II-II, q. 181 a. 3
: Ob das Lehren ein Werk des tätigen oder des beschaulichen Lebens ist?
Quaestio 181 · Vom tätigen Leben
1. Einwand: Es scheint, dass das Lehren ein Werk nicht des tätigen, sondern des beschaulichen Lebens ist. Denn Gregor sagt (Hom. 5 in Ezech.), dass „die Vollkommenen, die fähig waren, die himmlischen Güter zu betrachten, zumindest durch einen Spiegel, sie ihren Brüdern verkünden, deren Geist sie mit Liebe zu ihrer verborgenen Schönheit entflammen.“ Dies aber gehört zum Lehren. Daher ist das Lehren ein Werk des beschaulichen Lebens.
2. Einwand: Ferner scheinen Akt und Habitus auf dieselbe Art von Leben beziehbar zu sein. Nun ist das Lehren ein Akt der Weisheit: denn der Philosoph sagt (Metaph. i, 1), dass „lehren zu können ein Zeichen von Wissen ist.“ Da also Weisheit oder Wissen zum beschaulichen Leben gehören, scheint es, dass auch das Lehren zum beschaulichen Leben gehört.
3. Einwand: Ferner ist das Gebet nicht weniger als die Betrachtung ein Akt des beschaulichen Lebens. Nun gehört das Gebet, auch wenn man für einen anderen betet, zum beschaulichen Leben. Daher scheint es, dass es auch zum beschaulichen Leben gehört, einen anderen durch Lehre mit der Wahrheit vertraut zu machen, über die wir meditiert haben.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Hom. 14 in Ezech.): „Das tätige Leben ist, dem Hungrigen Brot zu geben, den Unwissenden die Worte der Weisheit zu lehren.“
Ich antworte darauf, dass der Akt des Lehrens ein zweifaches Objekt hat. Denn das Lehren wird durch Sprache vermittelt, und die Sprache ist das hörbare Zeichen des inneren Konzepts. Dementsprechend ist ein Objekt des Lehrens die Materie oder das Objekt des inneren Konzepts; und hinsichtlich dieses Objekts gehört das Lehren manchmal zum tätigen, manchmal zum beschaulichen Leben. Es gehört zum tätigen Leben, wenn ein Mensch eine Wahrheit innerlich konzipiert, um dadurch in seinem äußeren Handeln geleitet zu werden; aber es gehört zum beschaulichen Leben, wenn ein Mensch eine intelligible Wahrheit konzipiert, an deren Betrachtung und Liebe er sich erfreut. Daher sagt Augustinus (De Verb. Dom. Serm. 104, 1): „Sie sollen für sich den besseren Teil wählen“, nämlich das beschauliche Leben, „sie sollen mit dem Wort beschäftigt sein, sich nach der Süße der Lehre sehnen, sich mit heilsamem Wissen beschäftigen“, womit er klar aussagt, dass das Lehren zum beschaulichen Leben gehört.
Das andere Objekt des Lehrens ist auf Seiten der gehörten Sprache, und so ist das Objekt des Lehrens der Hörer. Hinsichtlich dieses Objekts gehört alle Lehre zum tätigen Leben, zu welchem äußere Handlungen gehören.
Antwort auf den 1. Einwand: Die zitierte Autorität spricht ausdrücklich von der Lehre hinsichtlich ihrer Materie, insofern sie mit der Betrachtung und Liebe der Wahrheit befasst ist.
Antwort auf den 2. Einwand: Habitus und Akt haben ein gemeinsames Objekt. Daher betrachtet dieses Argument eindeutig die Materie des inneren Konzepts. Denn es gehört zu dem Menschen, der Weisheit und Wissen besitzt, lehren zu können, insofern er fähig ist, sein inneres Konzept in Worten auszudrücken, um einen anderen Menschen dazu zu bringen, die Wahrheit zu verstehen.
Antwort auf den 3. Einwand: Wer für einen anderen betet, tut nichts gegenüber dem Menschen, für den er betet, sondern nur gegenüber Gott, der die intelligible Wahrheit ist; wohingegen derjenige, der einen anderen lehrt, etwas in Bezug auf ihn durch äußere Handlung tut. Daher hinkt der Vergleich.