II-II, q. 101 a. 1
Ob sich die Pietät auf bestimmte menschliche Individuen erstreckt?
Quaestio 101 · Von der Frömmigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass sich die Pietät nicht auf bestimmte menschliche Individuen erstreckt. Denn Augustinus sagt (De Civ. Dei x), dass Pietät im eigentlichen Sinne die Verehrung Gottes bezeichnet, welche die Griechen mit dem Begriff {eusebeia} benennen. Die Verehrung Gottes aber bezeichnet keine Beziehung zum Menschen, sondern nur zu Gott. Also erstreckt sich die Pietät nicht bestimmt auf gewisse menschliche Individuen.
Einwand 2: Ferner sagt Gregor (Moral. i): „Die Pietät richtet an ihrem Tag ein Gastmahl aus, weil sie das Innerste des Herzens mit Werken der Barmherzigkeit erfüllt.“ Nun sind aber die Werke der Barmherzigkeit an allen zu tun, nach Augustinus (De Doctr. Christ. i). Also erstreckt sich die Pietät nicht bestimmt auf gewisse besondere Personen.
Einwand 3: Ferner gibt es in menschlichen Angelegenheiten viele andere gegenseitige Beziehungen außer denen der Verwandtschaft und der Bürgerschaft, wie der Philosoph feststellt (Ethic. viii, 11,12), und auf jeder von ihnen gründet sich eine Art von Freundschaft, welche die Tugend der Pietät zu sein scheint, gemäß einer Glosse zu 2 Tim. 3,5: „Die zwar den Schein der Pietät [Douay: ‚Frömmigkeit‘] haben.“ Also erstreckt sich die Pietät nicht nur auf die Verwandten und Mitbürger.
Dagegen spricht, dass Tullius sagt (De Invent. Rhet. ii): „Durch die Pietät tun wir unsere Pflicht gegenüber unseren Verwandten und den Wohlgesinnten unseres Vaterlandes und erweisen ihnen treue Dienste.“
Ich antworte darauf, dass der Mensch anderen Menschen auf verschiedene Weise zum Schuldner wird, gemäß deren verschiedener Vorzüglichkeit und den verschiedenen Wohltaten, die er von ihnen empfangen hat. In beiderlei Hinsicht nimmt Gott den ersten Platz ein, denn Er ist im höchsten Maße vorzüglich und ist für uns das erste Prinzip des Seins und der Lenkung. An zweiter Stelle sind die Prinzipien unseres Seins und unserer Lenkung unsere Eltern und unser Vaterland, von denen wir Geburt und Nahrung erhalten haben. Folglich ist der Mensch nach Gott hauptsächlich seinen Eltern und seinem Vaterland zum Schuldner verpflichtet. Daher gehört es, so wie es der Religion zukommt, Gott Verehrung zu erweisen, an zweiter Stelle zur Pietät, den Eltern und dem Vaterland Verehrung zu erweisen.
Die den Eltern geschuldete Verehrung schließt die Verehrung aller Blutsverwandten ein, da die Verwandten jene sind, die von denselben Eltern abstammen, wie der Philosoph sagt (Ethic. viii, 12). Die dem Vaterland erwiesene Verehrung schließt die Huldigung an alle Mitbürger und an alle Freunde des Vaterlandes ein. Deshalb erstreckt sich die Pietät hauptsächlich auf diese.
Antwort auf Einwand 1: Das Größere schließt das Kleinere ein: Daher schließt die Gott geschuldete Verehrung die den Eltern geschuldete Verehrung als einen Teilbereich ein. Daher steht geschrieben (Mal. 1,6): „Wenn ich ein Vater bin, wo ist meine Ehre?“ Folglich erstreckt sich der Begriff der Pietät auch auf die göttliche Verehrung.
Antwort auf Einwand 2: Wie Augustinus sagt (De Civ. Dei x), „wird der Begriff Pietät in der Sprache des einfachen Volkes oft in Verbindung mit Werken der Barmherzigkeit gebraucht; den Grund dafür sehe ich in der Tatsache, dass Gott selbst erklärt hat, diese Werke seien Ihm gefälliger als Opfer. Dieser Brauch hat dazu geführt, dass das Wort ‚pietätvoll‘ [fromm] auf Gott selbst angewendet wird.“
Antwort auf Einwand 3: Die Beziehungen eines Menschen zu seinen Verwandten und Mitbürgern sind stärker auf die Prinzipien seines Seins beziehbar als andere Beziehungen: Daher ist der Begriff der Pietät auf sie eher anwendbar.