II-II, q. 31 a. 1
Ob Wohltätigkeit ein Akt der Liebe ist?
Quaestio 31 · Von der Wohltätigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass Wohltätigkeit kein Akt der Liebe ist. Denn die Liebe ist hauptsächlich auf Gott gerichtet. Nun können wir Gott nichts Gutes tun, gemäß Ijob 35,7: „Was gibst du ihm? Oder was nimmt er aus deiner Hand?“ Also ist Wohltätigkeit kein Akt der Liebe.
Einwand 2: Ferner besteht Wohltätigkeit hauptsächlich im Geben von Gaben. Dies aber gehört zur Freigebigkeit. Also ist Wohltätigkeit ein Akt der Freigebigkeit und nicht der Liebe.
Einwand 3: Ferner, was ein Mensch gibt, gibt er entweder als etwas Geschuldetes oder als etwas nicht Geschuldetes. Eine Wohltat aber, die als geschuldet erwiesen wird, gehört zur Gerechtigkeit; eine Wohltat hingegen, die als nicht geschuldet erwiesen wird, ist unentgeltlich, und in dieser Hinsicht ist sie ein Akt der Barmherzigkeit. Daher ist jede erwiesene Wohltat entweder ein Akt der Gerechtigkeit oder ein Akt der Barmherzigkeit. Also ist sie kein Akt der Liebe.
Dagegen spricht, dass die Liebe eine Art Freundschaft ist, wie oben dargelegt wurde (Quaestio 23, Artikel 1). Nun rechnet der Philosoph unter die Akte der Freundschaft (Ethic. ix, 1) das „Gutes tun“, d.h. wohltätig sein, „gegenüber den Freunden“. Also ist es ein Akt der Liebe, anderen Gutes zu tun.
Ich antworte darauf, dass Wohltätigkeit einfach bedeutet, jemandem Gutes zu tun. Dieses Gute kann auf zwei Arten betrachtet werden: erstens unter dem allgemeinen Aspekt des Guten, und dies gehört zur Wohltätigkeit im Allgemeinen und ist ein Akt der Freundschaft und folglich der Liebe: denn der Akt der Liebe schließt das Wohlwollen ein, durch das ein Mensch seinem Freund Gutes wünscht, wie oben dargelegt (Quaestio 23, Artikel 1; Quaestio 27, Artikel 2). Nun setzt der Wille, wenn möglich, die Dinge, die er will, in die Tat um; so dass folglich das Ergebnis eines Aktes der Liebe ist, dass ein Mensch seinem Freund gegenüber wohltätig ist. Daher ist Wohltätigkeit in ihrer allgemeinen Bedeutung ein Akt der Freundschaft oder der Liebe.
Wenn aber das Gute, das ein Mensch einem anderen tut, unter irgendeinem speziellen Aspekt des Guten betrachtet wird, dann nimmt die Wohltätigkeit einen speziellen Charakter an und gehört zu einer speziellen Tugend.
Antwort auf Einwand 1: Gemäß Dionysius (Div. Nom. iv) „bewegt die Liebe jene, die sie vereint, zu einer gegenseitigen Beziehung: sie wendet den Niederen dem Höheren zu, um dadurch vervollkommnet zu werden; sie bewegt den Höheren, über den Niederen zu wachen:“ und in dieser Hinsicht ist Wohltätigkeit eine Wirkung der Liebe. Daher steht es uns nicht zu, Gott Gutes zu tun (im Sinne von Nutzen bringen), sondern Ihn zu ehren, indem wir Ihm gehorchen, während es Ihm zukommt, uns aus Seiner Liebe heraus Gutes zu schenken.
Antwort auf Einwand 2: Zwei Dinge müssen bei der Vergabe von Gaben beachtet werden. Das eine ist die äußerlich gegebene Sache, das andere ist die innere Leidenschaft, die ein Mensch an der Freude am Reichtum hat. Es gehört zur Freigebigkeit, diese innere Leidenschaft zu mäßigen, um übermäßiges Verlangen und Liebe zum Reichtum zu vermeiden; denn dies macht einen Menschen bereitwilliger, sich von seinem Reichtum zu trennen. Wenn also ein Mensch eine große Gabe macht, aber dennoch wünscht, sie für sich zu behalten, ist sein Geben nicht freigebig. Was hingegen die äußere Gabe betrifft, so gehört der Akt der Wohltätigkeit im Allgemeinen zur Freundschaft oder Liebe. Daher schmälert es die Freundschaft eines Menschen nicht, wenn er aus Liebe seinem Freund etwas gibt, das er gerne für sich behalten würde; vielmehr beweist dies die Vollkommenheit seiner Freundschaft.
Antwort auf Einwand 3: So wie die Freundschaft oder Liebe in der erwiesenen Wohltat den allgemeinen Aspekt des Guten sieht, so sieht die Gerechtigkeit darin den Aspekt der Schuld, während das Mitleid die Linderung von Not oder Mangel betrachtet.