II-II, q. 107 a. 2
Ob Undankbarkeit eine besondere Sünde ist?
Quaestio 107 · Von der Undankbarkeit
Einwand 1: Es scheint, dass Undankbarkeit keine besondere Sünde ist. Denn wer sündigt, handelt gegen Gott, seinen höchsten Wohltäter. Dies aber gehört zur Undankbarkeit. Daher ist Undankbarkeit keine besondere Sünde.
Einwand 2: Ferner ist keine besondere Sünde unter verschiedenen Arten von Sünden enthalten. Man kann aber undankbar sein, indem man verschiedene Arten von Sünden begeht, zum Beispiel durch Verleumdung, Diebstahl oder etwas Ähnliches, das gegen einen Wohltäter begangen wird. Daher ist Undankbarkeit keine besondere Sünde.
Einwand 3: Ferner schreibt Seneca (De Benef. iii): „Es ist undankbar, eine Wohltat nicht zu beachten, es ist undankbar, sie nicht zu vergelten, aber es ist der Gipfel der Undankbarkeit, sie zu vergessen.“ Nun scheinen diese nicht zur selben Spezies der Sünde zu gehören. Daher ist Undankbarkeit keine besondere Sünde.
Dagegen spricht, dass Undankbarkeit der Dankbarkeit oder Erkenntlichkeit entgegengesetzt ist, welche eine besondere Tugend ist. Daher ist sie eine besondere Sünde.
Ich antworte darauf, dass jedes Laster nach einem Mangel an Tugend benannt wird, weil der Mangel der Tugend mehr entgegengesetzt ist: so ist der Geiz der Freigebigkeit mehr entgegengesetzt als die Verschwendung. Nun kann ein Laster der Tugend der Dankbarkeit durch Übermaß entgegengesetzt sein, zum Beispiel wenn jemand Dankbarkeit für Dinge zeigt, für die kein Dank gebührt, oder früher als er gebührt, wie oben dargelegt (Quaestio [106], Artikel [4]). Aber noch mehr entgegengesetzt ist der Dankbarkeit das Laster, das einen Mangel an Dankbarkeit bezeichnet, weil die Tugend der Dankbarkeit, wie oben dargelegt (Quaestio [106], Artikel [6]), dazu neigt, etwas mehr zurückzugeben. Daher wird Undankbarkeit eigentlich danach benannt, dass sie ein Mangel an Dankbarkeit ist. Nun nimmt jeder Mangel oder jede Beraubung seine Spezies vom entgegengesetzten Habitus: denn Blindheit und Taubheit unterscheiden sich gemäß dem Unterschied von Sehen und Hören. Daher ist, so wie Dankbarkeit oder Erkenntlichkeit eine besondere Tugend ist, auch die Undankbarkeit eine besondere Sünde.
Sie hat jedoch verschiedene Grade, die in ihrer Ordnung den Dingen entsprechen, die für die Dankbarkeit erforderlich sind. Das erste davon ist, die empfangene Wohltat zu erkennen, das zweite, seine Wertschätzung und seinen Dank auszudrücken, und das dritte, die Wohltat an einem geeigneten Ort und zu einer geeigneten Zeit gemäß den eigenen Mitteln zu vergelten. Und da das, was in der Ordnung der Entstehung das Letzte ist, in der Ordnung der Zerstörung das Erste ist, folgt daraus, dass der erste Grad der Undankbarkeit ist, wenn ein Mensch es versäumt, eine Wohltat zu vergelten; der zweite, wenn er es ablehnt, zu bemerken oder anzuzeigen, dass er eine Wohltat empfangen hat; während der dritte und höchste Grad ist, wenn ein Mensch es versäumt, den Empfang einer Wohltat zu erkennen, sei es durch Vergessen oder auf irgendeine andere Weise. Da ferner die entgegengesetzte Bejahung die Verneinung einschließt, folgt daraus, dass es zum ersten Grad der Undankbarkeit gehört, Böses mit Gutem zu vergelten, zum zweiten, an einer empfangenen Wohltat Anstoß zu nehmen, und zum dritten, Freundlichkeit so zu achten, als wäre sie Unfreundlichkeit.
Antwort auf Einwand 1: In jeder Sünde liegt eine materielle Undankbarkeit gegenüber Gott, insofern ein Mensch etwas tut, das zur Undankbarkeit gehören kann. Aber formale Undankbarkeit liegt vor, wenn eine Wohltat tatsächlich verachtet wird, und dies ist eine besondere Sünde.
Antwort auf Einwand 2: Nichts hindert daran, dass der formale Aspekt einer besonderen Sünde materiell in mehreren Arten von Sünden gefunden wird, und auf diese Weise ist der Aspekt der Undankbarkeit in vielen Arten von Sünden zu finden.
Antwort auf Einwand 3: Diese drei sind nicht verschiedene Spezies, sondern verschiedene Grade einer besonderen Sünde.