II-II, q. 108 a. 1
Ob die Rache erlaubt sei?
Quaestio 108 · Von der Rache
Einwand 1: Es scheint, dass die Rache nicht erlaubt ist. Denn wer sich anmaßt, was Gottes ist, sündigt. Die Rache aber gebührt Gott; denn es steht geschrieben (Dtn 32,35; Röm 12,19): „Mein ist die Rache, ich werde vergelten.“ Also ist jede Rache unerlaubt.
Einwand 2: Ferner: Wer Rache an einem Menschen nimmt, erträgt ihn nicht. Wir müssen aber die Bösen ertragen; denn eine Glosse zu Hld 2,2 („Wie eine Lilie unter Dornen“) besagt: „Der ist kein guter Mensch, der einen bösen nicht ertragen kann.“ Also sollen wir keine Rache an den Bösen nehmen.
Einwand 3: Ferner: Rache wird genommen durch die Auferlegung von Strafe, welche die Ursache knechtischer Furcht ist. Das Neue Gesetz aber ist kein Gesetz der Furcht, sondern der Liebe, wie Augustinus feststellt (Contra Adamant. xvii). Daher ist zumindest im Neuen Testament jede Rache unerlaubt.
Einwand 4: Ferner: Man sagt, jemand räche sich selbst, wenn er Rache für ihm selbst zugefügtes Unrecht nimmt. Es scheint aber selbst für einen Richter unerlaubt, jene zu bestrafen, die ihm Unrecht getan haben; denn Chrysostomus [*Cf. Opus Imperfectum, Hom. v in Matth., fälschlicherweise dem hl. Chrysostomus zugeschrieben] sagt: „Lasst uns nach dem Vorbild Christi lernen, unsere eigenen Kränkungen großmütig zu ertragen, aber nicht die Kränkungen Gottes zu dulden, ja sie nicht einmal anzuhören.“ Daher scheint die Rache unerlaubt zu sein.
Einwand 5: Ferner: Die Sünde einer Menge ist schädlicher als die Sünde eines Einzelnen; denn es steht geschrieben (Sir 26,5-7): „Vor drei Dingen bangt mein Herz ...: vor der Verleumdung in der Stadt, vor dem Auflauf des Volkes und vor falscher Anklage.“ Aber an der Sünde einer Menge soll keine Rache genommen werden; denn eine Glosse zu Mt 13,29.30 („Damit ihr nicht etwa ... zugleich auch den Weizen ausreißt ... lasst beides wachsen“) besagt, dass „eine Menge nicht exkommuniziert werden soll, noch der Herrscher“. Folglich ist auch keine andere Rache erlaubt.
Dagegen spricht: Wir sollten von Gott nichts erwarten, außer was gut und erlaubt ist. Wir erwarten aber von Gott Rache an seinen Feinden; denn es steht geschrieben (Lk 18,7): „Sollte Gott nicht seinen Auserwählten Recht verschaffen [Rache nehmen], die Tag und Nacht zu ihm schreien?“ Als wollte er sagen: „Er wird es gewiss tun.“ Also ist die Rache nicht wesenhaft böse und unerlaubt.
Ich antworte darauf: Die Rache besteht in der Zufügung eines Strafübels gegen jemanden, der gesündigt hat. Demnach muss man bei der Rache die Gesinnung des Rächers betrachten. Wenn nämlich seine Absicht hauptsächlich auf das Übel der Person gerichtet ist, an der er Rache nimmt, und darin ruht, dann ist seine Rache gänzlich unerlaubt: denn Wohlgefallen am Übel eines anderen gehört zum Hass, welcher der Nächstenliebe widerspricht, durch die wir verpflichtet sind, alle Menschen zu lieben. Auch ist es keine Entschuldigung, dass er das Übel dessen beabsichtigt, der ihm ungerechterweise Übel zugefügt hat, so wie auch ein Mensch nicht entschuldigt ist, wenn er den hasst, der ihn hasst: denn ein Mensch darf nicht gegen einen anderen sündigen, nur weil dieser bereits gegen ihn gesündigt hat, da dies hieße, sich vom Bösen überwinden zu lassen, was vom Apostel verboten wurde, der sagt (Röm 12,21): „Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse durch das Gute.“
Wenn jedoch die Absicht des Rächers hauptsächlich auf ein Gut gerichtet ist, das durch die Bestrafung des Sünders erreicht werden soll (zum Beispiel, dass der Sünder sich bessert, oder zumindest, dass er in Schranken gehalten wird und andere nicht beunruhigt werden, dass die Gerechtigkeit gewahrt und Gott geehrt werde), dann kann die Rache erlaubt sein, vorausgesetzt, dass die anderen gebotenen Umstände gewahrt bleiben.
