II-II, q. 40 a. 2
Ob es Klerikern und Bischöfen erlaubt ist zu kämpfen?
Quaestio 40 · Vom Krieg
1. Einwand: Es scheint Klerikern und Bischöfen erlaubt zu sein, zu kämpfen. Denn wie oben (Artikel [1]) dargelegt, sind Kriege insoweit erlaubt und gerecht, als sie die Armen und das gesamte Gemeinwohl vor dem Leiden durch die Hand des Feindes schützen. Dies scheint nun vor allem die Pflicht der Prälaten zu sein, denn Gregor sagt (Hom. in Ev. xiv): „Der Wolf kommt über die Schafe, wenn irgendein ungerechter und räuberischer Mensch die Gläubigen und Demütigen unterdrückt. Aber der, der für den Hirten gehalten wurde und es nicht war, verlässt die Schafe und flieht, denn er fürchtet, dass der Wolf ihn verletze, und wagt es nicht, gegen dessen Ungerechtigkeit aufzustehen.“ Also ist es Prälaten und Klerikern erlaubt zu kämpfen.
2. Einwand: Ferner schreibt Papst Leo IV. (xxiii, qu. 8, can. Igitur): „Da häufig ungünstige Nachrichten von der Seite der Sarazenen kamen, sagten einige, die Sarazenen würden heimlich und verdeckt zum Hafen von Rom kommen; aus diesem Grund befahlen wir unserem Volk, sich zu versammeln, und ordneten an, dass sie zur Meeresküste hinabziehen sollten.“ Also ist es Bischöfen erlaubt zu kämpfen.
3. Einwand: Ferner scheint es auf dasselbe hinauszulaufen, ob ein Mensch eine Sache selbst tut oder zustimmt, dass sie durch einen anderen getan wird, gemäß Röm 1,32: „Die solches tun, sind des Todes würdig, und nicht nur die es tun, sondern auch die, welche denen zustimmen, die es tun.“ Nun scheinen vor allem jene einer Sache zuzustimmen, die andere dazu veranlassen, sie zu tun. Aber es ist Bischöfen und Klerikern erlaubt, andere zum Kampf zu veranlassen: denn es steht geschrieben (xxiii, qu. 8, can. Hortatu), dass Karl auf Drängen und Bitten von Hadrian, dem Bischof von Rom, gegen die Langobarden in den Krieg zog. Also ist es auch ihnen erlaubt zu kämpfen.
4. Einwand: Ferner ist alles, was an sich recht und verdienstvoll ist, für Prälaten und Kleriker erlaubt. Nun ist es manchmal recht und verdienstvoll, Krieg zu führen, denn es steht geschrieben (xxiii, qu. 8, can. Omni timore), dass wenn „ein Mensch für den wahren Glauben stirbt, oder um sein Vaterland zu retten, oder zur Verteidigung der Christen, Gott ihm einen himmlischen Lohn geben wird.“ Also ist es Bischöfen und Klerikern erlaubt zu kämpfen.
Dagegen spricht, dass zu Petrus, als Repräsentant der Bischöfe und Kleriker, gesagt wurde (Mt 26,52): „Stecke dein Schwert wieder in die Scheide [Vulg.: ‚seinen Ort‘].“ Also ist es ihnen nicht erlaubt zu kämpfen.
Ich antworte darauf, dass mehrere Dinge für das Wohl einer menschlichen Gesellschaft erforderlich sind; und eine Reihe von Dingen wird besser und schneller von einer Anzahl von Personen erledigt als von einem einzigen, wie der Philosoph bemerkt (Polit. i, 1), während bestimmte Beschäftigungen so unvereinbar miteinander sind, dass sie nicht passenderweise zur gleichen Zeit ausgeübt werden können; weshalb jenen, die zu wichtigen Pflichten abgeordnet sind, verboten ist, sich mit Dingen von geringer Bedeutung zu beschäftigen. So ist es nach menschlichen Gesetzen Soldaten, die zu kriegerischen Unternehmungen abgeordnet sind, verboten, Handel zu treiben [*Cod. xii, 35, De Re Milit.].
