II-II, q. 151 a. 4
Ob die Schamhaftigkeit [pudicitia] besonders zur Keuschheit gehört?
Quaestio 151 · Von der Keuschheit
Einwand 1: Es scheint, dass die Schamhaftigkeit nicht besonders zur Keuschheit gehört. Denn Augustinus sagt (De Civ. Dei I, 18), dass „Schamhaftigkeit eine Tugend der Seele ist.“ Daher ist sie nicht etwas, das zur Keuschheit gehört, sondern ist an sich eine von der Keuschheit verschiedene Tugend.
Einwand 2: Ferner leitet sich „pudicitia“ [Schamhaftigkeit] von „pudor“ ab, was gleichbedeutend mit Scham ist. Nun bezieht sich die Scham, gemäß Damascener (De Fide Orth. II, 15), auf eine schändliche Handlung, und dies ist allen sündhaften Handlungen gemein. Daher gehört die Schamhaftigkeit nicht mehr zur Keuschheit als zu den anderen Tugenden.
Einwand 3: Ferner sagt der Philosoph (Ethic. III, 12), dass „jede Art von Unmäßigkeit am meisten des Tadels würdig ist.“ Nun scheint es zur Schamhaftigkeit zu gehören, alles zu meiden, was des Tadels würdig ist. Daher gehört die Schamhaftigkeit zu allen Teilen der Mäßigkeit und nicht besonders zur Keuschheit.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Perseverantia XX): „Wir müssen der Schamhaftigkeit Lob zollen, damit der, der Ohren hat zu hören, die zur Fortpflanzung bestimmten Organe zu keinem anderen als einem rechtmäßigen Gebrauch verwende.“ Nun ist der Gebrauch dieser Organe die eigentliche Materie der Keuschheit. Also gehört die Schamhaftigkeit eigentlich zur Keuschheit.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Einwand 2), „pudicitia“ [Schamhaftigkeit] ihren Namen von „pudor“ herleitet, was Scham bedeutet. Daher muss sich die Schamhaftigkeit eigentlich auf die Dinge beziehen, derer sich der Mensch am meisten schämt. Nun schämen sich die Menschen am meisten der geschlechtlichen Akte, wie Augustinus bemerkt (De Civ. Dei XIV, 18), so sehr, dass selbst der eheliche Akt, der durch die Ehrbarkeit der Ehe geschmückt ist, nicht frei von Scham ist: und dies, weil die Bewegung der Zeugungsorgane nicht dem Befehl der Vernunft unterworfen ist, wie es die Bewegungen der anderen äußeren Glieder sind. Nun schämt sich der Mensch nicht nur dieser geschlechtlichen Vereinigung, sondern auch aller Zeichen derselben, wie der Philosoph beobachtet (Rhet. II, 6). Folglich betrifft die Schamhaftigkeit eigentlich geschlechtliche Angelegenheiten, und besonders die Zeichen derselben, wie unkeusche Blicke, Küsse und Berührungen. Und da letztere eher beobachtet zu werden pflegen, betrifft die Schamhaftigkeit eher diese äußeren Zeichen, während die Keuschheit eher die geschlechtliche Vereinigung betrifft. Daher ist die Schamhaftigkeit auf die Keuschheit hingeordnet, nicht als eine von ihr verschiedene Tugend, sondern als Ausdruck eines Umstands der Keuschheit. Dennoch wird das eine manchmal verwendet, um das andere zu bezeichnen.
Antwort auf Einwand 1: Augustinus spricht hier von der Schamhaftigkeit, wie sie die Keuschheit bezeichnet.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl jedes Laster eine gewisse Schande hat, sind die Laster der Unmäßigkeit besonders schändlich, wie oben dargelegt (Frage 142, Artikel 4).
Antwort auf Einwand 3: Unter den Lastern der Unmäßigkeit sind die geschlechtlichen Sünden am meisten des Tadels würdig, sowohl wegen der Unbotmäßigkeit der Genitalorgane als auch weil durch diese Sünden besonders die Vernunft absorbiert wird.