II-II, q. 108 a. 2
Ob die Rache eine besondere Tugend sei?
Quaestio 108 · Von der Rache
Einwand 1: Es scheint, dass die Rache keine besondere und eigenständige Tugend ist. Denn so wie die Guten für ihre guten Taten belohnt werden, so werden die Bösen für ihre bösen Taten bestraft. Nun gehört die Belohnung der Guten nicht zu einer besonderen Tugend, sondern ist ein Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit. Also sollte in gleicher Weise die Rache nicht als eine besondere Tugend angesehen werden.
Einwand 2: Ferner: Es ist nicht nötig, eine besondere Tugend für einen Akt einzusetzen, zu dem der Mensch durch die anderen Tugenden hinreichend disponiert ist. Nun ist der Mensch durch die Tugenden der Tapferkeit oder des Eifers hinreichend disponiert, das Böse zu rächen. Also sollte die Rache nicht als eine besondere Tugend gerechnet werden.
Einwand 3: Ferner: Jeder besonderen Tugend ist ein besonderes Laster entgegengesetzt. Aber der Rache scheint kein besonderes Laster entgegengesetzt zu sein. Also ist sie keine besondere Tugend.
Dagegen spricht: Cicero (De Invent. Rhet. ii) rechnet sie als einen Teil der Gerechtigkeit.
Ich antworte darauf: Wie der Philosoph feststellt (Ethic. ii, 1), ist die Anlage zur Tugend in uns von Natur aus, aber die Vollendung der Tugend ist in uns durch Gewöhnung oder eine andere Ursache. Daher ist es offensichtlich, dass Tugenden uns so vervollkommnen, dass wir in gebührender Weise unseren natürlichen Neigungen folgen, die zum natürlichen Recht gehören. Daher entspricht jeder bestimmten natürlichen Neigung eine besondere Tugend. Nun gibt es eine besondere Neigung der Natur, Schaden abzuwenden, weshalb Tiere das iraszible Vermögen (Zornvermögen) unterschieden vom konkupisziblen (Begehrungsvermögen) haben. Der Mensch widersteht dem Schaden, indem er sich gegen Unrecht verteidigt, damit es ihm nicht zugefügt werde, oder er rächt jenes, das ihm bereits zugefügt wurde, mit der Absicht, nicht zu schaden, sondern den zugefügten Schaden zu beseitigen. Und dies gehört zur Rache, denn Cicero sagt (De Invent. Rhet. ii), dass wir durch „Rache Gewalt oder Unrecht und allgemein alles, was dunkel“ [*'Obscurum'; Cicero schrieb 'obfuturum' (schädlich), aber der Sinn ist derselbe, wie St. Thomas in der Klammer angibt] „(d.h. herabwürdigend) ist, abwehren, entweder durch Selbstverteidigung oder durch Rache.“ Daher ist die Rache eine besondere Tugend.
Antwort auf Einwand 1: So wie die Rückzahlung einer gesetzlichen Schuld zur ausgleichenden Gerechtigkeit gehört und wie die Rückzahlung einer moralischen Schuld, die aus der Gewährung einer besonderen Gunst entsteht, zur Tugend der Dankbarkeit gehört, so ist auch die Bestrafung von Sünden, insofern sie Angelegenheit der öffentlichen Gerechtigkeit ist, ein Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit; insofern sie aber die Verteidigung der Rechte des Einzelnen betrifft, durch den einem Unrecht widerstanden wird, gehört sie zur Tugend der Rache.
Antwort auf Einwand 2: Die Tapferkeit disponiert zur Rache, indem sie ein Hindernis dafür beseitigt, nämlich die Furcht vor einer drohenden Gefahr. Der Eifer, als Bezeichnung für die Glut der Liebe, bezeichnet die primäre Wurzel der Rache, insofern ein Mensch das Gott und seinem Nächsten zugefügte Unrecht rächt, weil die Nächstenliebe ihn dazu bringt, sie als seine eigenen zu betrachten. Nun geht jeder Akt der Tugend aus der Nächstenliebe als seiner Wurzel hervor, da gemäß Gregor (Hom. xxvii in Ev.) „keine grünen Blätter am Zweig der guten Werke sind, wenn nicht die Liebe die Wurzel ist.“
Antwort auf Einwand 3: Zwei Laster sind der Rache entgegengesetzt: eines durch Übermaß, nämlich die Sünde der Grausamkeit oder Brutalität, die das Maß beim Strafen überschreitet; während das andere ein Laster durch Mangel ist und darin besteht, beim Strafen nachlässig zu sein, weshalb geschrieben steht (Spr 13,24): „Wer die Rute spart, hasst seinen Sohn.“ Die Tugend der Rache aber besteht darin, das gebührende Maß der Rache unter Berücksichtigung aller Umstände zu wahren.