Nun sind kriegerische Unternehmungen mit den Pflichten eines Bischofs und eines Klerikers gänzlich unvereinbar, und zwar aus zwei Gründen. Der erste Grund ist ein allgemeiner, nämlich weil kriegerische Unternehmungen voller Unruhe sind, so dass sie den Geist sehr von der Betrachtung göttlicher Dinge, dem Lobpreis Gottes und dem Gebet für das Volk abhalten, was zu den Pflichten eines Klerikers gehört. Weshalb ebenso wie geschäftliche Unternehmungen den Klerikern verboten sind, weil sie den Geist zu sehr beunruhigen, so auch kriegerische Unternehmungen, gemäß 2 Tim 2,4: „Wer als Soldat Gott dient, verstrickt sich nicht in weltliche Geschäfte.“ Der zweite Grund ist ein spezieller, nämlich weil alle klerikalen Weihegrade auf den Dienst am Altar ausgerichtet sind, auf dem das Leiden Christi sakramental dargestellt wird, gemäß 1 Kor 11,26: „Sooft ihr dieses Brot esst und den Kelch trinkt, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt.“ Weshalb es für sie unziemlich ist, zu töten oder Blut zu vergießen, und es ist passender, dass sie bereit sein sollten, ihr eigenes Blut für Christus zu vergießen, um so in der Tat nachzuahmen, was sie in ihrem Dienst darstellen. Aus diesem Grund wurde verfügt, dass jene, die Blut vergießen, selbst ohne Sünde, irregulär werden. Nun kann kein Mensch, der eine bestimmte Pflicht zu erfüllen hat, erlaubterweise das tun, was ihn für diese Pflicht untauglich macht. Weshalb es für Kleriker gänzlich unerlaubt ist zu kämpfen, weil der Krieg auf das Vergießen von Blut gerichtet ist.
Antwort auf den 1. Einwand: Prälaten sollten nicht nur dem Wolf widerstehen, der den geistlichen Tod über die Herde bringt, sondern auch dem Plünderer und Unterdrücker, die körperlichen Schaden anrichten; jedoch nicht, indem sie selbst zu materiellen Waffen greifen, sondern mittels geistlicher Waffen, gemäß dem Wort des Apostels (2 Kor 10,4): „Die Waffen unseres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig durch Gott.“ Solche sind heilsame Warnungen, fromme Gebete und, für jene, die hartnäckig sind, das Urteil der Exkommunikation.
Antwort auf den 2. Einwand: Prälaten und Kleriker können durch die Autorität ihrer Oberen an Kriegen teilnehmen, freilich nicht, indem sie selbst die Waffen ergreifen, sondern indem sie jenen, die gerecht kämpfen, geistlichen Beistand leisten, durch Ermahnung und Absolution und durch andere derartige geistliche Hilfen. So wurde im Alten Testament (Josua 6,4) den Priestern befohlen, in der Schlacht die heiligen Posaunen zu blasen. Zu diesem Zweck wurde Bischöfen oder Klerikern zuerst erlaubt, an die Front zu gehen; und es ist ein Missbrauch dieser Erlaubnis, wenn einer von ihnen selbst die Waffen ergreift.
Antwort auf den 3. Einwand: Wie oben dargelegt (Quaestio [23], Artikel [4], ad 2), muss jede Macht, Kunst oder Tugend, die das Ziel im Blick hat, über das verfügen, was auf das Ziel ausgerichtet ist. Nun sollten unter den Gläubigen fleischliche Kriege so betrachtet werden, als hätten sie das göttliche geistliche Gut zum Ziel, zu dem die Kleriker abgeordnet sind. Weshalb es die Pflicht der Kleriker ist, andere Menschen dazu zu bestimmen und zu beraten, sich an gerechten Kriegen zu beteiligen. Denn es ist ihnen verboten, die Waffen zu ergreifen, nicht als ob es eine Sünde wäre, sondern weil eine solche Beschäftigung ihrer Person unziemlich ist.
Antwort auf den 4. Einwand: Obwohl es verdienstvoll ist, einen gerechten Krieg zu führen, wird es dennoch für Kleriker unerlaubt, weil sie zu noch verdienstvolleren Werken abgeordnet sind. So kann der eheliche Akt verdienstvoll sein; und doch wird er bei jenen tadelnswert, die Jungfräulichkeit gelobt haben, weil sie zu einem noch größeren Gut verpflichtet sind.