II-II, q. 156 a. 4
Ob der im Zorn Unbeherrschte schlechter ist als der in der Begierde Unbeherrschte?
Quaestio 156 · Von der Unenthaltsamkeit
Einwand 1: Es scheint, dass der im Zorn Unbeherrschte schlechter ist als der in der Begierde Unbeherrschte. Denn je schwieriger es ist, der Leidenschaft zu widerstehen, desto weniger schwerwiegend ist anscheinend die Unbeherrschtheit; weshalb der Philosoph sagt (Ethic. vii, 7): „Es ist nicht verwunderlich, ja es ist verzeihlich, wenn eine Person von starken und überwältigenden Vergnügungen oder Schmerzen überwunden wird.“ Nun ist es, „wie Heraklit sagt, schwieriger, der Begierde zu widerstehen als dem Zorn“ [Ethic. ii, 3]. Also ist die Unbeherrschtheit der Begierde weniger schwerwiegend als die Unbeherrschtheit des Zorns.
Einwand 2: Ferner ist man gänzlich von der Sünde entschuldigt, wenn die Leidenschaft so heftig ist, dass sie einen des Urteils der Vernunft beraubt, wie im Falle dessen, der durch Leidenschaft von Sinnen kommt. Nun behält derjenige, der im Zorn unbeherrscht ist, mehr vom Urteil der Vernunft als einer, der in der Begierde unbeherrscht ist; denn „der Zorn hört etwas auf die Vernunft, die Begierde aber nicht“, wie der Philosoph feststellt (Ethic. vii, 6). Also ist der im Zorn Unbeherrschte schlechter als der in der Begierde Unbeherrschte.
Einwand 3: Ferner ist eine Sünde umso schwerer, je gefährlicher sie ist. Nun scheint die Unbeherrschtheit des Zorns gefährlicher zu sein, da sie einen Menschen zu einer größeren Sünde führt, nämlich zum Mord, denn dieser ist eine schwerere Sünde als Ehebruch, zu welchem die Unbeherrschtheit der Begierde führt. Also ist die Unbeherrschtheit des Zorns schwerer als die Unbeherrschtheit der Begierde.
Dagegen spricht: Der Philosoph sagt (Ethic. vii, 6), dass „die Unbeherrschtheit des Zorns weniger schändlich ist als die Unbeherrschtheit der Begierde.“
Ich antworte darauf: Die Sünde der Unbeherrschtheit kann auf zweifache Weise betrachtet werden. Erstens auf Seiten der Leidenschaft, die den Fall der Vernunft veranlasst. Auf diese Weise ist die Unbeherrschtheit der Begierde schlechter als die Unbeherrschtheit des Zorns, weil die Bewegung der Begierde ungeordneter ist als die Bewegung des Zorns. Dafür gibt es vier Gründe, und der Philosoph zeigt sie auf, Ethic. vii, 6: Erstens, weil die Bewegung des Zorns etwas an der Vernunft teilhat, da der Zornige danach strebt, das ihm zugefügte Unrecht zu rächen, und die Vernunft dies in gewissem Maße diktiert. Doch strebt er nicht vollkommen danach, weil er nicht die gebührende Art der Rache beabsichtigt. Andererseits steht die Bewegung der Begierde gänzlich im Einklang mit dem Sinn und keineswegs im Einklang mit der Vernunft. Zweitens, weil die Bewegung des Zorns eher aus der körperlichen Beschaffenheit resultiert, aufgrund der Schnelligkeit der Bewegung der Galle, die zum Zorn neigt. Daher wird einer, der durch körperliche Beschaffenheit zum Zorn disponiert ist, leichter zornig, als einer, der zur Begierde disponiert ist, geneigt ist, begehrlich zu sein: weshalb es auch öfter geschieht, dass die Kinder derer, die zum Zorn disponiert sind, selbst zum Zorn disponiert sind, als dass die Kinder derer, die zur Begierde disponiert sind, auch zur Begierde disponiert sind. Nun wird das, was aus der natürlichen Veranlagung des Körpers resultiert, als verzeihlicher erachtet. Drittens, weil der Zorn offen zu wirken sucht, wohingegen die Begierde sich gerne verstellt und heimlich einschleicht. Viertens, weil derjenige, der der Begierde unterworfen ist, mit Vergnügen wirkt, wohingegen der Zornige wirkt, als sei er durch ein gewisses vorheriges Missfallen gezwungen.
Zweitens kann die Sünde der Unbeherrschtheit im Hinblick auf das Übel betrachtet werden, in das man durch das Verlassen der Vernunft fällt; und so ist die Unbeherrschtheit des Zorns meistens schwerwiegender, weil sie zu Dingen führt, die dem Nächsten schädlich sind.
Antwort auf Einwand 1: Es ist schwieriger, dem Vergnügen beharrlich zu widerstehen als dem Zorn, weil die Begierde andauernd ist. Aber für den Augenblick ist es schwieriger, dem Zorn zu widerstehen, wegen seines Ungestüms.
Antwort auf Einwand 2: Von der Begierde wird gesagt, sie sei ohne Vernunft, nicht als ob sie das Urteil der Vernunft gänzlich zerstörte, sondern weil sie dem Urteil der Vernunft keineswegs folgt: und aus diesem Grund ist sie schändlicher.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument betrachtet die Unbeherrschtheit im Hinblick auf ihr Ergebnis.