II-II, q. 107 a. 1
Ob Undankbarkeit immer Sünde ist?
Quaestio 107 · Von der Undankbarkeit
Einwand 1: Es scheint, dass Undankbarkeit nicht immer Sünde ist. Denn Seneca sagt (De Benef. iii): „Wer eine Wohltat nicht vergilt, ist undankbar.“ Aber manchmal ist es unmöglich, eine Wohltat zu vergelten, ohne zu sündigen, zum Beispiel wenn ein Mensch einem anderen geholfen hat, eine Sünde zu begehen. Da es nun keine Sünde ist, das Sündigen zu unterlassen, scheint es, dass Undankbarkeit nicht immer Sünde ist.
Einwand 2: Ferner liegt jede Sünde in der Macht dessen, der sie begeht; denn nach Augustinus (De Lib. Arb. iii; Retract. i) „sündigt kein Mensch in dem, was er nicht vermeiden kann.“ Nun liegt es manchmal nicht in der Macht des Sünders, Undankbarkeit zu vermeiden, zum Beispiel wenn er nicht die Mittel zur Vergeltung hat. Auch Vergesslichkeit liegt nicht in unserer Macht, und doch erklärt Seneca (De Benef. iii), dass „eine Wohltat zu vergessen, der Gipfel der Undankbarkeit ist.“ Daher ist Undankbarkeit nicht immer Sünde.
Einwand 3: Ferner scheint es keine Vergeltung zu sein, wenn man nichts schulden will, gemäß dem Apostel (Röm 13,8): „Seid niemandem etwas schuldig.“ Doch „ein unwilliger Schuldner ist undankbar“, wie Seneca erklärt (De Benef. iv). Daher ist Undankbarkeit nicht immer Sünde.
Dagegen spricht, dass Undankbarkeit unter anderen Sünden gerechnet wird (2 Tim 3,2), wo geschrieben steht: „Den Eltern ungehorsam, undankbar, gottlos“ usw.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Quaestio [106], Artikel [4], zu 1, Artikel [6]), die Schuld der Dankbarkeit eine moralische Schuld ist, die von der Tugend gefordert wird. Nun ist etwas dadurch Sünde, dass es der Tugend entgegengesetzt ist. Daher ist offensichtlich, dass jede Undankbarkeit eine Sünde ist.
Antwort auf Einwand 1: Dankbarkeit bezieht sich auf eine empfangene Wohltat: Wer aber einem anderen hilft, eine Sünde zu begehen, erweist ihm keine Wohltat, sondern fügt ihm Schaden zu; und so gebührt ihm kein Dank, außer vielleicht aufgrund seines guten Willens, angenommen er sei getäuscht worden und habe gedacht, ihm beim Tun des Guten zu helfen, während er ihm zur Sünde verhalf. In einem solchen Fall besteht die geschuldete Vergeltung nicht darin, dass ihm geholfen wird, eine Sünde zu begehen, denn dies hieße, nicht Gutes, sondern Böses zu vergelten, und dies ist der Dankbarkeit entgegengesetzt.
Antwort auf Einwand 2: Kein Mensch ist wegen Unfähigkeit zur Vergeltung von Undankbarkeit entschuldigt, aus eben dem Grund, dass der bloße Wille zur Begleichung der Dankesschuld genügt, wie oben dargelegt (Quaestio [106], Artikel [6], zu 1).
Das Vergessen einer empfangenen Wohltat kommt der Undankbarkeit gleich, freilich nicht jene Vergesslichkeit, die aus einem natürlichen Mangel entsteht, der nicht dem Willen unterworfen ist, sondern jene, die aus Nachlässigkeit entsteht. Denn wie Seneca bemerkt (De Benef. iii): „Wenn das Vergessen von Wohltaten einen Menschen ergreift, hat er anscheinend wenig an deren Vergeltung gedacht.“
Antwort auf Einwand 3: Die Schuld der Dankbarkeit fließt aus der Schuld der Liebe, und von letzterer sollte kein Mensch frei sein wollen. Dass also jemand diese Schuld unwillig schuldet, scheint aus einem Mangel an Liebe zu seinem Wohltäter zu entspringen.