II-II, q. 104 a. 5
Ob die Untergebenen ihren Vorgesetzten in allem zu gehorchen verpflichtet sind?
Quaestio 104 · Vom Gehorsam
Einwand 1: Es scheint, dass die Untergebenen ihren Vorgesetzten in allem zu gehorchen verpflichtet sind. Denn der Apostel sagt (Kol 3,20): „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem“, und weiter unten (Kol 3,22): „Ihr Sklaven, gehorcht in allem euren irdischen Herren.“ Also sind in gleicher Weise andere Untergebene gehalten, ihren Vorgesetzten in allem zu gehorchen.
Einwand 2: Ferner stehen Vorgesetzte zwischen Gott und ihren Untergebenen, gemäß Dtn 5,5: „Ich war der Mittler und stand zwischen dem Herrn und euch zu jener Zeit, um euch seine Worte zu verkünden.“ Nun gibt es keinen Übergang von Extrem zu Extrem, außer durch das, was dazwischen steht. Also müssen die Befehle eines Vorgesetzten als die Befehle Gottes geachtet werden, weshalb der Apostel sagt (Gal 4,14): „Ihr ... habt mich wie einen Engel Gottes aufgenommen, ja wie Christus Jesus“ und (1 Thess 2,13): „Als ihr von uns das Wort der Kunde von Gott empfangen habt, habt ihr es nicht als Menschenwort aufgenommen, sondern, wie es wahrhaftig ist, als Gottes Wort.“ Also ist der Mensch, wie er gehalten ist, Gott in allem zu gehorchen, so auch gehalten, seinen Vorgesetzten zu gehorchen.
Einwand 3: Ferner, so wie Ordensleute bei ihrer Profess Gelübde der Keuschheit und Armut ablegen, so geloben sie auch Gehorsam. Nun ist ein Ordensmann gehalten, Keuschheit und Armut in allem zu beachten. Also ist er auch gehalten, in allem zu gehorchen.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Apg 5,29): „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Nun sind manchmal die Dinge, die von einem Vorgesetzten befohlen werden, gegen Gott. Also ist Vorgesetzten nicht in allem zu gehorchen.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [1],4), derjenige, der gehorcht, auf Geheiß der Person, die ihm befiehlt, durch eine gewisse Notwendigkeit der Gerechtigkeit bewegt wird, so wie ein natürliches Ding durch die Kraft seines Bewegers durch eine natürliche Notwendigkeit bewegt wird. Dass ein natürliches Ding nicht von seinem Beweger bewegt wird, kann auf zweierlei Weise geschehen. Erstens aufgrund eines Hindernisses, das aus der stärkeren Kraft eines anderen Bewegers entsteht; so wird Holz nicht vom Feuer verbrannt, wenn eine stärkere Kraft des Wassers dazwischentritt. Zweitens durch Mangel an Ordnung im Beweglichen in Bezug auf seinen Beweger, da es, obwohl es der Einwirkung des letzteren in einer Hinsicht unterworfen ist, ihm doch nicht in jeder Hinsicht unterworfen ist. So ist eine Feuchtigkeit manchmal der Einwirkung von Hitze unterworfen, was das Erhitztwerden betrifft, aber nicht was das Ausgetrocknet- oder Verzehrtwerden betrifft. In gleicher Weise gibt es zwei Gründe, aus denen ein Untergebener nicht gehalten sein mag, seinem Vorgesetzten in allem zu gehorchen. Erstens aufgrund des Befehls einer höheren Gewalt. Denn wie eine Glosse zu Röm 13,2 sagt: „Die der Gewalt widerstehen [Vulg.: ‚Wer der Gewalt widersteht‘], widerstehen der Anordnung Gottes“ (vgl. Hl. Augustinus, De Verb. Dom. viii). „Wenn ein Kurator einen Befehl erlässt, sollst du ihn befolgen, wenn er dem Geheiß des Prokonsuls widerspricht? Wiederum, wenn der Prokonsul das eine befiehlt und der Kaiser ein anderes, wirst du zögern, jenen zu missachten und diesem zu dienen? Daher, wenn der Kaiser das eine befiehlt und Gott ein anderes, musst du jenen missachten und Gott gehorchen.“ Zweitens ist ein Untergebener nicht gehalten, seinem Vorgesetzten zu gehorchen, wenn dieser ihm befiehlt, etwas zu tun, worin er ihm nicht unterworfen ist. Denn Seneca sagt (De Beneficiis iii): „Es ist falsch anzunehmen, dass die Sklaverei den ganzen Menschen erfasst: denn der bessere Teil von ihm ist ausgenommen.“ Sein Körper ist unterworfen und seinem Herrn zugeordnet, aber seine Seele gehört ihm. Folglich ist der Mensch in Dingen, die die innere Bewegung des Willens betreffen, nicht gehalten, seinem Mitmenschen zu gehorchen, sondern Gott allein.
