II-II, q. 151 a. 1
Ob die Keuschheit eine Tugend ist?
Quaestio 151 · Von der Keuschheit
Einwand 1: Es scheint, dass die Keuschheit keine Tugend ist. Denn hier behandeln wir die Tugenden der Seele. Die Keuschheit aber gehört anscheinend zum Körper: Denn ein Mensch wird keusch genannt, weil er sich hinsichtlich des Gebrauchs gewisser Körperteile auf eine bestimmte Weise verhält. Also ist die Keuschheit keine Tugend.
Einwand 2: Ferner ist die Tugend „ein freiwilliger Habitus“, wie in Ethic. II, 6 dargelegt wird. Die Keuschheit aber ist anscheinend nicht freiwillig, da sie einer Frau, der Gewalt angetan wird, mit Gewalt genommen werden kann. Daher scheint es, dass die Keuschheit keine Tugend ist.
Einwand 3: Ferner gibt es bei Ungläubigen keine Tugend. Doch einige Ungläubige sind keusch. Also ist die Keuschheit keine Tugend.
Einwand 4: Ferner sind die Früchte von den Tugenden verschieden. Die Keuschheit wird aber unter die Früchte gerechnet (Gal. 5,23). Also ist die Keuschheit keine Tugend.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Decem Chord. Serm. ix de Tempore): „Während du deine Frau an Tugend übertreffen solltest, da die Keuschheit eine Tugend ist, gibst du dem ersten Ansturm der Lust nach, während du wünschst, dass deine Frau siegreich sei.“
Ich antworte darauf, dass die Keuschheit ihren Namen von der Tatsache herleitet, dass die Vernunft die Begehrlichkeit „züchtigt“, die wie ein Kind der Zügelung bedarf, wie der Philosoph feststellt (Ethic. III, 12). Nun besteht das Wesen der menschlichen Tugend darin, etwas zu sein, das durch die Vernunft gemäßigt ist, wie oben gezeigt wurde (FS, Frage 64, Artikel 1). Daher ist es offensichtlich, dass die Keuschheit eine Tugend ist.
Antwort auf Einwand 1: Die Keuschheit wohnt zwar in der Seele als ihrem Subjekt, ihre Materie jedoch liegt im Körper. Denn es gehört zur Keuschheit, dass ein Mensch gemäß dem Urteil seiner Vernunft und der Wahl seines Willens mäßigen Gebrauch von den körperlichen Gliedern macht.
Antwort auf Einwand 2: Wie Augustinus sagt (De Civ. Dei I, 18): „Solange ihr Geist an seinem Vorsatz festhält, wodurch sie verdient hat, auch am Leibe heilig zu sein, kann nicht einmal die Gewalt der Lust eines anderen ihren Körper seiner Heiligkeit berauben, die durch ihre beharrliche Enthaltsamkeit gewahrt bleibt.“ Er sagt auch (De Civ. Dei I, 18), dass „im Geist eine Tugend ist, die eine Gefährtin der Tapferkeit ist, wodurch er entschlossen ist, jedwedes Übel zu erleiden, anstatt dem Bösen zuzustimmen.“
Antwort auf Einwand 3: Wie Augustinus sagt (Contra Julian. IV, 3): „Es ist unmöglich, irgendeine wahre Tugend zu haben, wenn man nicht wahrhaft gerecht ist; noch ist es möglich, gerecht zu sein, wenn man nicht aus dem Glauben lebt.“ Daher argumentiert er, dass es bei Ungläubigen weder wahre Keuschheit noch irgendeine andere Tugend gibt, weil sie nämlich nicht auf das geschuldete Ziel hingeordnet sind, und wie er hinzufügt (Contra Julian. IV, 3), „werden Tugenden von Lastern nicht durch ihre Funktionen“, d.h. ihre Akte, „sondern durch ihre Ziele unterschieden.“
Antwort auf Einwand 4: Die Keuschheit ist insofern eine Tugend, als sie gemäß der Vernunft wirkt; insofern sie sich aber an ihrem Akt erfreut, wird sie unter die Früchte gerechnet.