II-II, q. 36 a. 3
Ist der Neid eine Todsünde?
Quaestio 36 · Vom Neid
Einwand 1: Es scheint, dass der Neid keine Todsünde ist. Denn da der Neid eine Art der Trauer ist, ist er eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens. Nun gibt es keine Todsünde in der Sinnlichkeit, sondern nur in der Vernunft, wie Augustinus erklärt (De Trin. xii, 12). Daher ist der Neid keine Todsünde.
Einwand 2: Ferner kann es bei kleinen Kindern keine Todsünde geben. Aber Neid kann in ihnen sein, denn Augustinus sagt (Confess. i): „Ich selbst habe einen kleinen Jungen gesehen und beobachtet, der eifersüchtig war; er konnte noch nicht sprechen, und doch blickte er blass und mit bitterem Blick auf seinen Milchbruder.“ Daher ist der Neid keine Todsünde.
Einwand 3: Ferner ist jede Todsünde einer Tugend entgegengesetzt. Aber der Neid ist nicht einer Tugend entgegengesetzt, sondern der Nemesis, welche eine Leidenschaft ist, gemäß dem Philosophen (Rhet. ii, 9). Daher ist der Neid keine Todsünde.
Dagegen spricht, Es steht geschrieben (Ijob 5,2): „Den Kleinen tötet der Neid.“ Nun tötet nichts geistlich außer der Todsünde. Daher ist der Neid eine Todsünde.
Ich antworte darauf, Der Neid ist seiner Art nach (ex genere) eine Todsünde. Denn die Art einer Sünde wird von ihrem Gegenstand genommen; und der Neid ist gemäß dem Aspekt seines Gegenstandes der Nächstenliebe (caritas) entgegengesetzt, aus der die Seele ihr geistliches Leben schöpft, gemäß 1 Joh 3,14: „Wir wissen, dass wir vom Tod zum Leben hinübergegangen sind, weil wir die Brüder lieben.“ Nun ist der Gegenstand sowohl der Nächstenliebe als auch des Neides das Gut unseres Nächsten, aber durch entgegengesetzte Bewegungen, da die Nächstenliebe sich über das Gut des Nächsten freut, während der Neid darüber trauert, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Daher ist offensichtlich, dass der Neid seiner Art nach eine Todsünde ist.
Dennoch finden wir, wie oben dargelegt (Frage [35], Artikel [4]; FS, Frage [72], Artikel [5], ad 1), in jeder Art von Todsünde gewisse unvollkommene Regungen in der Sinnlichkeit, die lässliche Sünden sind: so wie die erste Regung der Begierde in der Art des Ehebruchs und die erste Regung des Zorns in der Art des Mordes, und so finden wir in der Art des Neides manchmal sogar bei vollkommenen Menschen gewisse erste Regungen, die lässliche Sünden sind.
Antwort auf Einwand 1: Die Regung des Neides, insofern sie eine Leidenschaft der Sinnlichkeit ist, ist etwas Unvollkommenes in der Art der menschlichen Handlungen, deren Prinzip die Vernunft ist, so dass Neid dieser Art keine Todsünde ist. Dasselbe gilt für den Neid kleiner Kinder, die nicht den Gebrauch der Vernunft haben: weshalb die Antwort auf den zweiten Einwand offensichtlich ist.
Antwort auf Einwand 3: Gemäß dem Philosophen (Rhet. ii, 9) ist der Neid sowohl der Nemesis als auch dem Mitleid entgegengesetzt, aber aus verschiedenen Gründen. Denn er ist dem Mitleid direkt entgegengesetzt, da ihre Hauptgegenstände einander entgegengesetzt sind; denn der Neidische trauert über das Gut seines Nächsten, wohingegen der Mitleidige über das Übel seines Nächsten trauert, so dass die Neidischen kein Mitleid haben, wie er an derselben Stelle feststellt, noch ist der mitleidige Mensch neidisch. Andererseits ist der Neid der Nemesis entgegengesetzt auf Seiten des Menschen, dessen Gut den Neidischen schmerzt, denn Nemesis ist Trauer über das Gut der Unwürdigen, gemäß Ps 72,3: „Ich eiferte gegen die Ruhmredigen, als ich den Frieden der Sünder sah“, wohingegen der Neidische über das Gut jener trauert, die es verdienen. Daher ist klar, dass der erstere Gegensatz direkter ist als der letztere. Nun ist Mitleid eine Tugend und eine der Nächstenliebe eigene Wirkung: so dass der Neid dem Mitleid und der Nächstenliebe entgegengesetzt ist.