Dennoch ist der Mensch gehalten, seinem Mitmenschen in Dingen zu gehorchen, die äußerlich mittels des Körpers getan werden müssen: und doch, da von Natur aus alle Menschen gleich sind, ist er nicht gehalten, einem anderen Menschen in Dingen zu gehorchen, die die Natur des Körpers betreffen, zum Beispiel in jenen, die sich auf den Unterhalt seines Körpers oder die Zeugung seiner Kinder beziehen. Daher sind Sklaven nicht gehalten, ihren Herren zu gehorchen, noch Kinder ihren Eltern, in der Frage der Eheschließung oder des Verbleibens im Stand der Jungfräulichkeit oder dergleichen. Aber in Angelegenheiten, die die Verfügung über Handlungen und menschliche Geschäfte betreffen, ist ein Untergebener gehalten, seinem Vorgesetzten im Bereich seiner Autorität zu gehorchen; zum Beispiel muss ein Soldat seinem Feldherrn in Angelegenheiten gehorchen, die den Krieg betreffen, ein Knecht seinem Herrn in Angelegenheiten, die die Ausführung der Pflichten seines Dienstes betreffen, ein Sohn seinem Vater in Angelegenheiten, die die Lebensführung und die Sorge für den Haushalt betreffen; und so weiter.
Antwort auf Einwand 1: Wenn der Apostel sagt „in allem“, bezieht er sich auf Angelegenheiten im Bereich der Autorität eines Vaters oder Herrn.
Antwort auf Einwand 2: Der Mensch ist Gott schlechthin unterworfen in Bezug auf alle Dinge, sowohl innere als auch äußere, weshalb er gehalten ist, Ihm in allem zu gehorchen. Andererseits sind Untergebene ihren Vorgesetzten nicht in allem unterworfen, sondern nur in gewissen Dingen und in einer bestimmten Weise, in Bezug auf welche der Vorgesetzte zwischen Gott und seinen Untergebenen steht, wohingegen in Bezug auf andere Angelegenheiten der Untergebene unmittelbar unter Gott steht, von Dem er entweder durch das natürliche oder durch das geschriebene Gesetz belehrt wird.
Antwort auf Einwand 3: Ordensleute geloben Gehorsam in Bezug auf die reguläre Lebensweise, in Bezug auf welche sie ihren Vorgesetzten unterworfen sind: weshalb sie gehalten sind, nur in jenen Angelegenheiten zu gehorchen, die zur regulären Lebensweise gehören können, und dieser Gehorsam genügt zum Heil. Wenn sie willens sind, auch in anderen Angelegenheiten zu gehorchen, so gehört dies zum Überfluss der Vollkommenheit; vorausgesetzt jedoch, solche Dinge sind nicht gegen Gott oder gegen die Regel, die sie bekennen, denn Gehorsam wäre in diesem Fall unerlaubt.
Dementsprechend können wir einen dreifachen Gehorsam unterscheiden; einen, der zum Heil hinreicht und darin besteht, zu gehorchen, wenn man zu gehorchen verpflichtet ist: zweitens, den vollkommenen Gehorsam, der in allen erlaubten Dingen gehorcht: drittens, den unbesonnenen Gehorsam, der sogar in unerlaubten Dingen gehorcht.