II-II, q. 181 a. 1
: Ob alle Akte der sittlichen Tugenden zum tätigen Leben gehören?
Quaestio 181 · Vom tätigen Leben
1. Einwand: Es scheint, dass die Akte der sittlichen Tugenden nicht alle zum tätigen Leben gehören. Denn das tätige Leben scheint nur unsere Beziehungen zu anderen Personen zu betreffen; daher sagt Gregor (Hom. 14 in Ezech.), das tätige Leben bestehe darin, „dem Hungrigen Brot zu geben“, und nachdem er viele Dinge erwähnt hat, die unsere Beziehungen zu anderen Menschen betreffen, fügt er schließlich hinzu: „und einem jeden das zu geben, was er braucht.“ Nun werden wir in unseren Beziehungen zu anderen nicht durch alle Akte der sittlichen Tugenden geleitet, sondern nur durch jene der Gerechtigkeit und ihrer Teile, wie oben dargelegt wurde (Q. 58, Art. 2, 8; I-II, Q. 60, Art. 2, 3). Daher gehören die Akte der sittlichen Tugenden nicht alle zum tätigen Leben.
2. Einwand: Ferner sagt Gregor (Hom. 14 in Ezech.), dass Lia, die triefäugig, aber fruchtbar war, das tätige Leben bezeichnet: welches, „da es mit Arbeit beschäftigt ist, weniger sieht, und doch, da es den Nächsten sowohl durch Wort als auch durch Beispiel zur Nachahmung antreibt, eine zahlreiche Nachkommenschaft an guten Werken zeugt.“ Dies scheint nun eher zur Nächstenliebe (Caritas) zu gehören, durch die wir unseren Nächsten lieben, als zu den sittlichen Tugenden. Daher scheinen die Akte der sittlichen Tugend nicht zum tätigen Leben zu gehören.
3. Einwand: Ferner disponieren die sittlichen Tugenden, wie oben dargelegt (Q. 180, Art. 2), zum beschaulichen Leben. Nun gehören Disposition und Vollendung zur selben Sache. Daher scheint es, dass die sittlichen Tugenden nicht zum tätigen Leben gehören.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (De Summo Bono iii, 15): „Im tätigen Leben müssen zuerst alle Laster durch die Übung guter Werke ausgerottet werden, damit man im beschaulichen Leben mit gereinigtem Geistesauge zur Betrachtung des göttlichen Lichtes fortschreiten kann.“ Nun werden alle Laster nur durch Akte der sittlichen Tugenden ausgerottet. Daher gehören die Akte der sittlichen Tugenden zum tätigen Leben.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Q. 179, Art. 1), das tätige und das beschauliche Leben sich gemäß den verschiedenen Beschäftigungen der Menschen unterscheiden, die auf verschiedene Ziele gerichtet sind: Eine dieser Beschäftigungen ist die Betrachtung der Wahrheit, und dies ist das Ziel des beschaulichen Lebens; die andere ist das äußere Werk, auf welches das tätige Leben gerichtet ist.
Nun ist es offensichtlich, dass die sittlichen Tugenden hauptsächlich nicht auf die Betrachtung der Wahrheit, sondern auf das Handeln gerichtet sind. Weshalb der Philosoph sagt (Ethik ii, 4), dass „für die Tugend das Wissen von geringem oder gar keinem Nutzen ist.“ Daher ist es klar, dass die sittlichen Tugenden wesenhaft zum tätigen Leben gehören; weshalb der Philosoph (Ethik x, 8) die sittlichen Tugenden der tätigen Glückseligkeit unterordnet.
Antwort auf den 1. Einwand: Die vorzüglichste der sittlichen Tugenden ist die Gerechtigkeit, durch die ein Mensch in seinen Beziehungen zu einem anderen geleitet wird, wie der Philosoph beweist (Ethik v, 1). Daher wird das tätige Leben im Hinblick auf unsere Beziehungen zu anderen Menschen beschrieben, weil es in diesen Dingen besteht, zwar nicht ausschließlich, aber doch hauptsächlich.
Antwort auf den 2. Einwand: Es ist möglich, durch die Akte aller sittlichen Tugenden den Nächsten durch das Beispiel zum Guten zu leiten: und dies ist es, was Gregor hier dem tätigen Leben zuschreibt.
Antwort auf den 3. Einwand: So wie die Tugend, die auf das Ziel einer anderen Tugend gerichtet ist, gleichsam in die Gattung der letzteren Tugend übergeht, so werden auch, wenn ein Mensch Dinge, die zum tätigen Leben gehören, lediglich als Dispositionen zur Betrachtung gebraucht, solche Dinge unter das beschauliche Leben gefasst. Wenn wir andererseits die Werke der sittlichen Tugenden üben, weil sie an sich gut sind, und nicht als Dispositionen zum beschaulichen Leben, gehören die sittlichen Tugenden zum tätigen Leben.
Es kann jedoch auch geantwortet werden, dass das tätige Leben eine Disposition zum beschaulichen Leben ist.