II-II, q. 50 a. 1
Ob eine Art der Klugheit die Regierungsklugheit ist?
Quaestio 50 · Von den subjektiven Teilen der Klugheit
Einwand 1: Es scheint, dass die Regierungsklugheit nicht als eine Art der Klugheit gerechnet werden sollte. Denn die Regierungsklugheit ist auf die Bewahrung der Gerechtigkeit ausgerichtet, da gemäß Ethic. v, 6 der Fürst der Wächter der Gerechtigkeit ist. Daher gehört die Regierungsklugheit eher zur Gerechtigkeit als zur Klugheit.
Einwand 2: Ferner ist nach dem Philosophen (Polit. iii, 5) das Königtum [regnum] eine von sechs Regierungsformen. Aber den anderen fünf Regierungsformen wird keine Art der Klugheit zugeschrieben, nämlich der "Aristokratie", der "Politie", auch "Timokratie" genannt [*Vgl. Ethic. viii, 10], der "Tyrannis", der "Oligarchie" und der "Demokratie". Also sollte auch dem Königtum keine regierende Art zugeschrieben werden.
Einwand 3: Ferner kommt die Gesetzgebung nicht nur Königen zu, sondern auch gewissen anderen, die in Autorität stehen, und sogar dem Volk, gemäß Isidor (Etym. v). Nun rechnet der Philosoph (Ethic. vi, 8) einen Teil der Klugheit als "gesetzgebend". Daher ziemt es sich nicht, die Regierungsklugheit an ihre Stelle zu setzen.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Polit. iii, 11), die "Klugheit sei eine Tugend, die dem Fürsten eigentümlich ist". Also ist eine spezielle Art der Klugheit die Regierungsklugheit.
Ich antworte darauf, dass es, wie oben gesagt (Frage [47], Artikel [8], 10), zur Klugheit gehört, zu regieren und zu befehlen, so dass, wo immer wir in menschlichen Handlungen eine besondere Art des Regierens und Befehlens finden, es eine besondere Art der Klugheit geben muss. Nun ist es offensichtlich, dass eine besondere und vollkommene Art des Regierens in jenem ist, der nicht nur sich selbst, sondern auch die vollkommene Gemeinschaft einer Stadt oder eines Reiches zu regieren hat; denn eine Regierung ist umso vollkommener, je universeller sie ist, je mehr Dinge sie umfasst und je höher das Ziel ist, das sie erreicht. Daher gehört die Klugheit in ihrem speziellen und vollkommensten Sinne einem König, der mit der Regierung einer Stadt oder eines Reiches beauftragt ist: weshalb eine Art der Klugheit als Regierungsklugheit gerechnet wird.
Antwort auf Einwand 1: Alle Angelegenheiten, die mit der moralischen Tugend verbunden sind, gehören zur Klugheit als ihrer Führerin, weshalb die "rechte Vernunft in Übereinstimmung mit der Klugheit" in der Definition der moralischen Tugend enthalten ist, wie oben gesagt (Frage [47], Artikel [5], ad 1; FS, Frage [58], Artikel [2], ad 4). Aus diesem Grund bedarf auch die Ausübung der Gerechtigkeit, insofern sie auf das Gemeinwohl gerichtet ist, was Teil des königlichen Amtes ist, der Leitung der Klugheit. Daher gehören diese beiden Tugenden – Klugheit und Gerechtigkeit – am eigentlichsten einem König, gemäß Jer. 23,5: "Ein König wird regieren und weise sein und Recht und Gerechtigkeit im Lande üben." Da jedoch die Leitung eher dem König zukommt und die Ausführung seinen Untertanen, wird die Regierungsklugheit eher als eine Art der Klugheit gerechnet, die leitend ist, als zur Gerechtigkeit, die ausführend ist.
Antwort auf Einwand 2: Ein Königtum ist die beste aller Regierungsformen, wie in Ethic. viii, 10 gesagt wird: weshalb die Art der Klugheit eher vom Königtum benannt werden sollte, jedoch so, dass unter der Regierungsklugheit alle anderen rechtmäßigen Regierungsformen mitbegriffen sind, nicht aber die verkehrten Formen, die der Tugend entgegengesetzt sind und die dementsprechend nicht zur Klugheit gehören.
Antwort auf Einwand 3: Der Philosoph benennt die Regierungsklugheit nach dem vornehmsten Akt eines Königs, welcher das Gesetzgeben ist, und obwohl dies auch auf die anderen Regierungsformen zutrifft, so doch nur insofern, als sie einen Anteil an der königlichen Regierung haben.