II-II, q. 137 a. 4
Ob die Beharrlichkeit der Hilfe der Gnade bedarf?
Quaestio 137 · Von der Beharrlichkeit
1. Einwand: Es scheint, dass die Beharrlichkeit nicht der Hilfe der Gnade bedarf. Denn Beharrlichkeit ist eine Tugend, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Nun wirkt gemäß Cicero (De Invent. Rhet. ii) die Tugend nach der Art der Natur. Also genügt die bloße Neigung der Tugend zur Beharrlichkeit. Also bedarf diese nicht der Hilfe der Gnade.
2. Einwand: Ferner ist die Gabe der Gnade Christi größer als der Schaden, der durch Adam über uns gebracht wurde, wie aus Röm 5,15 ff. hervorgeht. Nun war „vor der Sünde der Mensch so beschaffen, dass er mittels dessen, was er empfangen hatte, verharren konnte“, wie Augustinus sagt (De Correp. et Grat. xi). Viel mehr kann daher der Mensch, nachdem er durch die Gnade Christi wiederhergestellt ist, ohne die Hilfe einer weiteren Gnade verharren.
3. Einwand: Ferner sind sündhafte Taten manchmal schwieriger als Taten der Tugend; daher wird in der Person der Gottlosen gesagt (Weish 5,7): „Wir ... sind durch harte Wege gegangen.“ Nun verharren einige in sündhaften Taten ohne die Hilfe eines anderen. Also kann der Mensch auch in Taten der Tugend ohne die Hilfe der Gnade verharren.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Persev. i): „Wir halten fest, dass die Beharrlichkeit eine Gabe Gottes ist, durch die wir bis zum Ende in Christus verharren.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 2; Artikel [2], ad 3), die Beharrlichkeit eine zweifache Bedeutung hat. Erstens bezeichnet sie den Habitus der Beharrlichkeit, betrachtet als eine Tugend. Auf diese Weise bedarf sie der Gabe der habituellen Gnade, so wie auch die anderen eingegossenen Tugenden. Zweitens kann sie genommen werden, um den Akt der Beharrlichkeit zu bezeichnen, der bis zum Tod andauert: und in diesem Sinne bedarf sie nicht nur der habituellen Gnade, sondern auch der unverdienten Hilfe Gottes, die den Menschen im Guten erhält bis zum Ende des Lebens, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [109], Artikel [10]), als wir von der Gnade handelten. Denn da der freie Wille seiner Natur nach wandelbar ist, welche Wandelbarkeit ihm durch die im gegenwärtigen Leben verliehene habituelle Gnade nicht genommen wird, steht es nicht in der Macht des freien Willens, obgleich durch die Gnade wiederhergestellt, unwandelbar im Guten zu bleiben, obwohl es in seiner Macht steht, dies zu wählen: denn es steht oft in unserer Macht zu wählen, aber nicht zu vollenden.
Antwort auf den 1. Einwand: Die Tugend der Beharrlichkeit neigt, soweit es sie betrifft, dazu, zu verharren; doch da sie ein Habitus ist und ein Habitus ein Ding ist, das man nach Willen gebraucht, folgt nicht, dass eine Person, die den Habitus der Tugend hat, ihn unwandelbar bis zum Tod gebraucht.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie Augustinus sagt (De Correp. et Grat. xi), „wurde dem ersten Menschen gegeben, nicht zu verharren, sondern aus seinem freien Willen verharren zu können: weil damals keine Verderbnis in der menschlichen Natur war, die das Verharren erschwerte. Nun aber empfangen die Vorherbestimmten durch die Gnade Christi nicht nur die Möglichkeit zu verharren, sondern die Beharrlichkeit selbst. Weshalb der erste Mensch, den kein Mensch bedrohte, indem er aus eigenem freien Willen gegen einen drohenden Gott rebellierte, eine so große Glückseligkeit und eine so große Leichtigkeit, die Sünde zu meiden, verwirkte: wohingegen diese, obwohl die Welt gegen ihre Beständigkeit wütet, im Glauben verharrt haben.“
Antwort auf den 3. Einwand: Der Mensch ist fähig, durch sich selbst in Sünde zu fallen, aber er kann nicht durch sich selbst von der Sünde aufstehen ohne die Hilfe der Gnade. Daher macht der Mensch, indem er in Sünde fällt, soweit es ihn betrifft, sich selbst in der Sünde verharrend, wenn er nicht durch Gottes Gnade befreit wird. Andererseits macht er sich durch das Tun des Guten nicht selbst im Guten verharrend, weil er fähig ist, durch sich selbst zu sündigen: weshalb er für jenes Ziel der Hilfe der Gnade bedarf.