II-II, q. 40 a. 1
Ob es immer sündhaft ist, Krieg zu führen?
Quaestio 40 · Vom Krieg
1. Einwand: Es scheint, dass es immer sündhaft ist, Krieg zu führen. Denn Strafe wird nur für Sünde verhängt. Nun droht Unser Herr jenen, die Krieg führen, Strafe an, gemäß Mt 26,52: „Alle, die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen.“ Also sind alle Kriege unerlaubt.
2. Einwand: Ferner ist alles, was einem göttlichen Gebot widerspricht, eine Sünde. Krieg aber widerspricht einem göttlichen Gebot; denn es steht geschrieben (Mt 5,39): „Ich aber sage euch: Leistet dem Bösen keinen Widerstand“; und (Röm 12,19): „Rächt euch nicht selber, meine Lieben, sondern gebt Raum dem Zorn Gottes.“ Also ist Krieg immer sündhaft.
3. Einwand: Ferner steht nichts im Gegensatz zu einem Akt der Tugend, außer der Sünde. Krieg aber steht im Gegensatz zum Frieden. Also ist Krieg immer eine Sünde.
4. Einwand: Ferner ist die Ausübung einer erlaubten Sache selbst erlaubt, wie bei wissenschaftlichen Übungen ersichtlich ist. Aber kriegerische Übungen, die in Turnieren stattfinden, sind von der Kirche verboten, da jene, die in diesen Wettkämpfen getötet werden, des kirchlichen Begräbnisses beraubt werden. Daher scheint es, dass der Krieg an sich eine Sünde ist.
Dagegen spricht, was Augustinus in einer Predigt über den Sohn des Hauptmanns sagt [*Ep. ad Marcel. cxxxviii]: „Wenn die christliche Religion den Krieg gänzlich verböte, so wäre jenen, die im Evangelium heilsamen Rat suchten, eher geraten worden, ihre Waffen fortzuwerfen und den Kriegsdienst gänzlich aufzugeben. Dagegen wurde ihnen gesagt: ‚Tut niemandem Gewalt an ... und begnügt euch mit eurem Sold‘ [*Lk 3,14]. Wenn er ihnen befahl, sich mit ihrem Sold zu begnügen, so verbot er den Kriegsdienst nicht.“
Ich antworte darauf, dass drei Dinge notwendig sind, damit ein Krieg gerecht sei. Erstens die Autorität des Fürsten, auf dessen Befehl hin der Krieg geführt werden soll. Denn es ist nicht Sache einer Privatperson, den Krieg zu erklären, da sie ihr Recht vor dem Gericht ihres Oberen suchen kann. Zudem ist es nicht Sache einer Privatperson, das Volk zusammenzurufen, was im Kriegsfall geschehen muss. Da nun die Sorge für das Gemeinwohl jenen anvertraut ist, die die Obrigkeit innehaben, ist es ihre Aufgabe, über das Gemeinwohl der Stadt, des Königreiches oder der Provinz zu wachen, die ihnen untersteht. Und so wie es ihnen erlaubt ist, zur Verteidigung dieses Gemeinwohls gegen innere Unruhen zum Schwert zu greifen, wenn sie Übeltäter bestrafen, gemäß den Worten des Apostels (Röm 13,4): „Sie trägt das Schwert nicht umsonst; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zum Zorngericht über den, der Böses tut“; so ist es auch ihre Aufgabe, zur Verteidigung des Gemeinwohls gegen äußere Feinde zum Schwert des Krieges zu greifen. Daher wird zu jenen, die in der Obrigkeit stehen, gesagt (Ps 81,4): „Rettet den Geringen und befreit den Armen aus der Hand des Sünders“; und aus diesem Grund sagt Augustinus (Contra Faust. xxii, 75): „Die natürliche Ordnung, die dem Frieden unter den Sterblichen dient, verlangt, dass die Vollmacht, Krieg zu erklären und zu beraten, in den Händen jener liegt, welche die höchste Gewalt innehaben.“
Zweitens ist ein gerechter Grund erforderlich, nämlich dass jene, die angegriffen werden, dies aufgrund einer Schuld verdienen. Weshalb Augustinus sagt (Quaest. in Hept., qu. x, super Jos.): „Ein gerechter Krieg wird gewöhnlich als einer beschrieben, der Unrecht rächt, wenn ein Volk oder ein Staat bestraft werden muss, weil er sich weigert, für das von seinen Untertanen zugefügte Unrecht Genugtuung zu leisten oder das zurückzugeben, was er ungerechterweise geraubt hat.“
