II-II, q. 110 a. 1
Ob das Lügen immer der Wahrheit entgegengesetzt ist?
Quaestio 110 · Von den der Wahrheit entgegengesetzten Lastern und zuerst von der Lüge.
1. Einwand: Es scheint, dass das Lügen nicht immer der Wahrheit entgegengesetzt ist. Denn Gegensätze sind unvereinbar miteinander. Das Lügen aber ist mit der Wahrheit vereinbar; denn wer die Wahrheit spricht, während er denkt, sie sei falsch, der lügt, gemäß Augustinus (Lib. De Mendac. iii). Also ist das Lügen der Wahrheit nicht entgegengesetzt.
2. Einwand: Ferner bezieht sich die Tugend der Wahrheit nicht nur auf Worte, sondern auch auf Taten, da gemäß dem Philosophen (Ethic. iv, 7) jemand durch diese Tugend sowohl in seiner Rede als auch in seinem Leben die Wahrheit sagt. Das Lügen aber bezieht sich nur auf Worte, denn Augustinus sagt (Contra Mend. xii), dass „eine Lüge eine falsche Bezeichnung durch Worte ist“. Demnach scheint es, dass das Lügen der Tugend der Wahrheit nicht direkt entgegengesetzt ist.
3. Einwand: Ferner sagt Augustinus (Lib. De Mendac. iii), dass die „Sünde des Lügners in der Begierde zu täuschen besteht“. Dies aber ist nicht der Wahrheit entgegengesetzt, sondern eher dem Wohlwollen oder der Gerechtigkeit. Also ist das Lügen der Wahrheit nicht entgegengesetzt.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Contra Mend. x): „Niemand zweifle daran, dass es eine Lüge ist, etwas Falsches zu sagen, um zu täuschen. Daher ist eine falsche Aussage, die mit der Absicht zu täuschen geäußert wird, eine offenkundige Lüge.“ Dies aber ist der Wahrheit entgegengesetzt. Also ist das Lügen der Wahrheit entgegengesetzt.
Ich antworte darauf, dass ein moralischer Akt seine Spezies von zwei Dingen erhält: seinem Objekt und seinem Ziel. Denn das Ziel ist das Objekt des Willens, welcher der erste Beweger in moralischen Akten ist. Und die vom Willen bewegte Kraft hat ihr eigenes Objekt, welches das nächste Objekt des freiwilligen Aktes ist und im Verhältnis zum Akt des Willens auf das Ziel hin steht wie das Materielle zum Formellen, wie oben dargelegt wurde (FS, Frage [18], Artikel [6], 7).
Nun wurde oben gesagt (Frage [109], Artikel [1], zu 3), dass die Tugend der Wahrheit – und folglich die entgegengesetzten Laster – eine Kundgabe betrifft, die durch gewisse Zeichen geschieht: und diese Kundgabe oder Aussage ist ein Akt der Vernunft, die das Zeichen mit dem Bezeichneten vergleicht; denn jede Darstellung besteht in einem Vergleich, was der eigentliche Akt der Vernunft ist. Daher tun zwar auch stumme Tiere etwas kund, doch beabsichtigen sie nicht, etwas kundzutun, sondern sie tun etwas aus natürlichem Instinkt, und eine Kundgabe ist das Ergebnis. Wenn aber diese Kundgabe oder Aussage ein moralischer Akt ist, muss sie notwendig freiwillig sein und von der Intention des Willens abhängen. Nun ist das eigentliche Objekt einer Kundgabe oder Aussage das Wahre oder das Falsche. Und die Intention eines schlechten Willens kann sich auf zwei Dinge richten: Das eine ist, dass etwas Falsches gesagt wird; das andere ist die eigentliche Wirkung einer falschen Aussage, nämlich dass jemand getäuscht wird.
Wenn also diese drei Dinge zusammentreffen, nämlich die Falschheit dessen, was gesagt wird, der Wille, etwas Falsches zu sagen, und schließlich die Absicht zu täuschen, dann liegt Falschheit vor – materiell, da das Gesagte falsch ist; formell, aufgrund des Willens, die Unwahrheit zu sagen; und effektiv, aufgrund des Willens, eine Falschheit zu vermitteln.
Der wesentliche Begriff der Lüge wird jedoch von der formellen Falschheit genommen, nämlich von der Tatsache, dass eine Person beabsichtigt, das zu sagen, was falsch ist; weshalb auch das Wort „mendacium“ [Lüge] daher abgeleitet ist, dass es in Opposition zum „Geist“ [contra mentem] steht. Wenn also jemand das Falsche sagt, während er denkt, es sei wahr, so ist es materiell falsch, aber nicht formell, weil die Falschheit außerhalb der Absicht des Sprechers liegt, so dass es keine vollkommene Lüge ist; denn was außerhalb der Absicht des Sprechers liegt, ist akzidentell, weshalb es kein spezifischer Unterschied sein kann. Wenn andererseits jemand formell eine Falschheit äußert, indem er den Willen hat zu täuschen, selbst wenn das, was er sagt, wahr ist, so enthält dies doch, insofern es ein freiwilliger und moralischer Akt ist, die Falschheit wesentlich und die Wahrheit akzidentell, und erlangt die spezifische Natur einer Lüge.
Dass eine Person beabsichtigt, bei einem anderen eine falsche Meinung hervorzurufen, indem sie ihn täuscht, gehört nicht zur Spezies der Lüge, sondern zu ihrer Vollkommenheit, so wie auch in der physischen Ordnung ein Ding seine Spezies erhält, wenn es seine Form hat, selbst wenn die Wirkung der Form fehlt; zum Beispiel ein schwerer Körper, der gewaltsam oben gehalten wird, damit er nicht gemäß dem Erfordernis seiner Form herabfällt. Daher ist es offensichtlich, dass das Lügen der Tugend der Wahrheit direkt und formell entgegengesetzt ist.
Antwort auf den 1. Einwand: Wir beurteilen ein Ding eher nach dem, was formell und wesentlich in ihm ist, als nach dem, was materiell und akzidentell in ihm ist. Daher steht es in größerem Gegensatz zur Wahrheit, als moralische Tugend betrachtet, die Wahrheit mit der Absicht zu sagen, eine Falschheit zu erzählen, als eine Falschheit mit der Absicht zu sagen, die Wahrheit zu erzählen.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie Augustinus sagt (De Doctr. Christ. ii), nehmen Worte unter den anderen Zeichen den ersten Platz ein. Und wenn gesagt wird, dass „eine Lüge eine falsche Bezeichnung durch Worte ist“, so bezeichnet der Begriff „Worte“ jede Art von Zeichen. Wenn daher eine Person beabsichtigte, mittels Zeichen etwas Falsches zu bezeichnen, wäre sie nicht vom Lügen entschuldigt.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Begierde zu täuschen gehört zur Vollkommenheit der Lüge, aber nicht zu ihrer Spezies, so wie auch keine Wirkung zur Spezies ihrer Ursache gehört.