II-II, q. 145 a. 3
Ob sich das Ehrenhafte vom Nützlichen und Angenehmen unterscheidet?
Quaestio 145 · Von der Ehrbarkeit
Einwand 1: Es scheint, dass sich das Ehrenhafte nicht vom Nützlichen und Angenehmen unterscheidet. Denn das Ehrenhafte ist "das, was um seiner selbst willen erstrebenswert ist" [*Cicero, De Invent. Rhet. ii, 53]. Nun wird das Vergnügen um seiner selbst willen erstrebt, denn "es scheint lächerlich, einen Menschen zu fragen, warum er vergnügt sein will", wie der Philosoph bemerkt (Ethic. x, 2). Also unterscheidet sich das Ehrenhafte nicht vom Angenehmen.
Einwand 2: Ferner werden Reichtümer unter dem Begriff des nützlichen Gutes zusammengefasst: denn Cicero sagt (De Invent. Rhet. ii, 52): "Es gibt ein Ding, das das Begehren nicht durch irgendeine eigene Kraft anzieht, noch durch seine eigene Natur, sondern aufgrund seiner Fruchtbarkeit und Nützlichkeit": und "das ist Geld". Nun fallen Reichtümer unter den Begriff der Ehrenhaftigkeit, denn es steht geschrieben (Sir 11,14): "Armut und Reichtum [honestas] sind von Gott", und (Sir 13,2): "Der bürdet sich eine Last auf, der Gemeinschaft hat mit einem Ehrenvolleren", d.h. Reicheren, "als er selbst". Also unterscheidet sich das Ehrenhafte nicht vom Nützlichen.
Einwand 3: Ferner beweist Cicero (De Offic. ii, 3), dass nichts nützlich sein kann, wenn es nicht ehrenhaft ist: und Ambrosius trifft dieselbe Feststellung (De Offic. ii, 6). Also unterscheidet sich das Nützliche nicht vom Ehrenhaften.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Quaestiones [83], qu. 30): "Das Ehrenhafte ist das, was um seiner selbst willen erstrebenswert ist: das Nützliche impliziert einen Bezug auf etwas anderes."
Ich antworte darauf, dass das Ehrenhafte im selben Subjekt mit dem Nützlichen und dem Angenehmen zusammentrifft, sich aber dem Begriff nach von ihnen unterscheidet. Denn wie oben gesagt (Artikel [2]), wird ein Ding ehrenhaft genannt, insofern es eine gewisse Schönheit besitzt, indem es durch die Vernunft geregelt ist. Was nun in Übereinstimmung mit der Vernunft geregelt ist, ist dem Menschen von Natur aus angemessen. Wiederum ist es natürlich für ein Ding, an dem Vergnügen zu finden, was ihm angemessen ist. Daher ist ein ehrenhaftes Ding dem Menschen von Natur aus angenehm: und der Philosoph beweist dies in Bezug auf die Akte der Tugend (Ethic. i, 8). Doch ist nicht alles, was angenehm ist, ehrenhaft, da ein Ding den Sinnen angemessen sein kann, aber nicht der Vernunft. Ein angenehmes Ding dieser Art liegt außerhalb der Vernunft des Menschen, die seine Natur vervollkommnet. Selbst die Tugend, die wesenhaft ehrenhaft ist, wird auf etwas anderes als ihr Ziel bezogen, nämlich die Glückseligkeit. Dementsprechend treffen das Ehrenhafte, das Nützliche und das Angenehme in dem einen Subjekt zusammen.
Dennoch unterscheiden sie sich dem Begriff nach. Denn ein Ding wird ehrenhaft genannt, weil es eine gewisse Vorzüglichkeit besitzt, die aufgrund ihrer geistigen Schönheit der Ehre würdig ist: während es angenehm genannt wird, weil es dem Begehren Ruhe bringt, und nützlich, weil es auf etwas anderes bezogen ist. Das Angenehme erstreckt sich jedoch auf mehr Dinge als das Nützliche und das Ehrenhafte: da alles, was nützlich und ehrenhaft ist, in gewisser Hinsicht angenehm ist, wohingegen die Umkehrung nicht gilt (Ethic. ii, 3).
Antwort auf Einwand 1: Ein Ding wird ehrenhaft genannt, wenn es vom vernünftigen Begehren um seiner selbst willen erstrebt wird, welches auf das tendiert, was in Übereinstimmung mit der Vernunft ist: während ein Ding angenehm genannt wird, wenn es vom sinnlichen Begehren um seiner selbst willen erstrebt wird.
Antwort auf Einwand 2: Reichtümer werden als Ehrenhaftigkeit bezeichnet gemäß der Meinung der Vielen, die den Reichtum ehren: oder weil sie dazu bestimmt sind, Instrumente tugendhafter Taten zu sein, wie oben gesagt (Artikel [1], ad 2).
Antwort auf Einwand 3: Cicero und Ambrosius wollen sagen, dass nichts, was mit der Ehrenhaftigkeit unvereinbar ist, einfachhin und wahrhaft nützlich sein kann, da daraus folgt, dass es dem letzten Ziel des Menschen entgegengesetzt ist, welches ein Gut in Übereinstimmung mit der Vernunft ist; obwohl es vielleicht in gewisser Hinsicht nützlich sein mag, in Bezug auf ein partikulares Ziel. Aber sie wollen nicht sagen, dass jedes nützliche Ding als solches unter jene klassifiziert werden kann, die ehrenhaft sind.