II-II, q. 125 a. 4
Ob Furcht von der Sünde entschuldigt?
Quaestio 125 · Von der Furcht
Einwand 1: Es scheint, dass Furcht nicht von der Sünde entschuldigt. Denn Furcht ist eine Sünde, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Aber Sünde entschuldigt nicht von der Sünde, vielmehr erschwert sie sie. Daher entschuldigt Furcht nicht von der Sünde.
Einwand 2: Ferner, wenn irgendeine Furcht von der Sünde entschuldigt, so wäre dies am ehesten bei der Todesfurcht wahr, der, wie man sagt, ein tapferer Mann unterworfen ist. Doch diese Furcht ist anscheinend keine Entschuldigung, weil der Tod, da er notwendigerweise zu allen kommt, kein Gegenstand der Furcht zu sein scheint. Daher entschuldigt Furcht nicht von der Sünde.
Einwand 3: Ferner bezieht sich alle Furcht auf ein Übel, entweder ein zeitliches oder ein geistliches. Nun kann die Furcht vor einem geistlichen Übel die Sünde nicht entschuldigen, weil sie einen nicht zur Sünde verleitet, sondern von der Sünde abhält: und die Furcht vor einem zeitlichen Übel entschuldigt nicht von der Sünde, weil gemäß dem Philosophen (Ethic. iii, 6) „man weder Armut noch Krankheit fürchten sollte, noch irgendetwas, das nicht eine Folge der eigenen Schlechtigkeit ist.“ Daher scheint es, dass Furcht in keinem Sinne von der Sünde entschuldigt.
Dagegen spricht: Es heißt in den Dekretalen (I, Frage [1], Cap. Constat.): „Ein Mann, der gewaltsam und unfreiwillig von Ketzern geweiht wurde, hat eine offensichtliche Entschuldigung.“
Ich antworte darauf: Wie oben gesagt (Artikel [3]), ist Furcht insofern sündhaft, als sie der Ordnung der Vernunft zuwiderläuft. Nun urteilt die Vernunft, dass bestimmte Übel eher zu meiden sind als andere. Daher ist es keine Sünde, das nicht zu meiden, was weniger zu meiden ist, um das zu vermeiden, was die Vernunft als mehr zu vermeiden beurteilt: so ist der Tod des Leibes mehr zu vermeiden als der Verlust zeitlicher Güter. Daher wäre ein Mensch von der Sünde entschuldigt, wenn er aus Todesfurcht einem Räuber etwas verspräche oder gäbe, und doch wäre er der Sünde schuldig, wenn er Sündern gäbe, anstatt den Guten, denen er vorzugsweise geben sollte. Wenn andererseits ein Mensch aus Furcht Übel meidet, die der Vernunft nach weniger zu meiden sind, und so Übel auf sich nimmt, die der Vernunft nach mehr zu meiden sind, könnte er nicht gänzlich von der Sünde entschuldigt werden, weil eine solche Furcht ungeordnet wäre. Nun sind die Übel der Seele mehr zu fürchten als die Übel des Leibes, und die Übel des Leibes mehr als die Übel äußerer Dinge. Wenn man also Übel der Seele, nämlich Sünden, auf sich nähme, um Übel des Leibes, wie Schläge oder Tod, oder Übel äußerer Dinge, wie Geldverlust, zu vermeiden; oder wenn man Übel des Leibes ertrüge, um Geldverlust zu vermeiden, wäre man nicht gänzlich von der Sünde entschuldigt. Doch würde die eigene Sünde etwas gemildert, denn was aus Furcht geschieht, ist weniger freiwillig, weil, wenn die Furcht einen Menschen ergreift, er unter einer gewissen Notwendigkeit steht, eine bestimmte Sache zu tun. Daher sagt der Philosoph (Ethic. iii, 1), dass diese Dinge, die aus Furcht getan werden, nicht einfachhin freiwillig sind, sondern eine Mischung aus Freiwilligem und Unfreiwilligem.
Antwort auf Einwand 1: Die Furcht entschuldigt nicht hinsichtlich ihrer Sündhaftigkeit, sondern hinsichtlich ihrer Unfreiwilligkeit.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl der Tod notwendigerweise zu allen kommt, ist doch die Verkürzung des zeitlichen Lebens ein Übel und folglich ein Gegenstand der Furcht.
Antwort auf Einwand 3: Nach der Meinung der Stoiker, die der Ansicht waren, zeitliche Güter seien nicht Güter des Menschen, folgt daraus, dass zeitliche Übel nicht Übel des Menschen sind und dass sie daher in keiner Weise zu fürchten sind. Aber gemäß Augustinus (De Lib. Arb. ii) sind diese zeitlichen Dinge Güter von geringstem Rang, und dies war auch die Meinung der Peripatetiker. Daher sind ihre Gegenteile in der Tat zu fürchten; aber nicht so sehr, dass man um ihretwillen auf das verzichten sollte, was gemäß der Tugend gut ist.