Antwort auf Einwand 1: Wer Rache an den Bösen nimmt gemäß seinem Rang und seiner Stellung, maßt sich nicht an, was Gott gehört, sondern gebraucht die ihm von Gott verliehene Macht. Denn es steht geschrieben (Röm 13,4) über den irdischen Fürsten, dass er „Gottes Diener ist, ein Rächer zur Vollziehung des Zorns an dem, der Böses tut“. Wenn jedoch ein Mensch Rache nimmt außerhalb der Ordnung der göttlichen Einsetzung, maßt er sich an, was Gottes ist, und sündigt daher.
Antwort auf Einwand 2: Die Guten ertragen die Bösen, indem sie geduldig und in gebührender Weise das Unrecht erdulden, das sie selbst von ihnen empfangen; aber sie ertragen sie nicht so, dass sie das Unrecht dulden, das diese Gott und ihrem Nächsten zufügen. Denn Chrysostomus [*Cf. Opus Imperfectum, s.o.] sagt: „Es ist lobenswert, bei eigenen Kränkungen geduldig zu sein, aber Gottes Kränkungen zu übersehen, ist höchst frevelhaft.“
Antwort auf Einwand 3: Das Gesetz des Evangeliums ist das Gesetz der Liebe, und deshalb sollen jene, die aus Liebe Gutes tun und die allein eigentlich zum Evangelium gehören, nicht durch Strafen in Schrecken versetzt werden, sondern nur jene, die nicht durch Liebe zum Guten bewegt werden und die, obwohl sie äußerlich zur Kirche gehören, ihr nicht dem Verdienst nach angehören.
Antwort auf Einwand 4: Manchmal fällt ein Unrecht, das einer Person zugefügt wurde, auf Gott und die Kirche zurück: und dann ist es die Pflicht dieser Person, das Unrecht zu rächen. Zum Beispiel ließ Elias Feuer auf jene herabfallen, die gekommen waren, ihn zu ergreifen (2 Kön 1); ebenso verfluchte Elisäus die Knaben, die ihn verspotteten (2 Kön 2); und Papst Silverius exkommunizierte jene, die ihn ins Exil schickten. Insofern aber das einem Menschen zugefügte Unrecht seine Person betrifft, sollte er es geduldig ertragen, wenn dies dienlich ist. Denn diese Gebote der Geduld sind so zu verstehen, dass sie sich auf die Bereitschaft des Geistes beziehen, wie Augustinus feststellt (De Serm. Dom. in Monte i).
Antwort auf Einwand 5: Wenn die ganze Menge sündigt, muss Rache an ihr genommen werden, entweder hinsichtlich der ganzen Menge – so wurden die Ägypter im Roten Meer ertränkt, als sie die Kinder Israels verfolgten (Ex 14), und die Leute von Sodom wurden gänzlich vernichtet (Gen 19) – oder hinsichtlich eines Teils der Menge, wie man an der Bestrafung jener sehen kann, die das Kalb anbeteten.
Manchmal jedoch, wenn Hoffnung besteht, dass viele sich bessern, sollte die Strenge der Rache gegen einige wenige der Rädelsführer gerichtet werden, deren Bestrafung den Rest mit Furcht erfüllt; so befahl der Herr (Num 25), die Fürsten des Volkes für die Sünde der Menge aufzuhängen.
Wenn andererseits nicht die ganze, sondern nur ein Teil der Menge gesündigt hat, dann soll, wenn die Schuldigen von den Unschuldigen getrennt werden können, Rache an ihnen geübt werden: vorausgesetzt jedoch, dass dies ohne Ärgernis für die anderen geschehen kann; andernfalls sollte die Menge verschont und auf Strenge verzichtet werden. Dasselbe gilt für den Herrscher, dem die Menge folgt. Denn seine Sünde sollte ertragen werden, wenn sie nicht ohne Ärgernis für die Menge bestraft werden kann: es sei denn, seine Sünde wäre derart, dass sie der Menge mehr schaden würde, entweder geistlich oder zeitlich, als das Ärgernis, das durch seine Bestrafung zu befürchten wäre.