II-II, q. 20 a. 2
Ob es Verzweiflung ohne Unglauben geben kann?
Quaestio 20 · Von der Verzweiflung
Einwand 1: Es scheint, dass es keine Verzweiflung ohne Unglauben geben kann. Denn die Gewissheit der Hoffnung leitet sich aus dem Glauben ab; und solange die Ursache bleibt, wird die Wirkung nicht beseitigt. Daher kann ein Mensch die Gewissheit der Hoffnung nicht durch Verzweiflung verlieren, es sei denn, sein Glaube würde entfernt.
Einwand 2: Ferner, die eigene Schuld der Barmherzigkeit und Güte Gottes vorzuziehen, heißt, die Unendlichkeit von Gottes Güte und Barmherzigkeit zu leugnen, und das schmeckt nach Unglauben. Wer aber verzweifelt, zieht seine eigene Schuld der göttlichen Barmherzigkeit und Güte vor, gemäß Gen 4,13: „Meine Schuld ist zu groß, als dass ich Vergebung finden könnte.“ Daher ist jeder, der verzweifelt, ein Ungläubiger.
Einwand 3: Ferner, wer in eine verurteilte Häresie fällt, ist ein Ungläubiger. Wer aber verzweifelt, scheint in eine verurteilte Häresie zu fallen, nämlich die der Novatianer, die sagen, dass es nach der Taufe keine Vergebung für Sünden gibt. Daher scheint es, dass jeder, der verzweifelt, ein Ungläubiger ist.
Dagegen spricht, wenn wir das entfernen, was folgt, bleibt das, was vorausgeht. Die Hoffnung aber folgt dem Glauben, wie oben dargelegt (Q. 17, Art. 7). Wenn also die Hoffnung entfernt wird, kann der Glaube bleiben; so dass nicht jeder, der verzweifelt, ein Ungläubiger ist.
Ich antworte darauf, dass der Unglaube den Verstand betrifft, die Verzweiflung aber das Begehrungsvermögen: und der Verstand befasst sich mit dem Allgemeinen, während das Begehrungsvermögen in Verbindung mit dem Einzelnen bewegt wird, da die begehrende Bewegung von der Seele zu den Dingen geht, die in sich selbst einzeln sind. Nun kann es geschehen, dass ein Mensch, während er im Allgemeinen eine richtige Meinung hat, hinsichtlich seiner begehrenden Bewegung nicht richtig disponiert ist, da seine Einschätzung in einer einzelnen Angelegenheit verdorben ist; denn um von der allgemeinen Meinung zum Begehren einer einzelnen Sache überzugehen, ist es notwendig, eine partikulare Einschätzung zu haben (De Anima iii, 2), so wie es unmöglich ist, eine partikulare Schlussfolgerung aus einem allgemeinen Satz zu ziehen, außer durch das Festhalten an einem partikularen Satz. Daher kommt es, dass ein Mensch, während er den rechten Glauben im Allgemeinen hat, in einer begehrenden Bewegung hinsichtlich irgendeines Einzelnen versagt, da seine partikulare Einschätzung durch einen Habitus oder eine Leidenschaft verdorben ist, so wie der Unzüchtige, indem er Unzucht in diesem bestimmten Moment als ein Gut für sich wählt, eine verdorbene Einschätzung in einer einzelnen Angelegenheit hat, obwohl er die wahre allgemeine Einschätzung gemäß dem Glauben behält, nämlich dass Unzucht eine Todsünde ist. Auf die gleiche Weise kann ein Mensch, während er im Allgemeinen die wahre Einschätzung des Glaubens behält, nämlich dass es in der Kirche die Macht zur Sündenvergebung gibt, eine Bewegung der Verzweiflung erleiden, nämlich dass es für ihn, da er sich in einem solchen Zustand befindet, keine Hoffnung auf Vergebung gibt, da seine Einschätzung in einer einzelnen Angelegenheit verdorben ist. Auf diese Weise kann es Verzweiflung geben, so wie es andere Todsünden geben kann, ohne Unglauben.
Antwort auf Einwand 1: Die Wirkung wird nicht nur beseitigt, wenn die erste Ursache entfernt wird, sondern auch, wenn die zweite Ursache entfernt wird. Daher kann die Bewegung der Hoffnung nicht nur durch die Entfernung der allgemeinen Einschätzung des Glaubens beseitigt werden, welche sozusagen die erste Ursache der Gewissheit der Hoffnung ist, sondern auch durch die Entfernung der partikularen Einschätzung, welche gleichsam die zweite Ursache ist.
Antwort auf Einwand 2: Wenn jemand im Allgemeinen urteilen würde, dass Gottes Barmherzigkeit nicht unendlich ist, wäre er ein Ungläubiger. Wer aber verzweifelt, urteilt nicht so, sondern dass es für ihn in jenem Zustand aufgrund irgendeiner besonderen Disposition keine Hoffnung auf die göttliche Barmherzigkeit gibt.
Die gleiche Antwort gilt für den dritten Einwand, da die Novatianer im Allgemeinen leugneten, dass es eine Sündenvergebung in der Kirche gibt.