Drittens ist es notwendig, dass die Kriegführenden eine rechte Absicht haben, so dass sie die Förderung des Guten oder die Vermeidung des Bösen beabsichtigen. Daher sagt Augustinus (De Verb. Dom.): „Die wahre Religion betrachtet jene Kriege als friedvoll, die nicht aus Motiven der Bereicherung oder Grausamkeit geführt werden, sondern mit dem Ziel, den Frieden zu sichern, Übeltäter zu bestrafen und die Guten zu erheben.“ Denn es kann geschehen, dass der Krieg von der rechtmäßigen Autorität und aus einem gerechten Grund erklärt wird und dennoch durch eine böse Absicht unerlaubt wird. Daher sagt Augustinus (Contra Faust. xxii, 74): „Die Leidenschaft, Schaden zuzufügen, der grausame Durst nach Rache, ein unfriedlicher und unversöhnlicher Geist, das Fieber der Revolte, die Herrschsucht und dergleichen Dinge mehr, all dies wird im Krieg zu Recht verurteilt.“
Antwort auf den 1. Einwand: Wie Augustinus sagt (Contra Faust. xxii, 70): „Zum Schwert greifen heißt, sich zu bewaffnen, um jemandem das Leben zu nehmen, ohne Befehl oder Erlaubnis einer höheren oder rechtmäßigen Autorität.“ Andererseits bedeutet, (als Privatperson) durch die Autorität des Fürsten oder Richters oder (als öffentliche Person) aus Eifer für die Gerechtigkeit und sozusagen durch die Autorität Gottes zum Schwert zu greifen, nicht, „das Schwert zu nehmen“, sondern es im Auftrag eines anderen zu gebrauchen, weshalb dies keine Strafe verdient. Und doch werden selbst jene, die das Schwert sündhaft gebrauchen, nicht immer durch das Schwert getötet, aber sie kommen immer durch ihr eigenes Schwert um, weil sie, wenn sie nicht bereuen, für ihren sündhaften Gebrauch des Schwertes ewig bestraft werden.
Antwort auf den 2. Einwand: Solche Gebote, wie Augustinus bemerkt (De Serm. Dom. in Monte i, 19), sollten immer in der Bereitschaft des Geistes gehalten werden, so dass wir bereit sind, ihnen zu gehorchen und, wenn nötig, auf Widerstand oder Selbstverteidigung zu verzichten. Dennoch ist es manchmal notwendig, dass ein Mensch um des Gemeinwohls willen oder zum Wohl derer, mit denen er kämpft, anders handelt. Daher sagt Augustinus (Ep. ad Marcellin. cxxxviii): „Jene, die wir mit gütiger Strenge bestrafen müssen, muss man oft gegen ihren Willen auf vielerlei Weise behandeln. Denn wenn wir einen Menschen der Gesetzlosigkeit der Sünde berauben, ist es gut für ihn, besiegt zu werden, da nichts hoffnungsloser ist als das Glück der Sünder, woraus eine schuldhafte Straflosigkeit und ein böser Wille wie ein innerer Feind erwachsen.“
Antwort auf den 3. Einwand: Jene, die gerecht Krieg führen, zielen auf den Frieden ab, und so stehen sie nicht im Gegensatz zum Frieden, außer zu dem bösen Frieden, den Unser Herr „nicht auf die Erde zu bringen gekommen ist“ (Mt 10,34). Daher sagt Augustinus (Ep. ad Bonif. clxxxix): „Wir suchen nicht den Frieden, um Krieg zu führen, sondern wir führen Krieg, um Frieden zu erlangen. Sei daher friedfertig im Kämpfen, damit du jene, gegen die du kämpfst, besiegst und zum Wohlstand des Friedens führst.“
Antwort auf den 4. Einwand: Männliche Übungen in kriegerischen Waffentaten sind nicht alle verboten, sondern jene, die ungeordnet und gefährlich sind und mit Tötung oder Plünderung enden. In alten Zeiten bargen kriegerische Übungen keine solche Gefahr, und daher wurden sie „Waffenübungen“ oder „unblutige Kriege“ genannt, wie Hieronymus in einem Brief feststellt.