II-II, q. 156 a. 1
Ob die Unbeherrschtheit der Seele oder dem Körper zukommt?
Quaestio 156 · Von der Unenthaltsamkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Unbeherrschtheit nicht der Seele, sondern dem Körper zukommt. Denn die Geschlechtsverschiedenheit rührt nicht von der Seele her, sondern vom Körper. Nun verursacht die Geschlechtsverschiedenheit eine Verschiedenheit der Unbeherrschtheit; denn der Philosoph sagt (Ethic. vii, 5), dass Frauen weder als beherrscht noch als unbeherrscht bezeichnet werden. Also kommt die Unbeherrschtheit nicht der Seele, sondern dem Körper zu.
Einwand 2: Ferner ergibt sich das, was zur Seele gehört, nicht aus der Beschaffenheit des Körpers. Die Unbeherrschtheit aber ergibt sich aus der körperlichen Beschaffenheit; denn der Philosoph sagt (Ethic. vii, 7), dass „besonders Menschen von hitzigem oder cholerischem und melancholischem Temperament jene Unbeherrschtheit zeigen, die ein ungezügeltes Begehren ist.“ Also betrifft die Unbeherrschtheit den Körper.
Einwand 3: Ferner betrifft der Sieg eher den Sieger als den Besiegten. Nun wird ein Mensch unbeherrscht genannt, weil „das Fleisch wider den Geist begehrt“ und ihn überwindet. Also kommt die Unbeherrschtheit eher dem Fleisch als der Seele zu.
Dagegen spricht: Der Mensch unterscheidet sich vom Tier hauptsächlich durch die Seele. Nun unterscheiden sie sich hinsichtlich der Beherrschtheit und Unbeherrschtheit, denn wir schreiben den Tieren weder Beherrschtheit noch Unbeherrschtheit zu, wie der Philosoph feststellt (Ethic. vii, 3). Also liegt die Unbeherrschtheit hauptsächlich auf Seiten der Seele.
Ich antworte darauf: Dinge werden eher ihren direkten Ursachen zugeschrieben als jenen, die sie bloß veranlassen. Nun ist das, was auf Seiten des Körpers liegt, bloß eine Gelegenheitsursache der Unbeherrschtheit; denn aufgrund einer körperlichen Disposition können heftige Leidenschaften im sinnlichen Begehrungsvermögen entstehen, welches ein Vermögen des organischen Körpers ist. Doch diese Leidenschaften, so heftig sie auch sein mögen, sind nicht die hinreichende Ursache der Unbeherrschtheit, sondern bloß deren Anlass, da der Mensch, solange der Gebrauch der Vernunft verbleibt, seinen Leidenschaften immer widerstehen kann. Wenn jedoch die Leidenschaften eine solche Stärke gewinnen, dass sie den Gebrauch der Vernunft gänzlich aufheben – wie im Falle jener, die durch die Heftigkeit ihrer Leidenschaften wahnsinnig werden –, so hören die wesentlichen Bedingungen von Beherrschtheit oder Unbeherrschtheit auf, weil solche Menschen das Urteil der Vernunft nicht behalten, welchem der Beherrschte folgt und das der Unbeherrschte verlässt. Daraus folgt, dass die direkte Ursache der Unbeherrschtheit auf Seiten der Seele liegt, welche es versäumt, einer Leidenschaft durch die Vernunft zu widerstehen. Dies geschieht nach dem Philosophen (Ethic. vii, 7) auf zweifache Weise: erstens, wenn die Seele den Leidenschaften nachgibt, bevor die Vernunft ihren Rat gegeben hat; und dies wird „ungezügelte Unbeherrschtheit“ oder „Ungestüm“ genannt. Zweitens, wenn ein Mensch sich nicht an das hält, was geraten wurde, weil er nur schwach am Urteil der Vernunft festhält; weshalb diese Art der Unbeherrschtheit „Schwäche“ genannt wird. Daher ist offenkundig, dass die Unbeherrschtheit hauptsächlich der Seele zukommt.
Antwort auf Einwand 1: Die menschliche Seele ist die Form des Körpers und besitzt gewisse Kräfte, die sich körperlicher Organe bedienen. Die Tätigkeiten dieser Organe tragen etwas zu jenen Tätigkeiten der Seele bei, die ohne körperliche Werkzeuge vollzogen werden, nämlich zu den Akten des Intellekts und des Willens, insofern der Intellekt von den Sinnen empfängt und der Wille von den Leidenschaften des sinnlichen Begehrungsvermögens gedrängt wird. Da nun die Frau hinsichtlich des Körpers eine schwache Beschaffenheit hat, ergibt sich daraus, dass sie meistens an dem, woran sie festhält, nur schwach festhält; wenngleich in seltenen Fällen das Gegenteil eintritt, gemäß Spr 31,10: „Wer findet eine tüchtige Frau?“ Und da kleine und schwache Dinge „geachtet werden, als seien sie nicht“ [Aristoteles, Phys. ii, 5], spricht der Philosoph von Frauen, als ob sie das feste Urteil der Vernunft nicht hätten, obwohl bei einigen Frauen das Gegenteil der Fall ist. Daher stellt er fest, dass „wir Frauen nicht als beherrscht bezeichnen, weil sie schwankend sind“ aufgrund ihrer Unbeständigkeit der Vernunft, und „leicht geführt werden“, sodass sie ihren Leidenschaften bereitwillig folgen.
Antwort auf Einwand 2: Es liegt am Ansturm der Leidenschaft, dass ein Mensch seiner Leidenschaft sofort folgt, bevor seine Vernunft ihm rät. Nun kann der Ansturm der Leidenschaft entweder aus ihrer Schnelligkeit entstehen, wie bei gallsüchtigen Personen [vgl. FS, Frage 46, Artikel 5], oder aus ihrer Heftigkeit, wie bei den Melancholikern, die aufgrund ihrer erdhaften Beschaffenheit am heftigsten erregt werden. Ebenso versäumt es ein Mensch andererseits, bei dem zu bleiben, was geraten wurde, weil er aufgrund der Weichheit seiner Beschaffenheit nur schwach daran festhält, wie wir es in Bezug auf die Frau dargelegt haben (ad 1). Dies ist auch bei phlegmatischen Temperamenten der Fall, aus demselben Grund wie bei Frauen. Und diese Ergebnisse sind darauf zurückzuführen, dass die körperliche Beschaffenheit eine Gelegenheitsursache, aber keine hinreichende Ursache der Unbeherrschtheit ist, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 3: Im Unbeherrschten besiegt die Begierde des Fleisches den Geist nicht notwendigerweise, sondern durch eine gewisse Nachlässigkeit des Geistes, der nicht stark widersteht.