II-II, q. 31 a. 2
Ob wir allen Gutes tun müssen?
Quaestio 31 · Von der Wohltätigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass wir nicht verpflichtet sind, allen Gutes zu tun. Denn Augustinus sagt (De Doctr. Christ. i, 28), dass wir „nicht in der Lage sind, jedem Gutes zu tun“. Nun neigt die Tugend nicht zum Unmöglichen. Also ist es nicht notwendig, allen Gutes zu tun.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (Sirach 12,5): „Gib dem Guten, und nimm den Sünder nicht auf.“ Aber viele Menschen sind Sünder. Also müssen wir nicht allen Gutes tun.
Einwand 3: Ferner: „Die Liebe handelt nicht verkehrt“ (1 Kor 13,4). Nun ist es verkehrt, einigen Gutes zu tun: zum Beispiel, wenn man einem Feind des Gemeinwohls Gutes täte, oder wenn man einem Exkommunizierten Gutes täte, da man dadurch Gemeinschaft mit ihm hätte. Da also Wohltätigkeit ein Akt der Liebe ist, sollten wir nicht allen Gutes tun.
Dagegen spricht, was der Apostel sagt (Gal 6,10): „Solange wir Zeit haben, lasst uns Gutes tun an allen Menschen.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel 1, ad 1), Wohltätigkeit eine Wirkung der Liebe ist, insofern die Liebe den Höheren bewegt, über den Niederen zu wachen. Nun sind die Rangstufen unter den Menschen nicht unveränderlich wie unter den Engeln, weil Menschen vielen Mängeln unterworfen sind, so dass derjenige, der in einer Hinsicht überlegen ist, in einer anderen unterlegen ist oder sein kann. Da sich also die Liebe der Caritas auf alle erstreckt, sollte sich auch die Wohltätigkeit auf alle erstrecken, jedoch so, wie Zeit und Ort es erfordern: denn alle Akte der Tugend müssen im Hinblick auf ihre gebührenden Umstände modifiziert werden.
Antwort auf Einwand 1: Absolut gesprochen ist es unmöglich, jedem Einzelnen Gutes zu tun: doch gilt für jeden Einzelnen, dass man in einem bestimmten Fall verpflichtet sein kann, ihm Gutes zu tun. Daher verpflichtet uns die Liebe, auch wenn wir nicht aktuell jemandem Gutes tun, im Geiste bereit zu sein, jedem Gutes zu tun, wenn wir Zeit übrig haben. Es gibt jedoch ein Gutes, das wir allen tun können, wenn auch nicht jedem Einzelnen, so doch zumindest allen im Allgemeinen, wie wenn wir für alle beten, sowohl für die Ungläubigen als auch für die Gläubigen.
Antwort auf Einwand 2: In einem Sünder gibt es zwei Dinge: seine Schuld und seine Natur. Dementsprechend sind wir verpflichtet, dem Sünder hinsichtlich der Erhaltung seiner Natur zu helfen, aber nicht so, dass wir seine Sünde begünstigen, denn dies hieße, eher Böses als Gutes zu tun.
Antwort auf Einwand 3: Die Exkommunizierten und die Feinde des Gemeinwohls sind von aller Wohltätigkeit ausgeschlossen, insofern dies sie daran hindert, böse Taten zu begehen. Doch wenn ihre Natur in dringender Not ist, so dass sie zugrunde gehen würde, sind wir verpflichtet, ihnen zu helfen: zum Beispiel, wenn sie durch Hunger oder Durst in Todesgefahr sind oder eine ähnliche Not leiden, es sei denn, dies geschähe gemäß der Ordnung der Gerechtigkeit (z.B. Hinrichtung).