II-II, q. 40 a. 4
Ob es erlaubt ist, an Feiertagen zu kämpfen?
Quaestio 40 · Vom Krieg
1. Einwand: Es scheint unerlaubt zu sein, an Feiertagen zu kämpfen. Denn Feiertage sind eingesetzt, damit wir unsere Zeit den Dingen Gottes widmen. Daher sind sie in der Einhaltung des Sabbats eingeschlossen, die in Ex 20,8 vorgeschrieben ist: denn „Sabbat“ wird als „Ruhe“ ausgelegt. Kriege aber sind voller Unruhe. Also ist es keineswegs erlaubt, an Feiertagen zu kämpfen.
2. Einwand: Ferner werden gewisse Personen getadelt (Jes 58,3), weil sie an Fasttagen das eintrieben, was man ihnen schuldete, sich des Streits schuldig machten und mit der Faust dreinschlugen. Viel mehr also ist es unerlaubt, an Feiertagen zu kämpfen.
3. Einwand: Ferner sollte keine schlechte Tat begangen werden, um zeitlichen Schaden zu vermeiden. Aber an einem Feiertag zu kämpfen, scheint an sich eine schlechte Tat zu sein. Also sollte niemand an einem Feiertag kämpfen, selbst nicht aus der Notwendigkeit heraus, zeitlichen Schaden zu vermeiden.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (1 Makk 2,41): Die Juden beschlossen zu Recht ... und sagten: „Wer auch immer gegen uns heraufkommt, um am Sabbattag zu kämpfen, gegen den werden wir kämpfen.“
Ich antworte darauf, dass die Einhaltung von Feiertagen kein Hindernis für jene Dinge ist, die zum Heil des Menschen verordnet sind, selbst dem seines Körpers. Daher stritt Unser Herr mit den Juden und sagte (Joh 7,23): „Zürnt ihr mir, weil ich am Sabbat den ganzen Menschen gesund gemacht habe?“ Daher dürfen Ärzte ihre Patienten an Feiertagen erlaubterweise behandeln. Nun gibt es viel mehr Grund zur Sicherung des Gemeinwohls (wodurch viele davor bewahrt werden, getötet zu werden, und unzählige Übel, sowohl zeitliche als auch geistliche, verhindert werden) als für die körperliche Sicherheit eines Einzelnen. Daher ist es zum Zweck der Sicherung des Gemeinwohls der Gläubigen erlaubt, an Feiertagen Krieg zu führen, vorausgesetzt es besteht die Notwendigkeit dazu: denn es hieße Gott versuchen, wenn man ungeachtet einer solchen Notwendigkeit beschließen würde, sich des Kampfes zu enthalten.
Sobald jedoch die Notwendigkeit aufhört, ist es aus den genannten Gründen nicht mehr erlaubt, an einem Feiertag zu kämpfen: weshalb dies für die Antworten auf die Einwände genügt.