II-II, q. 107 a. 3
Ob Undankbarkeit immer eine Todsünde ist?
Quaestio 107 · Von der Undankbarkeit
Einwand 1: Es scheint, dass Undankbarkeit immer eine Todsünde ist. Denn man muss Gott vor allem dankbar sein. Aber man ist Gott gegenüber nicht undankbar, indem man eine lässliche Sünde begeht: sonst wäre jeder Mensch der Undankbarkeit schuldig. Daher ist keine Undankbarkeit eine lässliche Sünde.
Einwand 2: Ferner ist eine Sünde eine Todsünde, indem sie der Liebe (Caritas) entgegengesetzt ist, wie oben dargelegt (Quaestio [24], Artikel [12]). Aber Undankbarkeit ist der Liebe entgegengesetzt, da die Schuld der Dankbarkeit aus dieser Tugend hervorgeht, wie oben dargelegt (Quaestio [106], Artikel [1], zu 3; Artikel [6], zu 2). Daher ist Undankbarkeit immer eine Todsünde.
Einwand 3: Ferner sagt Seneca (De Benef. ii): „Zwischen dem Geber und dem Empfänger einer Wohltat besteht dieses Gesetz, dass jener sofort vergessen sollte, gegeben zu haben, und dieser niemals vergessen sollte, empfangen zu haben.“ Nun scheint der Grund, warum der Geber vergessen sollte, der zu sein, dass er der Sünde des Empfängers nicht gewahr werde, sollte dieser sich als undankbar erweisen; und dafür gäbe es keine Notwendigkeit, wenn Undankbarkeit eine leichte Sünde wäre. Daher ist Undankbarkeit immer eine Todsünde.
Einwand 4: Dagegen spricht: Niemand sollte in die Lage versetzt werden, eine Todsünde zu begehen. Doch ist es nach Seneca (De Benef. ii) „manchmal notwendig, die Person zu täuschen, die Unterstützung erhält, damit sie empfängt, ohne zu wissen, von wem sie empfangen hat.“ Dies aber scheint den Empfänger in die Lage der Undankbarkeit zu versetzen. Daher ist Undankbarkeit nicht immer eine Todsünde.
Ich antworte darauf, dass, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht (Artikel [2]), ein Mensch auf zwei Arten undankbar sein kann: erstens durch bloße Unterlassung, zum Beispiel indem er es versäumt, die empfangene Wohltat zu erkennen oder seine Wertschätzung dafür auszudrücken oder etwas als Gegenleistung zu zahlen, und dies ist nicht immer eine Todsünde, weil, wie oben dargelegt (Quaestio [106], Artikel [6]), die Schuld der Dankbarkeit verlangt, dass ein Mensch eine freigebige Erwiderung leistet, wozu er jedoch nicht verpflichtet ist; weshalb er, wenn er dies unterlässt, nicht tödlich sündigt. Es ist dennoch eine lässliche Sünde, weil es entweder aus einer Art von Nachlässigkeit oder aus einer gewissen Abneigung gegen die Tugend in ihm entsteht. Und doch kann Undankbarkeit dieser Art zufällig eine Todsünde sein, entweder aufgrund innerer Verachtung oder aufgrund der Art der vorenthaltenen Sache, wenn diese für den Wohltäter notwendig ist, entweder schlechthin oder in einem Notfall.
Zweitens kann ein Mensch undankbar sein, weil er nicht nur die Begleichung der Dankesschuld unterlässt, sondern das Gegenteil tut. Dies ist wiederum manchmal eine Todsünde und manchmal eine lässliche Sünde, je nach der Art dessen, was getan wird.
Es muss jedoch beachtet werden, dass, wenn Undankbarkeit aus einer Todsünde entsteht, sie den vollkommenen Charakter der Undankbarkeit hat, und wenn sie aus einer lässlichen Sünde entsteht, sie den unvollkommenen Charakter hat.
Antwort auf Einwand 1: Durch das Begehen einer lässlichen Sünde ist man Gott gegenüber nicht in dem Maße undankbar, dass man die Schuld vollkommener Undankbarkeit auf sich lädt: aber es liegt etwas von Undankbarkeit in einer lässlichen Sünde, insofern sie einen tugendhaften Akt des Gehorsams gegenüber Gott beseitigt.
Antwort auf Einwand 2: Wenn Undankbarkeit eine lässliche Sünde ist, ist sie nicht der Liebe entgegengesetzt, sondern steht neben der Liebe: da sie den Habitus der Liebe nicht zerstört, sondern einen Akt derselben ausschließt.
Antwort auf Einwand 3: Seneca sagt auch (De Benef. vii): „Wenn wir sagen, dass ein Mensch nach Gewährung einer Wohltat diese vergessen sollte, ist es ein Irrtum anzunehmen, wir meinten, er solle die Erinnerung an eine so sehr lobenswerte Sache abschütteln. Wenn wir sagen: Er darf sich nicht daran erinnern, meinen wir, dass er sie nicht überall verkünden und sich ihrer rühmen darf.“
Antwort auf Einwand 4: Wer einer ihm erwiesenen Wohltat nicht gewahr ist, ist nicht undankbar, wenn er sie nicht vergilt, vorausgesetzt, er wäre bereit, dies zu tun, wenn er es wüsste. Es ist dennoch zuweilen lobenswert, dass der Gegenstand einer Wohltat in Unkenntnis darüber bleibt, sowohl um Ruhmsucht zu vermeiden, wie als der selige Nikolaus heimlich Gold in ein Haus warf, um Popularität zu vermeiden: als auch weil die Freundlichkeit umso größer ist, wenn der Wohltäter die Person, der er die Wohltat erweist, nicht beschämen will.