II-II, q. 156 a. 3
Ob der Unbeherrschte schwerer sündigt als der Zügellose?
Quaestio 156 · Von der Unenthaltsamkeit
Einwand 1: Es scheint, dass der Unbeherrschte schwerer sündigt als der Zügellose. Denn anscheinend sündigt ein Mensch umso schwerer, je mehr er gegen sein Gewissen handelt, gemäß Lk 12,47: „Jener Knecht, der den Willen seines Herrn kannte ... und ihn nicht tat ... wird viele Schläge erleiden.“ Nun scheint der Unbeherrschte mehr gegen sein Gewissen zu handeln als der Zügellose, weil gemäß Ethic. vii, 3 der Unbeherrschte, obwohl er weiß, wie schlecht die Dinge sind, die er begehrt, dennoch aus Leidenschaft handelt, wohingegen der Zügellose das, was er begehrt, für gut hält. Also sündigt der Unbeherrschte schwerer als der Zügellose.
Einwand 2: Ferner ist eine Sünde anscheinend umso unheilbarer, je schwerer sie ist; weshalb die Sünden gegen den Heiligen Geist, da sie am schwersten sind, als unverzeihlich erklärt werden. Nun scheint die Sünde der Unbeherrschtheit unheilbarer zu sein als die Sünde der Zügellosigkeit. Denn die Sünde einer Person wird durch Ermahnung und Zurechtweisung geheilt, was dem Unbeherrschten anscheinend nichts nützt, da er weiß, dass er Unrecht tut, und dennoch Unrecht tut; wohingegen es dem Zügellosen scheint, dass er gut handelt, sodass es für ihn gut wäre, ermahnt zu werden. Daher scheint es, dass der Unbeherrschte schwerer sündigt als der Zügellose.
Einwand 3: Ferner ist die Sünde umso schwerer, je begieriger der Mensch sündigt. Nun sündigt der Unbeherrschte begieriger als der Zügellose, da der Unbeherrschte heftige Leidenschaften und Begierden hat, die der Zügellose nicht immer hat. Also sündigt der Unbeherrschte schwerer als der Zügellose.
Dagegen spricht: Die Unbußfertigkeit erschwert jede Sünde; weshalb Augustinus sagt (De Verb. Dom. serm. xi, 12,13), dass „Unbußfertigkeit eine Sünde gegen den Heiligen Geist ist.“ Nun ist gemäß dem Philosophen (Ethic. vii, 8) „der Zügellose nicht geneigt, bußfertig zu sein, denn er hält an seiner Wahl fest; aber jeder Unbeherrschte ist zur Reue geneigt.“ Also sündigt der Zügellose schwerer als der Unbeherrschte.
Ich antworte darauf: Nach Augustinus [De Duab. Anim. x, xi] ist die Sünde hauptsächlich ein Akt des Willens, weil „wir durch den Willen sündigen und recht leben“ [Retract. i, 9]. Folglich liegt dort eine schwerere Sünde vor, wo eine größere Neigung des Willens zur Sünde besteht. Nun ist im Zügellosen der Wille kraft seiner eigenen Wahl zur Sünde geneigt, welche aus einer durch Gewohnheit erworbenen Haltung hervorgeht; wohingegen im Unbeherrschten der Wille durch eine Leidenschaft zur Sünde geneigt ist. Und da die Leidenschaft bald vergeht, während eine Gewohnheit „eine schwer zu entfernende Disposition“ ist, ergibt sich, dass der Unbeherrschte sofort bereut, sobald die Leidenschaft vergangen ist; nicht so aber der Zügellose; tatsächlich freut er sich, gesündigt zu haben, weil der sündhafte Akt ihm aufgrund seiner Gewohnheit wesensverwandt geworden ist. Weshalb in Bezug auf solche Personen geschrieben steht (Spr 2,14), dass „sie froh sind, wenn sie Böses getan haben, und sich in den schlechtesten Dingen freuen.“ Daraus folgt, dass „der Zügellose viel schlimmer ist als der Unbeherrschte“, wie auch der Philosoph erklärt (Ethic. vii, 7).
