II-II, q. 145 a. 4
Ob die Ehrenhaftigkeit als Teil der Mäßigkeit gerechnet werden sollte?
Quaestio 145 · Von der Ehrbarkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Ehrenhaftigkeit nicht als Teil der Mäßigkeit gerechnet werden sollte. Denn es ist nicht möglich, dass ein Ding Teil und Ganzes in Bezug auf ein und dasselbe ist. Nun ist "die Mäßigkeit ein Teil der Ehrenhaftigkeit", gemäß Cicero (De Invent. Rhet. ii, 53). Also ist die Ehrenhaftigkeit kein Teil der Mäßigkeit.
Einwand 2: Ferner wird festgestellt (3 Esra 3,21), dass "Wein ... alle Gedanken ehrbar macht". Aber der Gebrauch von Wein, besonders im Übermaß, in welchem Sinne die zitierte Stelle anscheinend verstanden werden sollte, gehört eher zur Unmäßigkeit als zur Mäßigkeit. Also ist die Ehrenhaftigkeit kein Teil der Mäßigkeit.
Einwand 3: Ferner ist das Ehrenhafte das, was der Ehre würdig ist. Nun "sind es die Gerechten und die Tapferen, die am meisten Ehre empfangen", gemäß dem Philosophen (Rhet. i, 9). Also gehört die Ehrenhaftigkeit nicht zur Mäßigkeit, sondern eher zur Gerechtigkeit und Tapferkeit: weshalb Eleazar sagte, wie in 2 Makk 6,28 berichtet wird: "Ich erleide einen ehrenvollen [honesta] Tod für die ehrwürdigsten und heiligsten Gesetze."
Dagegen spricht, dass Macrobius [*In Somn. Scip. i] die Ehrenhaftigkeit als einen Teil der Mäßigkeit rechnet, und Ambrosius (De Offic. i, 43) die Ehrenhaftigkeit als besonders zur Mäßigkeit gehörig zuschreibt.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Artikel [2]), Ehrenhaftigkeit eine Art geistige Schönheit ist. Nun ist das Schändliche dem Schönen entgegengesetzt: und Gegensätze offenbaren einander am deutlichsten. Daher gehört die Ehrenhaftigkeit anscheinend besonders zur Mäßigkeit, da letztere das abwehrt, was für den Menschen am schändlichsten und unangemessensten ist, nämlich die tierischen Begierden. Daher ist die Mäßigkeit schon ihrem Namen nach höchst bezeichnend für das Gut der Vernunft, der es zukommt, böse Begierden zu mäßigen und zu zügeln. Dementsprechend wird die Ehrenhaftigkeit, da sie aus einem besonderen Grund der Mäßigkeit zugeschrieben wird, als ein Teil derselben gerechnet, nicht als ein subjektiver Teil, noch als eine angegliederte Tugend, sondern als ein integrierender Teil oder eine ihr anhaftende Bedingung.
Antwort auf Einwand 1: Die Mäßigkeit wird als ein subjektiver Teil der Ehrenhaftigkeit im weiten Sinne angesehen: nicht auf diese Weise wird letztere als ein Teil der Mäßigkeit gerechnet.
Antwort auf Einwand 2: Wenn ein Mann berauscht ist, "macht der Wein seine Gedanken ehrbar" nach seiner eigenen Einschätzung, weil er sich selbst für groß und der Ehre würdig hält [*Vgl. Quaestio [148], Artikel [6]].
Antwort auf Einwand 3: Der Gerechtigkeit und Tapferkeit gebührt größere Ehre als der Mäßigkeit, weil sie im Punkt eines größeren Gutes hervorragen: doch gebührt der Mäßigkeit größere Ehre, weil die Laster, die sie im Zaum hält, am meisten des Tadels würdig sind, wie oben gesagt. So ist die Ehrenhaftigkeit mehr der Mäßigkeit zuzuschreiben gemäß der Regel, die der Apostel gibt (1 Kor 12,23), wenn er sagt, dass "unsere weniger ehrbaren Glieder mit desto größerer Ehrbarkeit umgeben werden", welche nämlich alles zerstört, was unziemlich ist.