II-II, q. 51 a. 2
Ob die Eubulia (Wohlberatenheit) eine besondere Tugend ist, verschieden von der Klugheit?
Quaestio 51 · Von den mit der Klugheit verbundenen Tugenden
Einwand 1: Es scheint, dass die Eubulia (Wohlberatenheit) keine von der Klugheit verschiedene Tugend ist. Denn nach dem Philosophen (Ethic. vi, 5) ist „der Kluge anscheinend einer, der guten Rat pflegt.“ Dies aber kommt der Eubulia (Wohlberatenheit) zu, wie oben gesagt. Also ist die Eubulia (Wohlberatenheit) nicht von der Klugheit verschieden.
Einwand 2: Ferner werden menschliche Handlungen, auf welche die menschlichen Tugenden gerichtet sind, hauptsächlich durch ihr Ziel spezifiziert, wie oben dargelegt (FS, Frage [1], Artikel [3]; FS, Frage [18], Artikel [4],6). Nun sind die Eubulia (Wohlberatenheit) und die Klugheit auf dasselbe Ziel gerichtet, wie in Ethic. vi, 9 gesagt wird, und zwar nicht auf irgendein partikulares Ziel, sondern auf das gemeinsame Ziel des ganzen Lebens. Also ist die Eubulia (Wohlberatenheit) keine von der Klugheit verschiedene Tugend.
Einwand 3: Ferner gehören in den spekulativen Wissenschaften Nachforschung und Entscheidung zur selben Wissenschaft. Also gehören diese in gleicher Weise in praktischen Dingen zur selben Tugend. Nun gehört die Nachforschung zur Eubulia (Wohlberatenheit), während die Entscheidung zur Klugheit gehört. Also ist die Eubulia (Wohlberatenheit) keine von der Klugheit verschiedene Tugend.
Dagegen spricht, dass die Klugheit vorschreibend ist, gemäß Ethic. vi, 10. Dies aber trifft auf die Eubulia (Wohlberatenheit) nicht zu. Also ist die Eubulia (Wohlberatenheit) eine von der Klugheit verschiedene Tugend.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Artikel [1]), die Tugend eigentlich auf einen Akt gerichtet ist, den sie gut macht; und folglich müssen sich die Tugenden gemäß den verschiedenen Akten unterscheiden, besonders wenn in den Akten eine verschiedene Art von Güte vorliegt. Denn wenn verschiedene Akte dieselbe Art von Güte enthielten, würden sie zur selben Tugend gehören: so hängt die Güte der Liebe, des Begehrens und der Freude vom Selben ab, weshalb all diese zur selben Tugend der Liebe (caritas) gehören.
Nun sind die Akte der Vernunft, die auf das Handeln hingeordnet sind, verschieden, noch haben sie dieselbe Art von Güte: denn es liegt an verschiedenen Ursachen, dass ein Mensch guten Rat, gutes Urteil oder guten Befehl erlangt, insofern diese manchmal voneinander getrennt sind. Folglich muss die Eubulia (Wohlberatenheit), die den Menschen guten Rat pflegen lässt, eine von der Klugheit, die den Menschen gut befehlen lässt, verschiedene Tugend sein. Und da der Rat auf den Befehl hingeordnet ist als auf das, was das Vornehmere ist, so ist die Eubulia (Wohlberatenheit) auf die Klugheit hingeordnet als auf eine Haupttugend, ohne welche sie überhaupt keine Tugend wäre, so wie auch die moralischen Tugenden nicht ohne die Klugheit sind, noch die anderen Tugenden ohne die Liebe.
Antwort auf Einwand 1: Es kommt der Klugheit zu, guten Rat zu pflegen, indem sie ihn befiehlt, der Eubulia (Wohlberatenheit) aber, indem sie ihn hervorbringt.
Antwort auf Einwand 2: Verschiedene Akte sind in verschiedenen Graden auf das eine Ziel gerichtet, welches „ein gutes Leben im Allgemeinen“ ist: denn der Rat kommt zuerst, das Urteil folgt, und der Befehl kommt zuletzt. Letzterer hat eine unmittelbare Beziehung zum letzten Ziel: wohingegen die anderen beiden Akte sich entfernt dazu verhalten. Dennoch haben diese gewisse eigene nächste Ziele; das Ziel des Rates ist die Entdeckung dessen, was zu tun ist, und das Ziel des Urteils die Gewissheit. Daher beweist dies nicht, dass die Eubulia (Wohlberatenheit) keine von der Klugheit verschiedene Tugend ist, sondern dass sie ihr untergeordnet ist, wie eine sekundäre einer Haupttugend.
Antwort auf Einwand 3: Auch in spekulativen Dingen ist die rationale Wissenschaft der Dialektik, die auf Nachforschung und Entdeckung gerichtet ist, verschieden von der demonstrativen Wissenschaft, welche die Wahrheit entscheidet.