II-II, q. 150 a. 1
Ob die Trunkenheit eine Sünde ist?
Quaestio 150 · Von der Trunkenheit
Einwand 1: Es scheint, dass die Trunkenheit keine Sünde ist. Denn jeder Sünde steht eine andere Sünde gegenüber; so steht der Feigheit die Tollkühnheit gegenüber und der Vermessenheit der Kleinmut. Der Trunkenheit aber steht keine Sünde gegenüber. Also ist die Trunkenheit keine Sünde.
Einwand 2: Ferner ist jede Sünde freiwillig [Augustinus, De Vera Relig. xiv]. Kein Mensch aber will betrunken sein, da niemand des Gebrauchs der Vernunft beraubt sein will. Also ist die Trunkenheit keine Sünde.
Einwand 3: Ferner: Wer einen anderen zur Sünde veranlasst, sündigt selbst. Wäre also die Trunkenheit eine Sünde, so folgte daraus, dass es eine Sünde wäre, jemanden zu einem Trunk einzuladen, der ihn betrunken macht; dies scheint aber sehr hart.
Einwand 4: Ferner verlangt jede Sünde nach Zurechtweisung. Bei Trunkenbolden aber wird keine Zurechtweisung angewandt; denn Gregor sagt [vgl. Canon Denique, dist. 4, wo Gratian sich auf einen Brief des hl. Gregor an den hl. Augustinus von Canterbury bezieht], man müsse „Nachsicht mit ihren Gewohnheiten üben, damit sie nicht schlimmer werden, wenn man sie zwingt, die Gewohnheit aufzugeben.“ Also ist die Trunkenheit keine Sünde.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Röm 13,13): „Nicht in Schlemmen und Trinken.“
Ich antworte darauf, dass Trunkenheit auf zweifache Weise verstanden werden kann. Erstens kann sie den Defekt selbst bezeichnen, der beim Menschen daraus resultiert, dass er viel Wein getrunken hat, mit der Folge, dass er den Gebrauch der Vernunft verliert. In diesem Sinne bezeichnet Trunkenheit keine Sünde, sondern einen strafenden Defekt, der aus einer Verfehlung resultiert. Zweitens kann Trunkenheit den Akt bezeichnen, durch den sich ein Mensch diesen Defekt zuzieht. Dieser Akt kann auf zweifache Weise Trunkenheit verursachen. Zum einen dadurch, dass der Wein zu stark ist, ohne dass der Trinkende dies weiß: Und auf diese Weise kann Trunkenheit auch ohne Sünde eintreten, besonders wenn sie nicht durch seine Nachlässigkeit geschieht; und so glauben wir, dass Noah betrunken wurde, wie in Gen 9 berichtet wird. Zum anderen kann Trunkenheit aus ungeordneter Begierde und dem Gebrauch von Wein resultieren: Auf diese Weise wird sie als Sünde angerechnet und unter der Völlerei als eine Art unter ihrer Gattung begriffen. Denn die Völlerei wird unterteilt in „Schlemmen und Trinken“ [Vulgata: ebrietas, Trunkenheit], welche vom Apostel verboten werden (Röm 13,13).
Antwort auf Einwand 1: Wie der Philosoph sagt (Ethic. iii, 11), ist die Unempfindlichkeit, die der Mäßigkeit entgegengesetzt ist, „nicht sehr häufig“, so dass sie, wie ihre Arten, die den Arten der Unmäßigkeit entgegengesetzt sind, keinen Namen hat. Daher ist das der Trunkenheit entgegengesetzte Laster unbenannt; und doch wäre ein Mensch, der sich wissentlich des Weines enthielte, bis zu dem Maße, dass er die Natur schwer schädigte, nicht frei von Sünde.
Antwort auf Einwand 2: Dieser Einwand bezieht sich auf den resultierenden Defekt, der unfreiwillig ist; der unmäßige Gebrauch von Wein hingegen ist freiwillig, und darin besteht die Sünde.
Antwort auf Einwand 3: So wie jener, der betrunken ist, entschuldigt ist, wenn er die Stärke des Weines nicht kennt, so ist auch jener, der einen anderen zum Trinken einlädt, von der Sünde entschuldigt, wenn er nicht weiß, dass der Trinkende von der Art ist, durch das angebotene Getränk betrunken zu werden. Wenn aber die Unwissenheit fehlt, ist keiner von beiden von der Sünde entschuldigt.
Antwort auf Einwand 4: Manchmal ist von der Zurechtweisung eines Sünders abzusehen, wie oben dargelegt (Quaestio [33], Artikel [6]). Daher sagt Augustinus in einem Brief (Ad Aurel. Episc. Ep. xxii): „Mir scheint, solche Dinge werden nicht durch Bitterkeit, Strenge und Härte geheilt, sondern eher durch Lehren als durch Befehlen, durch Rat eher als durch Drohungen. Dies ist der Weg, der bei der Mehrheit der Sünder zu befolgen ist; wenige sind es, deren Sünden mit Strenge behandelt werden sollten.“