Antwort auf Einwand 1: Unwissenheit im Verstand geht manchmal der Neigung des Begehrens voraus und verursacht sie, und dann vermindert oder entschuldigt die Unwissenheit die Sünde umso mehr, je größer sie ist, insofern sie sie unfreiwillig macht. Andererseits folgt die Unwissenheit in der Vernunft manchmal der Neigung des Begehrens, und dann ist eine solche Unwissenheit, je größer sie ist, eine umso schwerere Sünde, weil die Neigung des Begehrens dadurch als größer erwiesen wird. Nun entsteht sowohl im Unbeherrschten als auch im Zügellosen die Unwissenheit daraus, dass das Begehren zu etwas geneigt ist, entweder durch Leidenschaft, wie im Unbeherrschten, oder durch Gewohnheit, wie im Zügellosen. Dennoch ergibt sich so im Zügellosen eine größere Unwissenheit als im Unbeherrschten. In einer Hinsicht bezüglich der Dauer, da im Unbeherrschten diese Unwissenheit nur so lange andauert, wie die Leidenschaft währt, so wie ein Anfall von Wechselfieber so lange dauert, wie der Saft gestört ist; wohingegen die Unwissenheit des Zügellosen ohne Unterlass andauert, aufgrund der Dauer der Gewohnheit, weshalb sie der Schwindsucht oder irgendeiner chronischen Krankheit verglichen wird, wie der Philosoph sagt (Ethic. vii, 8). In anderer Hinsicht ist die Unwissenheit des Zügellosen größer bezüglich des Gegenstandes der Unwissenheit. Denn die Unwissenheit des Unbeherrschten betrifft irgendein besonderes Detail der Wahl (insofern er meint, er müsse dieses bestimmte Ding jetzt wählen); wohingegen die Unwissenheit des Zügellosen das Ziel selbst betrifft, insofern er dieses Ding für gut hält, damit er seinen Begierden ohne Zügelung folgen kann. Daher sagt der Philosoph (Ethic. vii, 7,8), dass „der Unbeherrschte besser ist als der Zügellose, weil er das beste Prinzip bewahrt“, nämlich die rechte Einschätzung des Ziels.
Antwort auf Einwand 2: Bloßes Wissen genügt nicht, um den Unbeherrschten zu heilen, denn er bedarf des inneren Beistands der Gnade, welche die Begierde löscht, neben der Anwendung des äußeren Mittels der Ermahnung und Zurechtweisung, welche ihn dazu bringen, seinen Begierden zu widerstehen, sodass die Begierde geschwächt wird, wie oben dargelegt (Frage 142, Artikel 2). Durch dieselben Mittel kann der Zügellose geheilt werden. Aber seine Heilung ist schwieriger, aus zwei Gründen. Der erste liegt auf Seiten der Vernunft, die hinsichtlich der Einschätzung des letzten Ziels verdorben ist, welches dieselbe Position einnimmt wie das Prinzip in Beweisführungen. Nun ist es schwieriger, jemanden zur Wahrheit zurückzuführen, der im Prinzip irrt; und ebenso ist es in praktischen Dingen mit einem, der in Bezug auf das Ziel irrt. Der andere Grund liegt auf Seiten der Neigung des Begehrens: denn im Zügellosen geht diese aus einer Gewohnheit hervor, die schwer zu entfernen ist, wohingegen die Neigung des Unbeherrschten aus einer Leidenschaft hervorgeht, die leichter zu unterdrücken ist.
Antwort auf Einwand 3: Die Begierde des Willens, welche eine Sünde vergrößert, ist im Zügellosen größer als im Unbeherrschten, wie oben erklärt. Aber die Heftigkeit der Begierde im sinnlichen Begehrungsvermögen ist manchmal im Unbeherrschten größer, weil er nicht sündigt außer durch heftige Begierde, wohingegen der Zügellose sogar durch leichte Begierde sündigt und ihr manchmal zuvorkommt. Daher sagt der Philosoph (Ethic. vii, 7), dass wir den Zügellosen mehr tadeln, „weil er dem Vergnügen nachgeht, ohne es zu begehren oder mit Ruhe“, d.h. mit leichtem Begehren. „Denn was hätte er getan, wenn er es mit Leidenschaft begehrt hätte?“