II-II, q. 125 a. 3
Ob die Furcht eine Todsünde ist?
Quaestio 125 · Von der Furcht
Einwand 1: Es scheint, dass die Furcht keine Todsünde ist. Denn wie oben dargelegt (FS, Frage [23], Artikel [1]), befindet sich die Furcht im Zornvermögen, welches ein Teil der Sinnlichkeit ist. Nun gibt es in der Sinnlichkeit keine Todsünde, sondern nur lässliche Sünde, wie oben dargelegt (FS, Frage [74], Artikel [4]). Daher ist die Furcht keine Todsünde.
Einwand 2: Ferner wendet jede Todsünde das Herz gänzlich von Gott ab. Aber die Furcht tut dies nicht, denn eine Glosse zu Richter 7,3: „Wer furchtsam ist“, etc., sagt, dass „ein Mensch furchtsam ist, wenn er beim bloßen Gedanken an den Kampf zittert; doch ist er im Herzen nicht so gänzlich erschreckt, dass er sich nicht wieder sammeln und Mut fassen könnte.“ Daher ist die Furcht keine Todsünde.
Einwand 3: Ferner ist die Todsünde ein Abfall nicht nur von der Vollkommenheit, sondern auch von einem Gebot. Aber die Furcht lässt einen nicht von einem Gebot abfallen, sondern nur von der Vollkommenheit; denn eine Glosse zu Dtn 20,8: „Wer ist der Mann, der furchtsam und verzagten Herzens ist?“ sagt: „Wir lernen daraus, dass kein Mann den Beruf der Kontemplation oder des geistlichen Kampfes ergreifen kann, wenn er noch fürchtet, der irdischen Reichtümer beraubt zu werden.“ Daher ist die Furcht keine Todsünde.
Dagegen spricht: Denn nur auf die Todsünde steht die Strafe der Hölle: und doch ist diese den Furchtsamen geschuldet, gemäß Offb 21,8: „Aber die Furchtsamen und Ungläubigen und die Abscheulichen“, etc., „werden ihren Teil in dem Pfuhl haben, der mit Feuer und Schwefel brennt, das ist der zweite Tod.“ Daher ist die Furcht eine Todsünde.
Ich antworte darauf: Wie oben gesagt (Artikel [1]), ist die Furcht dadurch Sünde, dass sie ungeordnet ist, das heißt, indem sie das meidet, was gemäß der Vernunft nicht gemieden werden sollte. Nun ist diese Ungeordnetheit der Furcht manchmal auf das sinnliche Begehren beschränkt, ohne dass die Zustimmung des vernünftigen Begehrens hinzukommt: und dann kann es keine Todsünde, sondern nur eine lässliche Sünde sein. Aber manchmal reicht diese Ungeordnetheit der Furcht bis zum vernünftigen Begehren, welches Wille genannt wird, der vorsätzlich etwas gegen das Gebot der Vernunft meidet: und diese Ungeordnetheit der Furcht ist manchmal eine Todsünde, manchmal eine lässliche Sünde. Wenn nämlich ein Mensch aus Furcht vor der Todesgefahr oder vor irgendeinem anderen zeitlichen Übel so gesinnt ist, dass er tut, was verboten ist, oder unterlässt, was durch das göttliche Gesetz geboten ist, so ist eine solche Furcht eine Todsünde: andernfalls ist sie eine lässliche Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Dieses Argument betrachtet die Furcht, insofern sie auf die Sinnlichkeit beschränkt ist.
Antwort auf Einwand 2: Auch diese Glosse kann so verstanden werden, dass sie sich auf die Furcht bezieht, die innerhalb der Sinnlichkeit beschränkt ist. Oder noch besser können wir antworten, dass ein Mensch dann von ganzem Herzen erschreckt ist, wenn die Furcht seinen Mut unwiderruflich vertreibt. Nun kann es geschehen, selbst wenn die Furcht eine Todsünde ist, dass man dennoch nicht so willentlich erschreckt ist, dass man nicht überredet werden könnte, die Furcht abzulegen: so sündigt ein Mensch manchmal tödlich, indem er der Begierde zustimmt, und wird davon abgebracht, das zu vollbringen, was er zu tun beabsichtigte.
Antwort auf Einwand 3: Diese Glosse spricht von der Furcht, die den Menschen von einem Gut abbringt, das notwendig ist, nicht für die Erfüllung eines Gebotes, sondern für die Vollkommenheit eines Rates. Eine solche Furcht ist keine Todsünde, sondern manchmal lässlich: und manchmal ist sie keine Sünde, zum Beispiel wenn man einen vernünftigen Grund zur Furcht hat.