Heiligen Geist gemäß ihrer Weise bewegt, ohne Beeinträchtigung ihres freien Willens, welcher das „Vermögen von Wille und Vernunft“ ist [*Sent. iii, D, 24]. Demgemäß ziemt die Gabe des Rates den Kindern Gottes, insofern die Vernunft durch den Heiligen Geist darüber unterwiesen wird, was wir zu tun haben.