II-II, q. 156 a. 2
Ob die Unbeherrschtheit Sünde ist?
Quaestio 156 · Von der Unenthaltsamkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Unbeherrschtheit keine Sünde ist. Denn wie Augustinus sagt (De Lib. Arb. iii, 18): „Kein Mensch sündigt in dem, was er nicht vermeiden kann.“ Nun kann kein Mensch aus sich selbst heraus die Unbeherrschtheit vermeiden, gemäß Weish 8,21: „Ich wusste, dass ich nicht ... beherrscht sein könnte, wenn Gott es nicht gäbe.“ Also ist die Unbeherrschtheit keine Sünde.
Einwand 2: Ferner entspringt anscheinend jede Sünde der Vernunft. Aber das Urteil der Vernunft wird im Unbeherrschten überwunden. Also ist die Unbeherrschtheit keine Sünde.
Einwand 3: Ferner sündigt niemand dadurch, dass er Gott heftig liebt. Nun wird ein Mensch durch die Heftigkeit der göttlichen Liebe unbeherrscht; denn Dionysius sagt (Div. Nom. iv), dass „Paulus durch die Unbeherrschtheit der göttlichen Liebe ausrief: Ich lebe, doch nun nicht ich“ (Gal 2,20). Also ist die Unbeherrschtheit keine Sünde.
Dagegen spricht: Sie wird zusammen mit anderen Sünden aufgezählt (2 Tim 3,3), wo geschrieben steht: „Verleumder, Unbeherrschte, Unbarmherzige“ usw. Also ist die Unbeherrschtheit eine Sünde.
Ich antworte darauf: Die Unbeherrschtheit in Bezug auf eine Materie kann auf zweifache Weise betrachtet werden. Erstens kann sie eigentlich und schlechthin betrachtet werden: und so bezieht sich die Unbeherrschtheit auf die Begierden nach den Vergnügungen des Tastsinns, ebenso wie die Zügellosigkeit, wie wir in Bezug auf die Beherrschtheit gesagt haben (Frage 155, Artikel 2). Auf diese Weise ist die Unbeherrschtheit aus zwei Gründen eine Sünde: erstens, weil der Unbeherrschte von dem abirrt, was der Vernunft entspricht; zweitens, weil er sich in schändliche Vergnügungen stürzt. Daher sagt der Philosoph (Ethic. vii, 4), dass „die Unbeherrschtheit nicht nur tadelnswert ist, weil sie falsch ist“ – das heißt, durch das Abirren von der Vernunft –, „sondern auch, weil sie schlecht ist“ – das heißt, durch das Folgen böser Begierden. Zweitens wird die Unbeherrschtheit in Bezug auf eine Materie eigentlich betrachtet – insofern sie ein Abirren von der Vernunft ist –, aber nicht schlechthin; zum Beispiel, wenn ein Mensch das Maß der Vernunft in seinem Begehren nach Ehre, Reichtum und dergleichen nicht einhält, welche an sich gut zu sein scheinen. Über solche Dinge gibt es Unbeherrschtheit, nicht schlechthin, sondern beziehungsweise, so wie wir oben in Bezug auf die Beherrschtheit gesagt haben (Frage 155, Artikel 2, ad 3). Auf diese Weise ist die Unbeherrschtheit eine Sünde, nicht aufgrund der Tatsache, dass man bösen Begierden nachgibt, sondern weil man das Maß der Vernunft selbst im Begehren nach Dingen verfehlt, die an sich begehrenswert sind.
Drittens wird von Unbeherrschtheit in Bezug auf eine Materie nicht eigentlich, sondern metaphorisch gesprochen; zum Beispiel in Bezug auf das Begehren nach Dingen, von denen man keinen bösen Gebrauch machen kann, wie das Begehren nach Tugend. Ein Mensch kann in diesen Dingen metaphorisch als unbeherrscht bezeichnet werden, weil, so wie der Unbeherrschte gänzlich von seiner bösen Begierde geführt wird, ebenso ein Mensch gänzlich von seiner guten Begierde geführt wird, die im Einklang mit der Vernunft steht. Eine derartige Unbeherrschtheit ist keine Sünde, sondern gehört zur Vollkommenheit der Tugend.
Antwort auf Einwand 1: Der Mensch kann die Sünde meiden und das Gute tun, jedoch nicht ohne Gottes Hilfe, gemäß Joh 15,5: „Ohne mich könnt ihr nichts tun.“ Daher zeigt die Tatsache, dass der Mensch Gottes Hilfe benötigt, um beherrscht zu sein, nicht, dass die Unbeherrschtheit keine Sünde sei, denn wie in Ethic. iii, 3 gesagt wird: „Was wir durch einen Freund tun können, tun wir in gewisser Weise selbst.“
Antwort auf Einwand 2: Das Urteil der Vernunft wird im Unbeherrschten nicht notwendigerweise besiegt, denn dann würde er keine Sünde begehen, sondern durch eine gewisse Nachlässigkeit, weil er nicht fest im Widerstand gegen die Leidenschaft steht, indem er an dem von seiner Vernunft gebildeten Urteil festhält.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument fasst die Unbeherrschtheit metaphorisch und nicht eigentlich auf.